Spendable Jusos: € 60.000 vom Staat für alle!

Dieser Tage ging es durch alle Medien. Die Jungsozialisten, kurz: Jusos, also die Nachwuchsorganisation der SPD, unterbreitete der Öffentlichkeit ihre Ideen zu einer Reform der Erbschaftssteuer. Von den Tageszeitungen (z.B. Tagesspiegel; Süddeutsche Zeitung) über die Wochenmagazine (z.B. Der Spiegel), die Internetportale (z.B. web.de), bis hin zum Deutschlandfunk berichteten sie vom Vorstoß der Nachwuchs-Sozialisten. Was hat es also damit genau auf sich? 

Inhalt des Juso-Vorschlags 

Im Grunde ist der Vorschlag der Jusos, für den der SPD-Nachwuchs auf seinem Bundeskongress in Braunschweig auf einen entsprechenden Antrag hin stimmte, ganz einfach: Man will eine bedingungslose Auszahlung von EUR 60.000 an jeden, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, und zwar unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die Verwendung des Geldes soll nicht zweckgebunden sein und die Auszahlung automatisch und ohne Antrag erfolgen. 

Da die Jusos die Kosten, die sie selbst auf mal eben EUR 45 Milliarden schätzen, durch eine Reform des Erbschaftssteuergesetzes finanzieren wollen, nennen sie das Geschenk an alle 18-Jährigen folgerichtig “Grunderbe“. 

Da die Jusos, wie es ein Delegierter formulierte, „endlich eine konsequente Umverteilung von oben nach unten“ anstreben, wollen sie von den rund EUR 400 Milliarden, die jährlich vererbt werden, knapp 15 Prozent durch die Erbschaftsteuer einnehmen und umverteilen“, heißt es sinngemäß im Antrag. 

Deshalb sieht der Juso-Antrag vor, ab einem Freibetrag von EUR 1 Million Euro, eine Erbschaftsteuer von zehn Prozent einzuführen. Dieser Steuersatz soll dann schrittweise ansteigen. Die zweite Million über dem Freibetrag soll mit 20 %, die dritte Million mit 30 % besteuert werden, usw. Ab der neunten Million solle ein Spitzensteuersatz von 90 % greifen. 

Ist die Juso-Idee realistisch? 

Die Juso- Idee heißt also: Jeder Mensch auf der Welt, der über 18 Jahre alt ist und sich mit seinem Hauptwohnsitz in Deutschland anmeldet (denn auf den Aufenthaltsstatus kommt es gemäß den Vorstellungen des SPD-Nachwuchses ja nicht an!) bekommt vom deutschen Steuerzahler ein Geldgeschenk in Höhe von EUR 60.000! 

Das erfreut natürlich die wenig betuchte, jugendliche Wählerschaft in Deutschland, insbesondere die wachsende Zahl derjenigen, die (noch) keinen deutschen Pass haben. Und viele Millionen junger Asiaten, Afrikaner und auch Europäer werden interessiert ihre Ohren spitzen. Schließlich gibt es viel in Deutschland vielleicht bald viel Geld zu verschenken?! 

Ist der Juso-Vorschlag also populistisch? Natürlich! Aber so nennt man das nicht, denn populistisch ist ja immer nur der politische Gegner. Man selbst, also die Jusos, will ja nur soziale Gerechtigkeit. Dass man damit den Sozialneid schürt, mag bestenfalls ein bedauerlicher Nebeneffekt sein. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.   

Sei es wie es sei: So wie von den Jungsozialisten gefordert und in ihrem Antrag verabschiedet, wird es wohl kaum kommen. Dazu ist der Vorschlag dann nun doch zu radikal und in der wirklichen Welt, jenseits jungsozialistischer Wunschvorstellungen, nicht durchzusetzen. Dafür sorgen allein schon die vielen mächtigen Lobbygruppen 

Aber auch in den Köpfen der „Erwachsenen“, also der Politiker von CDU/CSU und SPD, macht man sich Gedanken über eine weitere Reform des Erbschaftssteuergesetzes. 

