Französisch-Polynesien
Keine Einkommensteuer, keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer: Französisch-Polynesien ist steuerlich kaum zu unterbieten, und als EU-Bürger darfst Du ohne Visum bleiben. Der Preis: 15.700 Kilometer Distanz, Lebensmittel 62 Prozent über Deutschland und ein fehlendes Doppelbesteuerungsabkommen, das den deutschen Nachgriff verlängert. Die ehrliche Südsee-Rechnung.
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Französisch-Polynesien buchen0 %
Einkommensteuer für Privatpersonen, keine Vermögen- und Erbschaftsteuer
CST
Solidaritätsabgabe auf Löhne und Renten: 0,5 bis 10 % und mehr, gestaffelt
Visumfrei
EU-Bürger bleiben ohne Visum, Anmeldung bei der Gemeinde genügt
Kein DBA
mit Deutschland: erweiterte beschränkte Steuerpflicht einplanen
+62 %
teurere Lebensmittel als in Deutschland, fast alles wird importiert
118
Inseln in fünf Archipelen, verstreut über ein Gebiet so groß wie Europa
Französisch-Polynesien ist eine französische Überseegebietskörperschaft (Collectivité d'outre-mer) mit weitreichender Fiskalautonomie: Papeete macht sein Steuerrecht selbst, und das französische Steuerrecht gilt hier nicht. Das Ergebnis ist radikal einfach: keine Einkommensteuer für Privatpersonen, keine Vermögensteuer, keine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ausländische Kapitalerträge, Mieten und Veräußerungsgewinne bleiben bei Privatleuten unbesteuert; nur Ausschüttungen polynesischer Gesellschaften tragen eine eigene Kapitalertragsabgabe (IRCM, 4 bis 12 Prozent plus 5 Prozent CST). Statt einer Einkommensteuer erhebt das Land die Contribution de Solidarité Territoriale (CST), eine gestaffelte Abgabe auf Löhne, Gehälter und Renten (0,5 Prozent auf niedrige Monatseinkommen, ansteigend über 3, 5 und 10 Prozent je Tranche), und finanziert sich im Übrigen über indirekte Steuern: Mehrwertsteuer und happige Importabgaben, die Du an der Supermarktkasse spürst. Unternehmen zahlen regulär 25 Prozent Körperschaftsteuer, Kleinunternehmen und Freiberufler stattdessen eine Transaktionssteuer von rund 1 bis 11 Prozent auf den Umsatz, und im ersten Geschäftsjahr sind Neugründungen von Körperschaft- und Transaktionssteuer befreit.
Die Gegenrechnung: Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (das deutsch-französische DBA gilt hier nicht), und weil das Territorium ein klassisches Niedrigsteuergebiet ist, kann Deutschland deutsche Staatsangehörige nach dem Wegzug über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu zehn Jahre lang mit deutschen Einkünften im Blick behalten. Dazu kommt die Praxis: Das Leben auf einer Importinsel kostet, und die Distanz ist keine Fußnote, sondern der eigentliche Preis des Modells.
Alle Details und den weltweiten Vergleich findest Du in unserem Steueratlas.
Einstündiges Beratungsgespräch mit Sebastian
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Französisch-Polynesien buchen118 Inseln in fünf Archipelen (Gesellschaftsinseln, Tuamotus, Marquesas, Australinseln, Gambier), verstreut über eine Meeresfläche von der Größe Europas, mitten im Südpazifik: Nach Deutschland sind es rund 15.700 Kilometer, nach Paris fliegt man über 20 Stunden, und die Zeitverschiebung beträgt im Sommer zwölf Stunden.
Tahiti trägt mit der Hauptstadt Papeete das komplette Alltagsleben: Behörden, Kliniken, internationale Schulen, den einzigen Interkontinental-Flughafen und rund drei Viertel der 280.000 Einwohner. Moorea liegt eine halbe Fährstunde entfernt und verbindet Wohnbarkeit mit Postkarten-Kulisse, Bora Bora ist die Luxus-Ikone mit Resort-Ökonomie (zum Leben deutlich unpraktischer als zum Heiraten), und wer echte Abgeschiedenheit sucht, findet sie auf den Marquesas oder den Atollen der Tuamotus, mit Versorgungsschiff statt Supermarkt.

