Verschärfte Wegzugsbesteuerung und Rot-Rot-Grüne Pläne: Es wird noch teurer

K1024_christian-dubovan-Y_x747Yshlw-unsplash.JPG

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen Deutschland zu verlassen, sollten Sie die Änderungen in der Wegzugbesteuerung beachten, die ab dem 1. Januar 2022 nach § 6 AStG in Kraft treten. Vermögenden werden deutlich höhere Barrieren gesetzt, die sie bei ihrem Wegzug überwinden müssen, insbesondere bei einem Umzug in ein anderes EU-Land.

Sollte es zu einer Rot-Rot-Grünen Regierung kommen, könnten SPD, Grüne und Linke ihre Ankündigungen zu deutlichen Steuererhöhungen umsetzten. Konkret könnte dies folgendes bedeuten:

  • Erhöhung der Einkommensteuer

  • Einmalige Vermögensabgabe

  • Wiedereinführung der Vermögensteuer

  • Abschaffung der Abgeltungsteuer

Wegzugbesteuerung innerhalb der EU bislang von theoretischer Natur

Aktuell ist jeder von der Wegzugsbesteuerung betroffen, der in Deutschland seit mindestens zehn Jahren unbeschränkt steuerpflichtig ist und in den vergangenen fünf Jahren mittel- oder unmittelbar zu mindestens einem Prozent an einer (in- oder ausländischen) Kapitalgesellschaft beteiligt war. Zieht der Unternehmer weg, wird er so behandelt, als hätte er seine Anteile veräußert.

Besteuert wird vom Staat der anzunehmende Gewinn aus dem Verkauf der Geschäftsanteiler, dabei spielt es keine Rolle, ob dieser tatsächlich stattgefunden hat. Den Gewinn bestimmt das Finanzamt mit der Rechnung Differenz aus Buch- und Verkaufswert des Unternehmens und bezeichnet diesen Betrag dann als Einkommen. Durch das Teileinkünfteverfahren wird die Besteuerung vorgenommen.

Hat ein Unternehmen Beispielsweise einen Wert von 650.000 Euro und die Anschaffungskosten in Höhe von 150.000 Euro beziffert das Finanzamt den Veräußerungsgewinn auf 500.000 Euro. 60 Prozent dieses Betrag, in diesem Fall 300.000 Euro unterliegen der Einkommensteuer und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dieser liegt aktuell bei maximal 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

Bislang musste der Betrag allerdings nicht entrichtet werden, solange es zu einem Umzug innerhalb der EUR/des EWR kommt, da eine unbefristete und zinslose Dauerstundung gewährt wurde. Die Steuer wurde bisher nur fällig, wenn der Unternehmer aus dem genannten Raum zieht oder seine Anteile an der Kapitalgesellschaft wirklich verkauft.

Der Wegzug von Vermögenden soll verhindert werden

Ab dem 1. Januar 2022 greift die Gesetzesänderung und die Lage verändert sich. Auch Unternehmer, die in ein anderes EU/EWR-Land ziehen, müssen die Steuer unmittelbar entrichten. Eine Ratenzahlung über sieben Jahre kann beantragt werden, dafür sind allerdings Sicherheitsleistungen zu hinterlegen.

Der potentiellen Regierung aus SPD, Grünen und Linken kommt die Neuregelung entgegen, da bei der Umsetzung ihrer Steuerpläne wohl etliche Unternehmer Deutschland verlassen werden wollen. Es soll nicht bei der verschärften Wegzugbesteuerung bleiben, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW hat bereits konkrete Pläne für eine einmalige Vermögensabgabe. Das Vermögen und damit die zu zahlende Summe soll an einem Stichtag festgestellt werden. Diese solle dann in einem Zeitraum von 15 bis 20 Jahren abbezahlt werden.

Konkret lässt es sich wie folgt skizzieren. Eine Person hat ein Vermögen von 7,5 Millionen Euro. Darauf wird ein Freibetrag von beispielsweise 2,5 Million Euro gewährt. Auf das Vermögen von fünf Millionen Euro müsste dann in den kommenden 20 Jahren eine Vermögensabgabe in Höhe von 20 Prozent entrichtet werden. Also 50.000 Euro jährlich. Selbst wenn das Vermögen nach dem Stichtag sinken würde, blieben die zukünftigen Zahlungen davon unberührt.

Die Pläne des DIW sollen die Wohnsitzverlagerung von Vermögenden weiter erschweren. Das DIW äußert sich unverblümt: „Es hilft ihnen dann nichts, den Wohnsitz noch ins Ausland zu verlegen, Vermögen zu verschenken oder andere Möglichkeiten der Steuerminimierung zu betreiben.”

Grüner Wunsch: Steuer nach Staats-angehörigkeit

Die Grünen fordern zudem, eine Besteuerung nach Staatsangehörigkeit, wie es in den USA der Fall ist. Dort sind Personen mit US-Staatsangehörigkeit oder Greencard steuerrechtlich sogenannte US Persons und damit in den USA steuerpflichtig. Ob der Wohnsitz in den USA liegt spielt keine Rolle. Unternehmern würde dann auch ein Wegzug nicht mehr helfen, sondern sie müssten ihre Staatsangehörigkeit aufgeben. Bisher basiert die Besteuerung in Deutschland auf Basis der steuerlichen Ansässigkeit, dafür ist der Hauptwohnsitz ist ausschlaggebend.

Zeitnaher Umzug als Lösung

Eins steht fest: Der Umzug ins Ausland, auch innerhalb der EU, wird ab 2022 äußerst kostspielig. Die weiteren Aussichten sind noch düsterer. Sofern Sie sich einen Umzug ins Ausland vorstellen können, sollten Sie Ihre Pläne schnellstmöglich umsetzen. Gerne stehen wir Ihnen dafür beratend zur Seite und assistieren bei der Umsetzung. Profitieren Sie von mehr als 15 Jahren Beratungserfahrung, auf die bereits über 100 Mandanten zurückgegriffen haben.

 
Zurück
Zurück

HMRC wendet sich an Finanzberater und Non-Doms

Weiter
Weiter

Vermögensteuer würde Unternehmer hart treffen