Ob die Vermögensteuer kommt, entscheidet die nächste Koalition. Ob sie Dich trifft, entscheidest Du: mit Deinem Wohnsitz.
Jetzt beraten lassenEine Folge unseres Podcasts Perspektive Ausland widmet sich der Vermögensteuer-Debatte. Hör jetzt rein.
Steuern auf Steuern zahlen
Stell Dir vor, Du gibst auf Deine Einkünfte aller Vermögensarten etwa die Hälfte als Steuern an den Staat ab. Rechnet man indirekte Steuern hinzu, gibst Du fast zwei Drittel davon ab. Was Dir am Ende übrig bleibt, ist Dein Vermögen. Dafür, dass Dir nach Abzug aller Steuern und Abgaben dieses Vermögen bleibt, sollst Du darauf nochmals Steuern zahlen. Klingt absurd? Ist aber ein Plan, der in Deutschland nicht nur offen diskutiert wird, sondern fester Bestandteil der Programme mehrerer Parteien ist, und der bei jeder Koalitionsverhandlung aufs Neue auf dem Tisch liegt.
Eine verfassungswidrige Steuer
Die Vermögensteuer in Deutschland wird seit 1997 nicht mehr erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihre damalige Ausgestaltung als gleichheitswidrig verworfen hatte: Wer viel Barvermögen hatte, wurde mit einem Prozent besteuert, wer sein Vermögen in Sachwerte wie Immobilien angelegt hatte, blieb weitgehend verschont. Das Gesetz existiert übrigens bis heute, es wird nur nicht mehr angewendet. Für ein Revival bräuchte es also keine neue Steuer, sondern nur eine verfassungsfeste Neubewertung.
Genau davon träumen vor allem die linken Parteien. Die Linkspartei, die Grünen und Teile der SPD wollen "Wohlhabende" und "Vermögende" stärker besteuern, um die spätestens seit der Corona-Krise ins Unermessliche gestiegenen Schuldenberge abzutragen und dem Staat weitere Einnahmen zu bescheren; die Energiewende reißt das eine oder andere schwarze Loch ins Budget. Wer das bezahlen soll? Du!
Und als "reich" giltst Du in Deutschland schneller, als Du denkst: Nach vielzitierten Auswertungen gehört man hierzulande bereits mit einem Nettoeinkommen von rund 3.500 Euro im Monat zu den oberen zehn Prozent; das Medianeinkommen liegt weit darunter. Die Zielgruppe der "Reichensteuern" beginnt also mitten im oberen Mittelstand.
Warme Enteignung: die Pläne der Parteien
Vermögensteuer ab welchem Betrag? Die in den letzten Wahlprogrammen wiederkehrenden Linien sehen so aus: Die SPD hat wiederholt eine Vermögensteuer von einem Prozent für hohe Vermögen gefordert; ihr langjähriger Kanzler Olaf Scholz, keineswegs ein hemdsärmeliger Sozialdemokrat, sondern ein international bestens vernetzter Mann, der maßgeblich an der Einführung der globalen Mindeststeuer beteiligt war, lehnte Steuersenkungen als "unmoralisch" kategorisch ab. Die Grünen fordern eine jährliche Abgabe von einem Prozent ab einem Vermögen von zwei Millionen Euro: Du müsstest also pro Jahr 20.000 Euro einfach so ans Finanzamt überweisen, völlig unabhängig von Deinen sonstigen Einkünften oder Verlusten.
Dass die Linkspartei regelrecht enteignen will, mag nicht verwundern: eine progressive Vermögensteuer mit Freibetrag von nur einer Million Euro, gestaffelt bis zu fünf Prozent, plus eine einmalige Vermögensabgabe von zehn bis 30 Prozent, abzuzahlen über 20 Jahre in jährlichen Raten. Diese Raten blieben unverändert offen, auch wenn das zugrunde liegende Vermögen längst aufgebraucht oder investiert ist.
Dass die Steuer ein Vierteljahrhundert lang kein ernsthaftes Thema war, obwohl der Schuldenberg munter wuchs, und jetzt bei jeder Haushaltslücke wieder ausgegraben wird, kann man durchaus als Zeichen dafür deuten, dass die Bundesrepublik seit geraumer Zeit über ihre Verhältnisse lebt. Die Frage "Kommt die Vermögensteuer 2027?" lässt sich also nicht mit einem Datum beantworten, sondern nur mit einer Beobachtung: Der politische Wille ist da und wartet auf seine Mehrheit.
Werfen wir deshalb einen Blick auf die Länder, die eine Vermögensteuer bereits kennen:
Schweiz: Vermögensteuer im Promillebereich
Prinzipiell ist eine Vermögensabgabe kein genuines Merkmal eines verdeckten Sozialismus, sondern wird beispielsweise auch in der Schweiz veranschlagt, die wahrlich nicht im Verdacht steht, der Umverteilung zu frönen.
Im helvetischen Nachbarland existiert die Vermögensteuer seit jeher und ist kantonal geregelt; die Kantone und teilweise sogar die Gemeinden stehen dabei im Wettbewerb untereinander. Eine Vermögensbesteuerung durch den Bund erfolgt nicht!
