Die Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH

Lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH für Dein Depot oder Deine Immobilien? Wir rechnen es mit Dir durch, inklusive der Wegzugsfrage.

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Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Um Vermögen verwalten zu können, bedarf es zunächst eines gewissen Vermögens. Dies kann Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Anteile), ETFs, Anleihen, Immobilien etc. umfassen. Verwaltet werden das Vermögen selbst sowie die Einkünfte daraus, beispielsweise Dividenden oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Wie die Rechtsform schon zeigt, handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Der ausschließliche Geschäftszweck einer solchen GmbH ist die Verwaltung von Vermögen. Sobald sie eine andere Geschäftstätigkeit übernimmt, gilt sie als gewöhnlicher Gewerbebetrieb und verliert ihre steuerlichen Privilegien. Daher dürfen unter keinen Umständen Tätigkeiten ausgeführt werden, die über den eigentlichen Geschäftszweck hinausgehen.

Wie funktioniert eine vermögensverwaltende GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH betreibt kein operatives Geschäft. Im Vordergrund steht die Erzielung von Erträgen aus dem verwalteten Vermögen. Dabei kann sie zwei Formen annehmen: Entweder werden direkte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in einer Holding als Muttergesellschaft zusammengefasst, oder es wird schlicht privates Vermögen in die GmbH eingebracht.

Die Einkünfte einer GmbH sind qua Gesetz gewerblicher Natur und unterliegen der Körperschaft- und grundsätzlich der Gewerbesteuer. Die Sinnhaftigkeit ergibt sich aus den steuerlichen Erleichterungen dieser Rechtsform, die es ermöglichen, einen Großteil der Gewinne zu reinvestieren.

Verkürztes Beispiel aus dem Immobilienbereich: Häufig werden vermögensverwaltende GmbHs zur Verwaltung von Immobilienvermögen genutzt. Der Eigentümer überträgt die Immobilien auf die GmbH, wodurch die Mieteinkünfte nicht mit seinem hohen persönlichen Einkommensteuersatz belastet werden, sondern nur mit dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent.

Beachte allerdings: Die Befreiung von der Spekulationssteuer nach Ablauf der 10-Jahres-Frist, die für Privatpersonen gilt, gibt es für die GmbH nicht; ihre Veräußerungsgewinne aus Immobilien sind immer steuerpflichtig. Zudem darf der Umfang der Aktivität nicht in den gewerblichen Grundstückshandel kippen.

Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH

Im Wesentlichen wird eine vermögensverwaltende GmbH nicht anders gegründet als jede andere GmbH, mit Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintrag und dem Stammkapital von 25.000 €. Die Schritte:

  • Erstellung eines Gesellschaftsvertrags
  • Eröffnung eines Geschäftskontos
  • Termin beim Notar
  • Einzahlung der Stammeinlage
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Bekanntmachung der GmbH

Hinweise: Beim Handelsregister muss die Vermögensverwaltung als ausschließlicher Zweck der Geschäftstätigkeit angegeben werden, um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können; ein abweichender Zweck darf weder angegeben sein noch faktisch verfolgt werden. Manche Registergerichte erwarten zudem, dass der Zweck "Vermögensverwaltung" im Namen der GmbH auftaucht. Um ganz sicherzugehen, sollten Gründer den Zusatz aufnehmen, damit beim Finanzamt kein Zweifel besteht.

Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung

Natürlich entscheidet man sich nur für eine vermögensverwaltende GmbH, wenn sich daraus steuerliche Vorteile ergeben. Sehen wir uns zunächst an, wie natürliche Personen behandelt werden.

1. Kapitalerträge natürlicher Personen

Kapitalerträge natürlicher Personen, wie Dividenden, Kursgewinne aus dem Handel mit Wertpapieren oder Genussrechte, unterliegen in Deutschland der pauschalen Kapitalertragsteuer von 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent.

Es gibt einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung), der die Steuerlast entsprechend reduziert; tatsächliche Werbungskosten dürfen daneben nicht geltend gemacht werden.