„Die Stille der tahitianischen Nacht ist noch seltsamer als alles Übrige."Paul Gauguin in seinem Tahiti-Bericht „Noa Noa" (1897)
„Tahiti ist bei weitem die berühmteste Insel der Südsee; eine Reihe von Ursachen hat sie geradezu klassisch werden lassen."Herman Melville, „Omoo: Adventures in the South Seas" (1847); eigene Übertragung
Gauguin kam 1891 nach Tahiti, um „frei zu sein von allem Künstlichen und Konventionellen", und blieb bis zu seinem Tod auf den Marquesas. Sein Befund gilt unverändert: Wen die Stille trägt, den lässt dieses Land nie wieder los; wen sie erdrückt, der weiß es nach dem ersten Monat. Genau deshalb raten wir zum langen Probewohnen vor dem großen Schnitt.
Rund 280.000 Menschen leben in Französisch-Polynesien, gut zwei Drittel davon Polynesier, dazu Franzosen aus dem Mutterland und eine kleine, gut vernetzte internationale Community. Amtssprache ist Französisch, im Alltag klingt Tahitianisch mit, und wer Französisch nicht mitbringt, bleibt draußen: Englisch trägt im Tourismus, aber nicht auf dem Amt, nicht beim Arzt und nicht im Gespräch mit den Nachbarn. Der Lebensrhythmus folgt dem Konzept des Fiu, der polynesischen Kunst, Dinge ruhen zu lassen, wenn sie nicht mehr tragen: Termine sind Richtwerte, der Feierabend beginnt früh (Arbeitsbeginn oft um 7 Uhr, dafür Schluss am frühen Nachmittag), und das Wochenende gehört der Familie, dem Meer und der Kirche.
Die Kultur ist lebendig, nicht museal. Va'a-Auslegerkanus trainieren jeden Abend in der Lagune, das Heiva-Festival im Juli füllt Papeete wochenlang mit Tanz und Trommeln, Tätowierungen erzählen Familiengeschichten, und der respektvolle Umgang mit Mana, der spirituellen Kraft von Orten und Menschen, prägt auch den Alltag von Zuzüglern, die sich einlassen. Wer sich engagiert (im Verein, in der Schule, beim Fischen), wird erstaunlich schnell Teil der Gemeinschaft; wer die Inseln als Kulisse konsumiert, bleibt ewig Tourist.
Die Ehrlichkeit. Die Distanz ist brutal: Ein Heimatbesuch kostet vier Flugtage und schnell 2.000 Euro pro Person, die Zeitverschiebung macht Videocalls mit Europa zur Randstunden-Disziplin (8 Uhr morgens in Papeete ist 20 Uhr in Berlin), und der Inselkoller ist real, spätestens im zweiten Regenzeit-Januar. Der Arbeitsmarkt ist klein und frankophon, gute Jobs außerhalb von Tourismus, Verwaltung und Bau sind rar, und wer nicht mit Remote-Einkommen, Rente oder eigenem Projekt kommt, rechnet besser zweimal.
Auf Einkommen von Privatpersonen erhebt Französisch-Polynesien keine Einkommensteuer: keine Steuererklärung, keine Progression, keine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, keine Steuer auf private Veräußerungen, und weder Vermögen noch Erbschaften noch Schenkungen werden besteuert. Die Fußnote heißt CST: Auf Löhne, Gehälter und Renten wird die Solidaritätsabgabe einbehalten, gestaffelt nach Monatseinkommen (0,5 Prozent bis 150.000 XPF, 3 Prozent bis 250.000 XPF, 5 Prozent bis 400.000 XPF, 10 Prozent bis 700.000 XPF, darüber weitere Stufen). Selbst am oberen Ende bleibt die Belastung weit unter jedem europäischen Tarif. Dazu kommen Sozialbeiträge an die örtliche Sozialkasse CPS, die Gesundheitsversorgung und Rente finanziert.