Erfasst wird nur das Reinvermögen, also das Vermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten und Sozialabzüge. Die Steuersätze liegen, je nach Kanton und Gemeinde, zwischen etwa 1,3 und 10 Promille (!). Hausrat und persönliche Gegenstände werden nicht besteuert; das Antikmöbel und die Armbanduhr zählen also nicht zum Vermögen. Kinderabzüge, Abzüge für Verheiratete und Freibeträge kommen hinzu; manche Kantone greifen erst ab einem sechsstelligen Reinvermögen zu, und das wie gesagt "nur" im Promillebereich. Das Beispiel Schweiz ist also in keiner Weise als Leuchtturm für deutsche Enteignungsfantasien geeignet.
Pauschalsteuern und hohe Freibeträge
Auch Norwegen kennt eine Vermögensteuer von rund einem Prozent, allerdings eingebettet in ein System mit vergleichsweise moderater, weitgehend pauschaler Einkommensbesteuerung.
Das bei deutschen Auswanderern beliebte Spanien kennt als letztes großes EU-Land ebenfalls eine Vermögensteuer von 0,2 bis rund 3,5 Prozent, ergänzt um eine staatliche "Solidaritätsabgabe" für Vermögen ab etwa drei Millionen Euro. Besteuert wird auch hier nur das Nettovermögen; der Hauptwohnsitz ist bis zu einer Grenze ausgenommen, und der allgemeine Freibetrag beläuft sich auf 700.000 Euro. Einzelne Regionen wie Madrid stellen die Steuer per Gutschrift sogar ganz frei. Wer nach Spanien zieht, sollte die Vermögensteuer trotzdem fest einplanen, gerade als Beckham-Law-Nutzer, der nur mit spanischem Vermögen erfasst wird.
Frankreich: Animierung zur Kapitalflucht
Das polarisierendste Beispiel der Vermögensteuer und ihrer Folgen ist sicherlich Frankreich. Die unter dem Sozialisten François Mitterrand in den 1980er-Jahren eingeführte Solidaritätssteuer auf Vermögen betraf zuletzt alle Privatpersonen mit einem Nettovermögen von mehr als 1,3 Millionen Euro, immerhin rund 340.000 Franzosen. Viele von ihnen verließen mehr oder weniger rasch das Land und nahmen etwa im nur wenige Kilometer entfernten Belgien ihren Wohnsitz, darunter zahlreiche Prominente wie der Schauspieler Gérard Depardieu.
Durch Auswanderung und Wohnsitzverlagerung sollen jedes Jahr bis zu sieben Milliarden Euro das Land verlassen haben, bei jährlichen Steuereinnahmen von etwa fünf Milliarden. Die Vermögensteuer entpuppte sich ziemlich schnell als Verlustgeschäft. Der frühere Premierminister Édouard Philippe meinte dazu, das sei eine Steuer, die nur zur Kapitalflucht animiere. Die Konsequenz folgte 2018: Präsident Macron stutzte die Steuer auf eine reine Immobilien-Vermögensteuer zurück. Wie recht Philippe doch behalten hat.
Frankreich hat vorgemacht, wohin die Vermögensteuer führt: zur Abwanderung derer, die sie zahlen sollen. Wir zeigen Dir Deine Optionen, bevor es so weit ist.
Jetzt beraten lassenKein normales Land erhebt Vermögensteuern
Auch sonst ist die Vermögensteuer in den meisten Ländern völlig unbekannt, ja gilt als absurdes Konzept, denn Vermögen ist sinnigerweise das, was nach Abzug von Steuern übrig bleibt, also bereits besteuert ist. Belgien, Litauen und das Vereinigte Königreich kennen in ihrer Geschichte gar keine allgemeine Vermögensteuer. Auch in Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Zypern und Australien existiert keine. Dies gilt auch für Kanada und die USA, auch wenn dort einzelne Vermögensgegenstände wie Grundstücke in einer der deutschen Grundsteuer ähnelnden Weise besteuert werden.
Studien aus Großbritannien kommen sogar zu dem Schluss, dass eine Vermögensteuer von nur einem Prozent das besteuerbare Vermögen um sieben bis 17 Prozent schmälern würde. Der Staat verliert also am Ende, je tiefer er in die Taschen greift.
Die Vermögensteuer ist im Ergebnis eine Einkommensteuer auf Kapitalerträge, selbst dann, wenn das Kapital gar keine Erträge abwirft. Eine Kapitalertragsteuer gibt es aber schon, und rechnet man die Vorbelastung der Gewinne im Unternehmen hinzu, liegt die Gesamtbelastung ausgeschütteter Gewinne schon heute bei annähernd 48 Prozent. Kapitalflucht kann und sollte also recht schnell auch zur Wohnsitzverlagerung führen. Welche steuerlichen Folgen die hat, liest Du in unserem Überblick zu den steuerlichen Konsequenzen des Umzugs ins Ausland.
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