Ausnahmefall Teileinkünfteverfahren: Ist ein Anteilseigner zu mindestens 25 Prozent beteiligt oder zu mehr als 1 Prozent beteiligt und zugleich in leitender Position für die Gesellschaft tätig, können Gewinnausschüttungen auf Antrag nach diesem Verfahren besteuert werden. Da dies selten der Fall ist, gehen wir hier nicht näher darauf ein.

2. Einkünfte aus Immobilien natürlicher Personen

Gewöhnlich unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem persönlichen Einkommensteuersatz. Gleiches gilt für Gewinne aus einem Immobilienverkauf, sofern nicht Ausnahmen wie die 10-Jahres-Frist greifen. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

3. Kapitalerträge bei der vermögensverwaltenden GmbH

Bei der GmbH kommt das Körperschaftsteuerrecht zur Anwendung, dazu grundsätzlich die Gewerbesteuer.

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und Dividenden

Der Körperschaftsteuersatz beträgt einheitlich 15 Prozent. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und GmbH-Beteiligungen sind unabhängig von der Beteiligungshöhe zu 95 Prozent steuerfrei (die restlichen 5 Prozent gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben).

Dividenden sind ebenfalls zu 95 Prozent befreit, jedoch nur bei einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent an dem ausschüttenden Unternehmen. Dividenden aus sogenanntem Streubesitz sind dagegen voll körperschaftsteuerpflichtig. Da kaum eine vermögensverwaltende GmbH 10 Prozent an einer börsennotierten Aktiengesellschaft erreicht, sind Streubesitz-Dividenden in der Praxis meist voll steuerpflichtig.

Spezieller Fall: vermögensverwaltende GmbH mit Aktien

Viele verfolgen die Strategie, Aktien zu kaufen und später möglichst gewinnbringend zu verkaufen (Growth-Strategie). Andere kaufen bevorzugt renditestarke Aktien, um von regelmäßigen Dividenden zu profitieren (Value-Strategie). Privat werden beide Ertragsarten mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Zuschlägen besteuert, dem gegenüber steht nur der Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Wer hauptsächlich Aktienvermögen aufbaut und sich steuerlich optimal aufstellen will, kann deshalb eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien gründen.

Neben der Steueroptimierung bietet das einen weiteren Vorteil: die Haftungsabschirmung. Gerät die GmbH in finanzielle Schieflage, haftet sie nur mit ihrem Vermögen. Bei größeren Vermögenswerten in der GmbH lohnt es sich, über eine übergeordnete Holdinggesellschaft als weitere Sicherungsebene nachzudenken.

Growth-Strategie: Bei jedem Kauf sind Datum und Kurswert zu dokumentieren, denn die steuerliche Gewinnermittlung folgt festen bilanzsteuerlichen Bewertungsregeln; die Verbrauchsfolge ist nicht frei wählbar. Auf die Veräußerungsgewinne gilt die generelle 95-Prozent-Freistellung, und zwar bei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Bundesdurchschnitt rund 15 Prozent). Addiert man die effektiven Sätze, fallen auf den Gewinn verkaufter Aktien insgesamt rund 1,5 Prozent Steuern an (je etwa 0,75 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer, abhängig vom Hebesatz).

Value-Strategie: Hier wartet man nach dem Kauf auf die Dividenden. Auf diese fallen Körperschaft- und Gewerbesteuer in voller Höhe an, sofern die Beteiligung unter 10 Prozent liegt (Streubesitz). Ab 10 Prozent greift die 95-Prozent-Befreiung bei der Körperschaftsteuer (effektiv 0,75 Prozent); bei der Gewerbesteuer verlangt das Schachtelprivileg sogar mindestens 15 Prozent Beteiligung, und die Anteile müssen bereits zu Beginn des Erhebungszeitraums gehalten werden. Für börsennotierte Konzerne ist das kaum realistisch, beim frühen Einstieg in ein Start-up kann dieser Unterschied aber durchaus interessant werden.

Gemischte Strategie: Beides parallel ist möglich und dient der Risikostreuung. Bedenke aber, dass der Steuervorteil bei der Growth-Strategie (Kursgewinne) wesentlich größer ist als beim bloßen Halten von Streubesitz-Dividendenwerten.

