Was gilt es als Unternehmer bei der One-Stop-Shop Reform zu beachten?

In der sechsten Podcast-Episode von Perspektive Ausland durften wir mit Unternehmer Dr. Roger Gothmann über die Neuerungen und Fallstricke der Umsatzsteuer und der damit einhergehenden One-Stop-Shop Reform sprechen. 

Inwiefern profitiert ein Unternehmer vom One-Stop-Shop?

Seit dem 01.07. gelten in der EU neue Regelungen bezüglich der Umsatzsteuer. Vorhergehende Barrieren, die die Abführung der Umsatzsteuer betrafen, sollen dadurch vereinfacht werden: So kann man Umsätze, die man in anderen Staaten erzielt, in dem eigenen Sitzstaat über den One-Stop-Shop zentral angeben.

Wie können kleine bzw. mittlere Unternehmen Kosten sparen?

Personen mit “kleinen” bzw. “mittleren” Unternehmen, welche grenzüberschreitende Waren von weniger als 10.000 € netto pro Jahr in einen EU-Staat verkaufen, können diese weiterhin im Sitzstaat versteuern.

Ablauf

Man sollte sich als Unternehmer bemühen, sich fristgerecht für den One-Stop-Shop zu registrieren. Ebenso muss festgestellt werden, welche Transaktionen über den One-Stop-Shop gemeldet werden können, welcher Steuersatz auf diese anzuwenden ist und was weiterhin lokal gemeldet werden muss. Hierzu kann man sich auch Hilfe beschaffen, indem man sich an Unternehmen wie Taxdoo von Dr. Roger Gothmann wendet.

Wo entstehen dennoch Fallstricke für Unternehmer?

Über den One-Stop-Shop können nur Fernverkäufe gemeldet werden. Für lokale Verkäufe müssen folglich weiterhin lokale Umsatzsteuererklärungen gefertigt werden. Falls Sie hierbei Hilfe benötigen, können Sie noch heute einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Steuerkanzlei St.Matthew vereinbaren.

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