Steuerliche Beratung zur Wegzugsbesteuerung

Endlich Klarheit bei Fragen zur Wegzugsteuer!

✅ Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im In- und Ausland von mehr als 1%

✅ Speziell für Mandanten aus Deutschland & Österreich, die es ins Ausland zieht

✅ Wegzugsteuer & Entstrickung

✅ Wegzugsteuer legal minimieren oder ganz vermeiden

✅ Steuerfallen kennen & umschiffen

✅ Gründung von steueroptimierten Unternehmen im Ausland

Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn - Telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal - Honorar: £500

Die Wegzugsteuer betrifft alle, die…

✅ seit mindestens 7 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und

✅ mindestens 1% an einer deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaft halten und

✅ ins EU- & Nicht-EU-Ausland umziehen und

✅ keine Rückkehrabsicht haben.

Die Wegzugsteuer ist…

✅ keine eigene eigenständige Steuerart, sondern eine Variante der Einkommensteuer;

✅ auch dann zu bezahlen, wenn Ihre deutsche Gesellschaft in Deutschland verbleibt;

✅ sofort fällig. Nur gegen eine Sicherheitsleistung kann Zahlung in 6 Raten innerhalb eines Jahres beantragt werden.

Berechnung der Wegzugsteuer

✅ Berechnungsgrundlage Unternehmenswert: 13.75 x Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahre.

✅ Unternehmenswert minus Investitionen = Fiktiver Veräußerungserlös.

✅ Auf 60% dieses Betrages ist Einkommensteuer fällig.

Berechnungsbeispiel

👉🏻 Frau Otter gründet mit 25.000 Euro Stammkapital eine GmbH. Diese erwirtschaftet nach ein paar Jahren 100.000 Euro Gewinn pro Jahr. Nun will Frau Otter nach Italien umziehen. Das Finanzamt stuft den Wert der Gesellschaft im Kontext der Wegzugsteuer mit 1.375 Millionen Euro ein.

👉🏻 Im oben erwähnten Beispiel der Frau Otter beträgt der fiktive Veräußerungsgewinn also 1.35 Millionen Euro. 60% davon sind 780.000 Euro, welche nun mit Einkommensteuer belegt werden. Bei 45% Höchststeuersatz (mit Reichensteuer) wären dies also 351.000 Euro Wegzugsteuer.

So können Sie die Wegzugsbesteuerung vermeiden

Geplante Rückkehr: Wenn Sie innerhalb von 7 bzw. 12 Jahren nach Deutschland zurückkehren, wird keine Steuer fällig.

Vorteilhafte Bewertung: Legen Sie dem Finanzamt eine realistische Bewertung von einem Gutachter vor, wenn der Wert der Anteile geringer ist, als vom Finanzamt geschätzt.

Aufgabe der Anteile, z.B. Anteilsveräußerung vor Umzug, Anteilsübertragung, Betriebsübergang im Rahmen einer Nachfolgeregelung, Familienstiftung, Liquidation

Beibehaltung der Anteile mit Umstrukturierung, z.B. Umwandlung der Kapital- in eine Personengesellschaft, Zwischengeschaltete Personengesellschaft, Verkauf der Gesellschaft an eine Holdinggesellschaft im Ausland

Die Wegzugsteuer-Experten 

✅ Wir helfen Mandanten seit 2006 den Wohnsitz ins steuergünstig Ausland zu verlegen.

✅ Wir begleiten Ihren Umzug z.B. nach Spanien, Portugal, Malta, Irland, Dubai, UK - in diesen Ländern können Sie bei richtiger Gestaltung steuerfrei leben.

✅ Die Wegzugsbesteuerung ist bei fast allen Mandaten ein Thema.

✅ Wir können helfen, die Wegzugsbesteuerung legal zu minimieren oder zu eliminieren.

✅ Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch und lassen Sie uns Ihre Optionen besprechen.

Was ist das Ziel der Beratung?

✅ Steuerliche Standortbestimmung & Strategiefindung

✅ Steuerfallen identifizieren und vermeiden

✅ Direktes, ehrliches Feedback eines Steuerexperten zum Ihrem Auslandsvorhaben

✅ Identifikation von steuerlichen Risiken und konzeptionellen Schwachstellen im Hinblick auf Ihr Auslandsvorhaben

Das sagt Herr Sauerborn:

“Ich spreche jährlich mit hunderten von Mandanten, die Ähnliches vorhaben wie Sie. Ich bin oft selbst überrascht darüber, wie kreativ und einfallsreich der Mensch sein kann. Ich lerne selbst sehr viel bei den Beratungsgesprächen und gebe die geballte Erfahrung dieses lebhaften Austausches im Beratungsgespräch an Sie weiter.