Besteuerung von Fondsanlagen

Bei Investmentfonds ist seit 2018 eine Vorabpauschale auf thesaurierte Gewinne als eine Art Steuervorauszahlung zu versteuern. Ihre Höhe richtet sich nach dem Basisertrag: dem Wert der Fondsanteile zu Jahresbeginn multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses der Bundesbank, höchstens der tatsächlichen Wertsteigerung des Jahres, abzüglich der Ausschüttungen. Beim Verkauf werden geleistete Vorauszahlungen mit der Steuer auf den tatsächlichen Gewinn verrechnet. Der Verkauf bestandsgeschützter Alt-Anteile (Anschaffung vor 2009) ist seitdem ebenfalls nicht mehr unbegrenzt steuerfrei.

Daneben gibt es Teilfreistellungen je nach Fondstyp: Bei Aktienfonds (z. B. Aktien-ETFs) sind für Privatanleger 30 Prozent der Erträge steuerfrei, im Betriebsvermögen natürlicher Personen 60 Prozent, und hält eine Kapitalgesellschaft den Aktienfonds, sogar 80 Prozent. Bei Mischfonds gilt jeweils die Hälfte dieser Sätze. Bei Immobilienfonds (mindestens 51 Prozent Immobilienquote) sind 60 Prozent steuerfrei, bei Auslands-Immobilienfonds 80 Prozent.

Gewerbesteuer bei einer vermögensverwaltenden GmbH

Bei der Gewerbesteuer gelten im Prinzip dieselben Regeln wie bei der Körperschaftsteuer, mit dem erwähnten Unterschied der 15-Prozent-Schwelle beim Schachtelprivileg. Und ganz wichtig: Sofern die GmbH nur eigenen Grundbesitz und Kapitalvermögen verwaltet, werden die Erträge aus der Verwaltung des Grundbesitzes bei der Berechnung des Gewerbeertrags gekürzt (erweiterte Grundstückskürzung). Die Mieteinnahmen unterliegen dann faktisch nicht der Gewerbesteuer.

4. Immobilienerträge bei einer vermögensverwaltenden GmbH

Da auf die reine Immobilienverwaltung regelmäßig keine Gewerbesteuer anfällt, werden die Gewinne nur mit 15 Prozent Körperschaftsteuer besteuert. Allerdings nur unter folgenden Bedingungen:

  • Tätigkeit der GmbH ist ausschließlich die Vermögensverwaltung,
  • nur Vermietung von Grundbesitz und Verwaltung von Kapitalvermögen,
  • keine Mitvermietung von Inventar oder Betriebsvorrichtungen,
  • kein Näheverhältnis zu einem Gewerbebetrieb,
  • keine gewerbliche Vermietung (erhebliche Sonderleistungen wie bei Hotels oder u. U. Ferienwohnungen schaden),
  • kein gewerblicher Grundstückshandel (Faustregel: nicht mehr als drei Objektverkäufe innerhalb von fünf Jahren).

Sonderfall "Immobilien-GmbH": Eine Immobilien-GmbH ist eine vermögensverwaltende GmbH, die ausschließlich in Immobilien investiert. Schon die Mitvermietung im Immobilienbereich üblicher Wirtschaftsgüter wie Aufzüge, Rolltreppen oder Hebebühnen führt dazu, dass die erweiterte Kürzung versagt wird, etwa bei großen Kaufhäusern oder Lagerhallen. Die Lösung: eine zweite Gesellschaft, deren Vermögen genau diese Betriebsvorrichtungen umfasst. Sie vermietet die Wirtschaftsgüter separat (oder mietet die Immobilie von der Immobilien-GmbH an und bietet beides zusammen an). Das hält die Immobilien-GmbH gewerbesteuerfrei, und die Mieten zwischen den Gesellschaften sind als Betriebsausgaben abziehbar.