Kapitalgesellschaften zahlen 27 Prozent Körperschaftsteuer (Abschlüsse 2026; die Absenkungsstaffel endet 2027 bei 25 Prozent, sehr große Gewinne ab 50 Millionen XPF tragen zusätzlich die CSIS-Abgabe von 7 bis 15 Prozent); Kleinunternehmen, Selbständige und Freiberufler fallen stattdessen unter die Transaktionssteuer, eine umsatzbezogene Abgabe von etwa 1,5 bis 11 Prozent je nach Umsatzhöhe und Branche. Neugründungen sind die ersten drei Geschäftsjahre von der Körperschaftsteuer befreit (erneuerbare Energien vier, Digital und Forschung fünf Jahre), und es existieren Investitionsanreize für Tourismus, Perlenzucht und Fischerei. Die Mehrwertsteuer (TVA) liegt je nach Kategorie zwischen 5 und 16 Prozent, der wahre Preisaufschlag entsteht aber bei den Importabgaben, die fast jedes Produkt verteuern.
Zwischen Deutschland und Französisch-Polynesien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, das DBA mit Frankreich erstreckt sich nicht auf das Überseegebiet. Für deutsche Einkünfte (Vermietung, Beteiligungen, Geschäftsbeziehungen) bleibt Deutschland damit ohne Abkommens-Bremse zuständig, und als Niedrigsteuergebiet löst der Umzug bei entsprechender Vorgeschichte die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG aus: bis zu zehn Jahre deutscher Zugriff auf nicht-ausländische Einkünfte. Wer sauber gehen will, kappt die deutschen Quellen vor dem Abflug, nicht danach.

✓ Französisch-Polynesien lohnt sich für
✗ Eher nicht für
Der ehrliche Insel-Vergleich (Wohnen, Jobs, Kosten auf Tahiti gegen Bora Bora) steht in unserem Guide Tahiti oder Bora Bora; wer die Südsee-Null-Steuer mit besserer Anbindung sucht, vergleicht mit den Bahamas oder den Cayman Islands.
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Steuerliche Beratung zum Umzug nach Französisch-Polynesien buchenHier spielt Französisch-Polynesien seinen größten praktischen Trumpf aus: Als EU-Bürger brauchst Du kein Visum, auch nicht für den Daueraufenthalt. Das Territorium gehört zwar weder zur EU noch zum Schengen-Raum, Frankreich wendet die Freizügigkeit für EU-Staatsangehörige aber auch in seinen Überseegebieten an: Einreise mit Personalausweis oder Reisepass, und wer länger als drei Monate bleibt, meldet sich bei der Gemeinde (Mairie) seines Wohnorts an. Nachgewiesene Mittel plus Krankenversicherung gehören dazu; wer vor Ort abhängig arbeiten will, braucht auch als EU-Bürger eine Arbeitsgenehmigung der polynesischen Lokalregierung (das Territorium schützt seinen Arbeitsmarkt, die Freizügigkeit gilt fürs Wohnen, nicht automatisch fürs Arbeiten), wie überall in Frankreich. Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts winkt das Daueraufenthaltsrecht. Nicht-EU-Bürger (etwa Schweizer Ehepartner) durchlaufen dagegen das französische Langzeitvisum über die Botschaft in Berlin, mit Carte de séjour nach Ankunft.
Praktisch wichtig: Die Sozialversicherung läuft über die örtliche CPS, in die Erwerbstätige einzahlen; Privatiers und Frührentner kalkulieren eine private internationale Krankenversicherung ein, bis der CPS-Zugang geklärt ist. Das Gesundheitssystem auf Tahiti ist solide (Zentralkrankenhaus in Papeete, französischer Standard), auf den Außeninseln aber dünn, ernste Fälle werden nach Tahiti oder Neuseeland evakuiert. Beim Immobilienkauf gilt: Nicht-französische Käufer brauchen für den Grunderwerb regelmäßig eine Genehmigung der Lokalregierung, Landbesitz ist kulturell und rechtlich sensibel (viel Land ist ungeteiltes Familienerbe), gemietet wird unkompliziert. Die Währung ist der CFP-Franc (XPF), fest an den Euro gekoppelt (1 Euro = 119,33 XPF), ein Währungsrisiko existiert nicht.