Wir haben seit 2006 hunderten Mandanten geholfen, erfolgreich den Lebensmittelpunkt in den UK, nach Malta, Irland, Spanien, Zypern, Portugal, auf Tahiti, auf die Bahamas und die USA zu verlagern und waren dabei übergreifend für die steuerliche Planung verantwortlich.

Sie werden im deutschsprachigen Raum nur wenige Berater und Kanzleien finden, die solch eine Erfolgsbilanz vorweisen können.

Was wird im Beratungsgespräch besprochen?

Wie immer geben Sie das Thema vor. Aber meistens spreche ich mit Mandanten im Rahmen des Beratungsgespräches folgende Themen an:

  • Wegzugsbesteuerung: Sind Sie davon betroffen oder nicht? Wie kann diese vermieden oder minimiert werden? Mit welcher Belastung müssen Sie rechnen?

  • Steuerliche Planung: Macht das Vorhaben aus steuerlicher Sicht wirklich Sinn? Ist Ihr Konzept wasserdicht?

  • Wirtschaftlichkeit: Stimmt Ihre Kalkulation, auf welcher der Umzug ins Ausland basiert?

  • Steuerliche Optimierung im geplanten Wohnsitzstaat: Wie viel Gehalt bezahlen Sie sich? Was ist mit Gewinnausschüttungen? Was ist mit weiteren Auslands- und Offshore-Gesellschaften?

  • Fragen zum Betriebsaufbau: Einstellung von Mitarbeitern, Räumlichkeiten, Formalitäten mit Ämtern und Behörden

  • Banken: Kontoeröffnung im In- und Ausland, Überweisung von größeren Summen noch vor dem Umzug

  • Weiche Faktoren: Familie, Kinder, Schulen, Hausunterricht, religiöses Leben, Wohnungssuche, soziale Kontakte

Wie gesagt - wir sind in der Themenauswahl völlig frei. Sie geben das Thema und das Tempo vor.

So bereiten Sie sich vor

Je besser Sie wissen, was Sie wollen, und je mehr Sie sich schon selbst mit dem Thema auseinandergesetzt haben, desto mehr profitieren Sie von der Beratung.

Die beste Vorbereitung ist daher, wenn Sie sich möglichst viele konkrete Gedanken dazu machen, wie der Umzug ins Ausland ganz praktisch funktionieren kann. Vielleicht sprechen Sie auch schon mit Ihrem Partner und nehmen dessen Meinung ebenfalls in die Beratung mit.

Ablauf & Kosten

Der Bestellablauf des Beratungsgespräches ist wie folgt:

  1. Bestellung: Füllen Sie zunächst unser Bestellformular aus. Sie erhalten dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Senden Sie uns ein Bild oder einen Scan Ihres Ausweises als Antwort auf diese E-Mail (KYC).

  2. Terminvereinbarung: Sobald wir Ihren Ausweis erhalten haben, werden wir uns zwecks Terminbestätigung mit Ihnen in Verbindung setzen. Planen Sie für das Telefonat bis zu eine Stunde ein.

  3. Qualifikation: Sollten wir auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Informationen zu dem Schluss kommen, dass wir Ihnen nicht helfen können, sagen wir Ihnen im Voraus Bescheid. Etwaige Gebühren, die bereits bezahlt wurden, werden voll erstattet.

  4. Kosten: Die Beratung kostet £500. Die maximale Dauer des Anrufes beträgt eine Stunde.

  5. Vorbereitung: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Wir stehen Ihnen zwar eine Stunde lang zur Verfügung, aber diese Zeit müssen Sie auch effektiv nutzen. Am besten notieren Sie sich im Vorfeld Fragen.

Das Telefonat wird in der Regel innerhalb einer Woche durchgeführt. Wir gehen aber gerne, soweit möglich, auch auf frühere Terminwünsche ein.

100% Zufriedenheitsgarantie

Die Bestellung des Beratungsgespräches ist für Sie absolut risikolos. Sollten Sie nicht 100% mit Herrn Sauerborn zufrieden sein, können Sie das Beratungsgespräch innerhalb der ersten 15 Minuten jederzeit abbrechen. Bereits bezahlte Honorare erhalten Sie vollumfänglich zurück. Nach 15 Minuten wird das volle Honorar wie vereinbart fällig.