5. Steuerliche Behandlung bei Wegzug ins Ausland

Was ist zu beachten, wenn der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden GmbH ins Ausland umzieht? In diesem Fall greift die Wegzugsbesteuerung. Seit 2022 gelten strengere Regeln: keine Dauerstundung mehr, sondern auf Antrag die Zahlung in sieben Jahresraten, und zwar unabhängig davon, in welches Land Du ziehst. Die Wegzugssteuer fällt in aller Regel hoch aus, obwohl kein realer Liquiditätszufluss stattgefunden hat.

Zur Bewertung zieht der Staat üblicherweise die Gewinne der letzten drei Jahre heran. Der Gesellschafter einer GmbH, die in diesem Zeitraum nur niedrige Gewinne erzielt hat, aber mit steigenden Gewinnen rechnet, kann diesen Umstand gegebenenfalls als Zeitfenster für die Auswanderung nutzen: Die Bewertung und damit die Wegzugssteuer fallen dann geringer aus. Sinnvoll ist dann natürlich ein Wegzug in ein Land mit geringen Steuern, damit es sich trotz Wegzugssteuer lohnt.

Die vermögensverwaltende GmbH ist ein Inlands-Vehikel: Beim Wegzug wird sie zur Steuerfalle, wenn Du nicht rechtzeitig planst. Wir prüfen Deine Optionen.

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Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH

  • Auch wenn diverse Steuern entstehen, ist die GmbH gegenüber natürlichen Personen meist bessergestellt.
  • Personen mit hohem Privatvermögen profitieren insbesondere beim aktiven Aktienhandel: Statt pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer fallen auf Kursgewinne nur rund 1,5 Prozent an. Bei einer späteren Ausschüttung an den Gesellschafter kommt zwar Kapitalertragsteuer hinzu; es gibt jedoch Gestaltungen, Gewinne aus der GmbH zu entnehmen, ohne dass sofort Kapitalertragsteuer anfällt, etwa über eine stille Beteiligung. Das gehört in die Einzelberatung.
  • Die Einbringung von Privatvermögen kann besonders sinnvoll sein, wenn langfristig eine Vermögensübertragung an Kinder oder Enkelkinder geplant ist.
  • Die Einbringung in die haftungsbeschränkte GmbH schützt das Vermögen strukturell.
  • Wer die Voraussetzungen einhält, umgeht insbesondere Abgeltungsteuer und Gewerbesteuer weitgehend.
  • Ein steuerlicher Hebel ist zudem ein angemessenes Geschäftsführergehalt, das als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH reduziert. Hierbei ist darauf zu achten, dass nicht der Eindruck einer verdeckten Gewinnausschüttung entsteht.

Nachteile der vermögensverwaltenden GmbH

  • Die laufenden Kosten (Jahresabschluss, Steuerberater etc.) führen dazu, dass sich die Gründung erst ab einem Jahresertrag von ca. 100.000 € wirklich lohnt.
  • Das eingebrachte Kapital gehört rechtlich nicht mehr Dir, sondern der GmbH als Betriebsvermögen. Du musst Dich gegenüber der Gesellschaft wie ein fremder Dritter verhalten, sonst drohen verdeckte Gewinnausschüttungen.
  • Du giltst nicht mehr als Privatanleger und kannst manche Angebote wie kostenlose Wertpapierdepots nicht mehr nutzen.
  • In der Phase als Vorgesellschaft (zwischen Notarvertrag und Handelsregistereintrag) ist die GmbH gewerbesteuerpflichtig, wenn sie schon über Vorbereitungshandlungen hinaus tätig wird.
  • Verluste aus Aktienverkäufen bleiben bei der GmbH steuerlich grundsätzlich unberücksichtigt, spiegelbildlich zur 95-Prozent-Freistellung der Gewinne. Privatpersonen können Aktienverluste immerhin mit Aktiengewinnen verrechnen. Gerade bei einer Growth-Strategie mit Fehlgriffen ist das ein echter Nachteil.
  • Die steuersparende Reinvestitions-Rücklage für bestimmte Veräußerungsgewinne (die sogenannte 6b-Rücklage) steht im Wesentlichen nur natürlichen Personen und Personengesellschaften offen, nicht der Kapitalgesellschaft. Bei einer Growth-Strategie relativiert sich das: Dank der 95-Prozent-Freistellung bleibt nach Steuern ohnehin fast der gesamte Gewinn für die Reinvestition übrig.

