Fallbeispiel 09:

Ulla die Unternehmensberaterin

Umzug von Deutschland nach Portugal

Auch unsere nächste Mandantin Ulla hat es geschafft durch einen Umzug ins Ausland ihr Unternehmen steuergünstig zu betreiben und auf ein neues Nivea zu bringen. Von deutscher Einzelunternehmerin zur weltweit agierenden Geschäftsfrau. Ullas Geschichte ist wahrlich eine des Erfolges. Wie Ulla das schaffte, erzählen wir Ihnen im Folgenden.

Ulla war eine deutsche Unternehmensberaterin, die zunächst ein einfaches Einzelunternehmen in Berlin betrieb. Ihr Geschäft bestand darin, Großunternehmen zu beraten und ihnen wichtige Geschäftskontakte, wie Lieferanten, Investoren, etc., zu liefern. Dadurch, dass Ulla eine so vitale Funktion für die Unternehmen einnahm, mit denen sie arbeitete und auch sehr erfolgreich dabei war, konnte sie sich einen beachtlichen Ruf in ihrer Branche aufbauen. 

Ulla kam an einen Punkt, an dem sie realisierte, dass sie als Einzelunternehmerin in Deutschland eine immense Steuerlast trägt und auch viel bessere Chancen im Ausland auf sie warteten. Aus diesem Grund entschloss Ulla sich dazu ins Ausland zu ziehen, in ein Land, in dem sie dank der steuerlichen Regelungen viele Steuern einsparen und ihr Vermögen viel schneller aufbauen könnte. Ihr Umzug erfolgte nach Portugal, der Grund dafür war der sogenannte NHR Status. Der NRH Stauts in Portugal erlaubt es ausländischen Personen Kapitalerträge aus dem Ausland steuerfrei beziehen zu können. Ulla gründete dafür eine Gesellschaft, die ihren Sitz in Irland hat. Das Geschäftsmodell dieser neuen Gesellschaft bestand im Grunde genau wie ihr altes Einzelunternehmen aus Deutschland aus der Unternehmensberatung von Großunternehmen. Sie richtete dafür für das neue Unternehmen einen Sitz in Irland ein und engagierte Geschäftsführer und Berater welche die Unternehmensberatung von Irland aus betrieben.

Der Grund weshalb Ulla sich für Irland entschieden hatte, war einerseits, dass Unternehmen in Irland nur 12,5% Steuern auf ihre Gewinne zahlen müssen, und der restliche Betrag dementsprechend steuerfrei ausgezahlt werden kann. Der zweite wichtige Grund, weshalb ihre Entscheidung auf Irland fiel, war der, dass viele große berühmte Unternehmen, wie beispielsweise Microsoft oder Google, ihren Firmensitz ebenfalls in Irland haben, was dazu führte, dass Ullas neues Unternehmen eine sehr gute Reputation auf neue Kunden hatte und sie gleichzeitig auch ihre bereits in Deutschland gewonnenen Kunden einfacher dazu überzeugen konnte, zu ihrem Unternehmen in Irland zu wechseln.

Ulla ist zufrieden mit ihrer Entscheidung nach Portugal zu ziehen und ein Unternehmen in Irland zu eröffnen. Sie hat es nicht nur geschafft, ihr neues irisches Unternehmen bis heute mit großem Erfolg zu betreiben, sondern auch durch die besonderen steuerlichen Regelungen in Portugal ihr Vermögen durch Steuerentlastungen stark wachsen zu lassen. 

 

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

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