| Steuer | Satz |
|---|---|
| Einkommensteuer (Privatpersonen) | 0 % |
| Kapitalerträge, private Veräußerungsgewinne | 0 % auf ausländische Erträge; Dividenden polynesischer Gesellschaften: IRCM 4-12 % plus 5 % CST |
| Vermögensteuer | keine |
| Erbschaft- und Schenkungsteuer | keine |
| CST auf Löhne, Gehälter, Renten | gestaffelt: 0,5 / 3 / 5 / 10 % je Monatstranche, darüber weitere Stufen |
| Körperschaftsteuer | 27 % (2026), sinkt bis 2027 auf 25 %; Neugründungen die ersten drei Jahre befreit |
| Transaktionssteuer (Kleinunternehmen, Freiberufler) | ca. 1 bis 11 % vom Umsatz |
| Mehrwertsteuer (TVA) | ca. 5 bis 16 % je Kategorie, plus Importabgaben |
| DBA mit Deutschland | nein (DBA Frankreich gilt hier nicht) |
| Einstufung aus deutscher Sicht | Niedrigsteuergebiet: § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) prüfen |
Vollständige Sätze und den weltweiten Vergleich findest Du im Steueratlas.
Ohne DBA gilt die Grundregel: Deutschland besteuert deutsche Renten weiter im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht, unabhängig vom Südsee-Wohnsitz; Französisch-Polynesien selbst besteuert die Rente nicht (nur die CST fällt auf örtlich bezogene Renten an). Für viele Rentner ist die Rechnung trotzdem attraktiv, weil Kapitalerträge und Vermögen unbesteuert bleiben, aber die deutsche Veranlagung, die Krankenversicherungsfrage fern der gesetzlichen Kassen und die Evakuierungs-Realität der Außeninseln gehören auf den Tisch, bevor der Container gepackt wird.
Wichtig: Die Distanz ist im Ruhestand doppelt spürbar: Enkelbesuche, Facharzttermine und Pflegeszenarien funktionieren über 15.700 Kilometer anders als über die Alpen. Wer die Südsee liebt, testet sie ehrlich: sechs Monate mieten, Regenzeit inklusive, bevor Immobilie und Abmeldung folgen.
Konsequent zur übrigen Systematik besteuert Französisch-Polynesien private Krypto-Gewinne nicht: keine Einkommensteuer, keine Abgeltungsteuer, kein Steuerformular für den Bitcoin-Verkauf. Gewerbliches Trading kann als unternehmerische Tätigkeit unter Transaktions- oder Körperschaftsteuer fallen, und die deutsche Seite (Spekulationsfristen bis zum Wegzug, erweiterte beschränkte Steuerpflicht danach) bleibt der eigentliche Planungsfall. Die komplette Analyse findest Du auf unserer Schwesterseite KryptoSteuern.info.

Dein Umzug muss echt sein. Gerade beim Null-Steuer-Ziel prüft das deutsche Finanzamt genau: Hauptwohnsitz vollständig aufgeben, Lebensmittelpunkt nachweisbar in die Südsee verlagern, echte Präsenz leben. Wer die deutsche Wohnung behält und nur die Winter in Papeete verbringt, dem geht es wie Boris Becker mit Monte Carlo: Die unbeschränkte Steuerpflicht lebt weiter, und die Steuerersparnis war eine Illusion mit Ansage. Bei 15.700 Kilometern Distanz ist der Lebensmittelpunkt allerdings auch leichter zu beweisen als bei jedem europäischen Ziel, wer wirklich drüben lebt, hat starke Karten.
Rechne trotzdem mit dem Nachspiel: Etwa drei bis zwölf Monate nach der Abmeldung kommt regelmäßig der Fragebogen des Finanzamts mit 16 detaillierten Fragen zum Wegzug. Ignorieren raten wir ausdrücklich nicht.