Mehr Steuern sparen durch eine vermögensverwaltende GmbH im Ausland?

Da bei einer Gewinnausschüttung in Deutschland die Steuerbelastung mit 25 Prozent relativ hoch ist, kommt gelegentlich die Frage auf, ob man nicht einfach eine vermögensverwaltende Gesellschaft im Ausland gründen und noch mehr sparen kann. Die Antwort lautet: Nein, aber ...

Zunächst das Nein: Wer ein Unternehmen, auch eines im Ausland, von Deutschland aus leitet, egal ob offiziell als Geschäftsführer oder inoffiziell im Hintergrund, hat aus Sicht des Finanzamts damit eine Betriebsstätte in Deutschland. Und damit behandelt das Finanzamt auch das ausländische Unternehmen wie ein deutsches. Man gewinnt nichts, im Gegenteil: Es kommen Gründungskosten und unter Umständen eine zusätzliche Steuerpflicht im Ausland dazu.

Auch die Gründung einer Stiftung ist hier keine Abkürzung: Gehört die Singapur-Gesellschaft einer Stiftung, hat sie trotzdem eine deutsche Betriebsstätte, wenn sie von Deutschland aus geleitet wird. Und selbst bei einer Stiftung in Liechtenstein werden die Ausschüttungen an Dich in Deutschland mit 25 Prozent besteuert. Es gilt: Mit einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft im Ausland funktioniert es vom deutschen Wohnsitz aus nicht.

Nun zum "Aber": Der bessere Weg ist oftmals eine gewerbliche Personengesellschaft im Ausland. Da Deutschland Auslandsgewinne gewerblicher Betriebsstätten unter den meisten DBA freistellt, werden die Gewinne einer echten gewerblichen Personengesellschaft im Ausland in Deutschland nicht nachbesteuert (nur der Progressionsvorbehalt bleibt). Beispiel: Herr X beteiligt sich an einer gewerblichen Personengesellschaft in Polen. Dort fällt nur die niedrige polnische Steuer an, in Deutschland keine weitere. Aber es muss eben eine gewerbliche Personengesellschaft mit echter Tätigkeit sein; eine bloß vermögensverwaltende Personengesellschaft im Ausland bringt nichts. Die Details klären wir gerne im Gespräch.

Für wen sich die vermögensverwaltende GmbH lohnt

Vor allem für Steuerpflichtige mit hohem Kapital- und Grundvermögen lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH: Auf Gesellschaftsebene werden die Gewinne aus der Vermögensverwaltung teilweise von Gewerbe- und Körperschaftsteuer befreit. Daraus ergeben sich hohe Steuer- und Liquiditätsvorteile, die für weitere Investitionen auf GmbH-Ebene genutzt werden können.

Wichtig zu berücksichtigen: Willst Du über die Gewinne privat verfügen, braucht es eine Gewinnausschüttung, und die unterliegt der Kapitalertragsteuer samt Zuschlägen. Der Hauptvorteil liegt deshalb in der dauerhaften Thesaurierung der Erträge.

Um zu prüfen, ob sich die Gründung lohnt, sind u. a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • die Zusammensetzung des Vermögens,
  • der aktuelle und künftige Einkommensteuersatz,
  • die Steuerbelastung bei der Einbringung der Vermögensgegenstände,
  • ob das Vermögen häufig umgeschichtet wird,
  • ob Immobilien im Familienbesitz bleiben oder veräußert werden sollen,
  • ob die Erträge dauerhaft thesauriert werden können oder Du auf hohe Ausschüttungen angewiesen bist.

Die Einbringung von Privatvermögen ist auch für die langfristige Vermögensübertragung sinnvoll, da sie einfacher ist als eine sukzessive Übertragung einzelner Vermögenswerte. Deshalb wird sie vor allem von Familien genutzt, die ihr Vermögen an Kinder oder Enkelkinder weitergeben wollen.

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