Pläne der SPD und CDU zur Reform des Erbschaftssteuergesetzes 

Zunächst muss man hier festhalten, dass es die “Ampel”-Regierung aus SPD, Grünen und FDP, durch eine Gesetzesänderung seit dem 01.01.2023, das Vererben von Immobilien, wie Wohnhäusern und Eigentumswohnungen, bereits deutlich teurer gemacht hat. Da bei einer Vererbung oder Schenkung von Immobilien, die den Freibetrag überschreiten, eine Steuer von 7 bis 50 Prozent anfällt, wird das schnell teuer. Aber damit nicht genug. 

So denkt die SPD aktuell über die Schließung sogenannter Steuerschlupflöcher nach. Auf ihrer Homepage schreibt die Partei: „(…) Sehr hohe Einkommen und Erbschaften von Multimillionären und Milliardären sollen sich stärker an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligen. Das ist auch mit Blick auf eine ungleiche Erbschafts- und Vermögensverteilung in Deutschland angemessen und gerecht. (…)“. Schon im Wahlprogramm hatte die SPD versprochen, die Überprivilegierung großer Betriebsvermögen abzuschaffen, das aber in den Koalitionsverhandlungen ad acta gelegt. Keiner sollte aber davon ausgehen, dass beim aktuellen politischen Klima im Land, diese Pläne dauerhaft in der Schublade bleiben. 

Auch die CDU hat, wie die WirtschaftsWoche am 18.04.23 berichtete, Pläne für eine Reform der Erbschaftssteuer, die nichts Gutes verheißen. So schlägt die CDU-Fachkommission „Wohlstand“ einen einheitlichen Erbschaftsteuersatz von zehn Prozent auf das gesamte übertragene Vermögen vor - Freibeträge sollen dabei berücksichtigt werden. Der Steuertarif soll auch für Unternehmen gelten und viele Ausnahmen und Schlupflöcher sollen abgeschafft werden. Und auch hier gilt: Auch wenn es sich bei dem Papier bisher nur um einen Entwurf handelt, den der CDU-Chef Friedrich Merz noch nicht abgesegnet hat, sollte man sich nicht darauf verlassen, dass es für Erben nicht deutlich teurer werden soll. 

Die sogenannten „Reichen“ sollen also zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Dass derartige Maßnahmen, oft noch radikaler, auch in den Parteizentralen der Grünen und der Linken diskutiert und gefordert werden, braucht man nicht extra zu erwähnen.   

Was bedeutet das für Auswanderer und Auswanderungswillige? 

In Deutschland liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht im Erbfall dann vor, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (wir haben Näheres zu diesem Thema in diesem Artikel erläutert). In diesem Fall unterliegt das gesamte, weltweite Vermögen der deutschen Erbschaftsteuer. 

Auch durch einen Umzug ins Ausland kann man sich nicht schützen, denn man bleibt nach dem Wegzug noch für 5 Jahre (in bestimmten Fällen sogar 10 Jahre) in Deutschland erbschaftsteuer- und schenkungssteuerpflichtig. 

Selbst wenn sowohl Erblasser als auch Erbe nicht in Deutschland wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben, kann weiterhin deutsche Erbschaftsteuer anfallen. Erstens aus eben genanntem Grund, und zweitens, weil sich auch nach Ablauf dieser Frist bei Erbschaft und Schenkung immer noch eine beschränkte Steuerpflicht ergeben kann, bei der dann nur noch das sog. Inlandsvermögen, wie z.B. Beteiligungen an einer deutschen Kapital- oder Personengesellschaft oder deutsches Grundvermögen, besteuert wird. 

Fazit 

Erbschaftssteuer ist ein sehr komplexes Thema. Im Einzelfall ist es bei Erbschafts- und Schenkungsteuer immer ratsam, sich von Experten beraten zu lassen, denn schnell werden Freibeträge verschenkt oder nicht voll ausgeschöpft, mit der Folge, dass hohe Erbschafts- oder Schenkungssteuern anfallen, die durch frühzeitige professionelle Beratung vielleicht hätten minimiert oder vermieden werden können. Und wer frühzeitig plant, kann durch rechtzeitige Auswanderung in das richtige Land, durch Verlagerung und Umschichtung von Vermögen, die richtige Nutzung von Freibeträgen und anderer gesetzlicher Möglichkeiten, durchaus viel Geld sparen. 

Gerne stehen wir Ihnen als Experten für ein Gespräch hierzu zur Verfügung. Buchen Sie einfach Ihr persönliches Beratungsgespräch. 

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