Der Umzug in ein Niedrigsteuergebiet ohne DBA ist die anspruchsvollste Wegzugs-Konstellation, die das deutsche Steuerrecht kennt: Neben der beschränkten Steuerpflicht auf deutsche Einkünfte droht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (bis zu zehn Jahre, bei fortbestehenden wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland), und ohne Abkommen gibt es keine Schiedsstelle, die doppelte Zugriffe bremst.
Hältst Du wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (ab 1 Prozent), greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Deutschland besteuert die stillen Reserven Deiner Anteile, als hättest Du sie verkauft, und beim Wegzug in ein Nicht-EU-Gebiet wie Französisch-Polynesien ist die Steuer grundsätzlich sofort fällig (Ratenzahlung nur auf Antrag gegen Sicherheitsleistung). Wer mit einer werthaltigen GmbH in die Südsee will, strukturiert vor dem Abflug, nicht danach.
Dein Wegzug im Überblick: Deutschland, Österreich, Schweiz
Wegzugsteuer auf wesentliche Beteiligungen und bis zu zehn Jahre nachwirkende Steuerpflicht können greifen; was für Französisch-Polynesien gilt, steht oben im Dossier. Wegzug aus Deutschland →
Der Wegzug nach Französisch-Polynesien gilt in Österreich als Veräußerung Deines Kapitalvermögens: 27,5 % auf den Wertzuwachs, ohne den EU-Aufschub. Wegzug aus Österreich →
Die Schweiz kennt keine Wegzugssteuer auf privates Kapitalvermögen; entscheidend sind die saubere Abmeldung und die Quellensteuer auf später bezogene Vorsorgegelder. Wegzug aus der Schweiz →
Die Natur als Hauptdarsteller. Vulkangipfel über türkisfarbenen Lagunen, Wale vor Moorea (Juli bis November), Manta-Putzerstationen in den Tuamotus, und Wasser mit ganzjährig 26 bis 29 Grad: Für Taucher, Segler und Surfer (Teahupo'o!) ist dies schlicht das beste Revier der Welt, und es liegt vor der Haustür statt am Ende einer Urlaubsanreise.
Frankreich light, Pazifik pur. Französische Verwaltung, französischer Gesundheitsstandard, Baguette und Careffour-Regale, kombiniert mit polynesischer Gelassenheit und einer Sicherheit, die europäische Großstädte hinter sich lässt: Gewaltkriminalität ist selten, Kinder wachsen draußen auf, und die Haustür bleibt in vielen Gemeinden unabgeschlossen.
Der Euro-Anker. Die feste Kopplung des XPF an den Euro nimmt dem Fernziel das Währungsrisiko, Erspartes in Euro behält seine Kaufkraft, und Überweisungen laufen im französischen Bankensystem, ein unterschätzter Vorteil gegenüber Karibik- und Pazifik-Alternativen mit Dollar-Bindung oder Weichwährung.
Fast alles außer Fisch, Früchten und Vanille kommt per Schiff oder Flugzeug, und das bezahlst Du mit: Lebensmittel kosten rund 62 Prozent mehr als in Deutschland, Mieten gut 21 Prozent mehr, Restaurants liegen nur leicht darüber (die Roulottes, Papeetes Imbisswagen, sind der günstige Klassiker). Die aktuellen Vergleichswerte (Quelle: Numbeo, Stand August 2026, 1 Euro = 119,33 XPF):
| Posten | Vergleich zu Deutschland |
|---|---|
| Lebensmittel | ca. +62 % |
| Mieten | ca. +21 % (Papeete-Umland teurer, Außeninseln je nach Angebot) |
| Restaurants | ca. +4 % (Roulottes deutlich günstiger) |
| Lokale Produkte (Fisch, Obst, Markt) | günstig bis moderat |
| Auto, Benzin, Importwaren | deutlich über Deutschland |
| Heimflug (Papeete-Frankfurt via Paris/LA) | ab ca. 1.800 bis 2.500 € Economy |
Vergleichswerte laut Numbeo; tagesaktuelle Details dort.
