Wegzugssteuer legal vermeiden, mit einer atypisch stillen Gesellschaft

GmbH-Anteile und Auswanderungspläne? Die stille Gesellschaft ist eine von drei Gestaltungen, die wir für Dich prüfen.

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Eine Folge unseres Podcasts Perspektive Ausland widmet sich der atypisch stillen Gesellschaft als Option gegen die Wegzugssteuer. Hör jetzt rein.

Deutsche Unternehmer, junge wie alteingesessene, verlagern in zunehmender Zahl ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland. Das hat vielerlei Gründe, von der höheren Lebensqualität bis zu möglichen Steuerersparnissen. Erleichtert wird der Wegzug durch die Digitalisierung, die es ermöglicht, von fast überall auf der Welt für ein Unternehmen tätig zu sein.

Wäre da nicht, denn das Finanzamt möchte keine Einnahmen verlieren, die leidige Wegzugssteuer! Als Unternehmer solltest Du Deine Auswanderung also rechtzeitig und umsichtig planen. Insbesondere für kleinere Unternehmen stellt die Wegzugssteuer eine enorme Belastung dar, da ihr kein realer Liquiditätszufluss gegenübersteht, und die Steuer so verhindern kann, dass man überhaupt auswandern kann.

FĂĽr wen gilt die Wegzugsbesteuerung ĂĽberhaupt?

Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn persönliche und sachliche Voraussetzungen zusammen vorliegen. Die persönlichen Voraussetzungen sind:

  • Der unmittelbare Gesellschafter muss eine natĂĽrliche Person sein;
  • er muss innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein;
  • die unbeschränkte Steuerpflicht muss durch den Wegzug enden, oder es greift ein Ersatztatbestand, etwa der Wechsel der DBA-Ansässigkeit ins Ausland oder die unentgeltliche Ăśbertragung der Anteile an eine im Ausland ansässige Person.

Irrelevant ist in diesem Zusammenhang die Staatsangehörigkeit. Die wesentliche sachliche Voraussetzung ist, dass man Anteile an einer Kapitalgesellschaft in Höhe von mindestens 1 % besitzt, egal ob es sich um eine deutsche oder ausländische Gesellschaft handelt. Alle Details findest Du auf der Hauptseite zur Wegzugsbesteuerung.

Die verschiedenen Optionen zur Vermeidung der Wegzugssteuer

Einen "Königsweg" gibt es nicht, da die Voraussetzungen bei Unternehmen und Unternehmern sehr unterschiedlich sind. Üblich sind drei Modelle, von denen man das geeignetste auswählt:

  1. Übertragung der GmbH-Anteile auf eine in- oder ausländische Stiftung,
  2. Holding-GmbH & Co. KG mit deutscher Betriebsstätte über der GmbH,
  3. atypisch stille Gesellschaft.

Beschrieben wird im Folgenden der dritte Weg: die Vermeidung der Wegzugssteuer mit Hilfe einer stillen Gesellschaft.

Vermeidung der Wegzugsbesteuerung durch stillen Beteiligungsvertrag

Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass ein Unternehmer 100 % der Anteile an einer GmbH hält. Dieser Alleingesellschafter beteiligt sich nun im Rahmen eines stillen Gesellschaftsvertrags mit einer Geldeinlage (stille Einlage) als atypisch stiller Gesellschafter an seiner eigenen GmbH. Bei der Höhe der Einlage besteht theoretisch kein Limit nach unten oder oben; es sieht allerdings besser aus, wenn man einen vernünftigen Betrag wählt.

Damit hat der Unternehmer im Innenverhältnis eine Personengesellschaft ins Leben gerufen: Es entsteht eine Mitunternehmerschaft zwischen ihm und der GmbH, die im Außenverhältnis in keiner Weise auftaucht. Der entscheidende Punkt: Die GmbH-Beteiligung wird funktional dem Betriebsvermögen dieser atypisch stillen Gesellschaft als Sonderbetriebsvermögen zugeordnet.

Steuerlich, also für das Finanzamt, hält er damit quasi "eine GmbH & Co. KG", eine Personengesellschaft. Für den Steuerberater wird es etwas aufwendiger (zwei Gewinnermittlungen, zwei Erklärungen), zivilrechtlich bleibt der Unternehmer aber zu 100 % GmbH-Gesellschafter. Die Folge: Er ist nicht mehr Kapitalgesellschafter im Sinne der Wegzugssteuer-Regeln, sondern Mitunternehmer, und Betriebsvermögen einer deutschen Personengesellschafts-Betriebsstätte unterliegt beim Wegzug nicht der Wegzugssteuer.

Ein Punkt ist dabei entscheidend und gehört in fachkundige Hände: Die Beteiligung muss wirklich "atypisch" ausgestaltet sein. Der stille Gesellschafter muss am Gewinn und an den stillen Reserven beteiligt sein und Mitunternehmerinitiative entfalten können. Eine bloß "typische" stille Einlage ohne diese Merkmale erkennt das Finanzamt nicht als Mitunternehmerschaft an, und der ganze Effekt verpufft.

Vorteile der stillen Gesellschaft gegenĂĽber anderen Modellen

Die GrĂĽndung einer atypisch stillen Gesellschaft hat einige entscheidende Vorteile:

  1. Es geht schneller und unkomplizierter als bei anderen Modellen;
  2. es muss keine Eigentumsübertragung stattfinden, d. h. es ist kein Notar nötig, da die steuerliche Behandlung als Personengesellschaft qua Gesetz eintritt. Es reicht ein stiller Beteiligungsvertrag;
  3. die GmbH-Anteile gehen steuerneutral ins Sonderbetriebsvermögen über;
  4. die bestehende gewerbliche Struktur der GmbH (Stichwort: Unternehmensgewinne im Sinne der DBA) kann weiter genutzt werden, es muss keine neue Struktur aufgebaut werden;
  5. durch das bereitgestellte Kapital steht dem stillen Gesellschafter eine Gewinnbeteiligung zu;
  6. atypisch stille Gesellschafter sind beim Verkauf der GmbH an den stillen Reserven beteiligt;
  7. es erfolgt kein Eintrag ins Handelsregister;
  8. es erfolgt kein Eintrag ins Transparenzregister (an der bestehenden Meldung des Gesellschafters ändert sich nichts).

Gerade die letzten beiden Punkte haben den zusätzlichen Effekt, dass die Änderung gegenüber Dritten nicht sichtbar wird, da sich im Außenverhältnis nichts ändert. Wenn man möchte, kann man nach Errichtung der stillen Gesellschaft zeitnah auswandern.

Kein Notar, kein Registereintrag, keine Wegzugssteuer: Das Modell ist elegant, steht und fällt aber mit der richtigen Vertragsgestaltung. Wir setzen sie für Dich auf.

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FĂĽr wen sich das Modell eignet

Die atypisch stille Gesellschaft kann für manchen Unternehmer, der einen Umzug ins Ausland erwägt, eine sehr gute Möglichkeit sein, die Wegzugssteuer zu vermeiden. Ob es im Einzelfall die beste ist, hängt von Deiner Struktur, Deinem Zielland und Deinen Plänen mit der Gesellschaft ab. Dazu beraten wir Dich gerne und prüfen gemeinsam die Machbarkeit sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gestaltungsoptionen. Vereinbare einfach einen persönlichen Beratungstermin.

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