Die Faustregel: Wer lokal isst, gebraucht fährt und außerhalb der Resort-Zonen wohnt, lebt zu erträglichen Kosten; wer den europäischen Warenkorb eins zu eins importiert, zahlt Zürich-Preise mit Fährfahrplan. Ein Paar mit ortsunabhängigem Einkommen kalkuliert realistisch 3.500 bis 5.000 Euro im Monat, auf Tahiti eher mehr.
Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug? Steuerlich zählt der saubere Schnitt zum Jahreswechsel; klimatisch beginnt die Trockenzeit im Mai, der beste Ankunftskorridor liegt zwischen April und Juni, mit einem halben Jahr Vorlauf für Container (acht bis zwölf Wochen Seeweg) und Wohnungssuche.
Brauche ich ein Visum? Als EU-Bürger nein, auch nicht für den Daueraufenthalt: Anmeldung bei der Mairie nach drei Monaten, Mittel und Krankenversicherung nachweisen. Nicht-EU-Familienmitglieder beantragen das französische Langzeitvisum vor der Ausreise.
Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen? Eine deutsche GmbH von Papeete aus zu führen erzeugt zwölf Stunden Zeitverschiebung und steuerlich den vollen deutschen Zugriff ohne DBA-Schutz; die sauberen Wege sind Verkauf, Übergabe oder eine internationale Struktur vor dem Wegzug, inklusive Wegzugsbesteuerungs-Planung.
Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung? Die Aufgabe ist zwingend, sonst endet die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht nicht. Verkaufen musst Du nicht, vermieten reicht; warum die Wohnung in Deutschland so gefährlich ist, liest Du im Steuerwissen.
Als französisches Territorium ist Französisch-Polynesien in den automatischen Informationsaustausch eingebunden; Konten deutscher Steuerpflichtiger werden gemeldet. Nach einem echten Wegzug ist das unkritisch: Du versteuerst dann dort, wo nichts zu versteuern ist. Kritisch wird es nur für Halbherzige, die deutsche Ansässigkeit und Südsee-Konto kombinieren. Wie Du Konten über Grenzen hinweg sauber organisierst, zeigt Dir Freedom Banking.
Für die praktischen Fragen haben wir eigene, ausführliche Guides geschrieben:
Vergleich
Tahiti oder Bora Bora: Kosten, Jobs und Alltag im Vergleich
Banking
Konten und Banking über Grenzen organisieren
Alle Themenbereiche mit über 1.900 Artikeln findest Du in unseren Guides für Auswanderer.
Unsere Kanzlei, die STM Corporate Group, hat schon viele Mandanten dabei unterstützt, den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, auch an entlegene Ziele wie Tahiti. Mit unseren Büros in London, Valletta, Dublin und Austin sind wir bestens gerüstet, Dich zu begleiten. Die Leistungen werden individuell zugeschnitten und umfassen üblicherweise:
Im Grundsatz rechnen wir nach Aufwand ab; für manche Leistungen gelten Fixpreise. Im ersten Schritt raten wir Dir zur Buchung eines Beratungsgesprächs mit Sebastian, telefonisch, per Zoom oder Signal. Über zwanzig Jahre Beratungserfahrung und weit über hundert begleitete Unternehmer stehen hinter jedem Mandat.
Einstündiges Beratungsgespräch mit Sebastian
Steuerliche Beratung zum Umzug nach Französisch-Polynesien buchenJa, Französisch-Polynesien erhebt keine Einkommensteuer auf Privatpersonen, keine Vermögensteuer und keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Auf Löhne, Gehälter und örtliche Renten fällt die gestaffelte CST an (0,5 bis 10 % und mehr je Monatstranche), das Land finanziert sich im Übrigen über Mehrwertsteuer und Importabgaben.
Ja: EU-Bürger brauchen für Französisch-Polynesien kein Visum, auch nicht für den Langzeitaufenthalt. Nach drei Monaten meldest Du Dich bei der Gemeinde an und weist Mittel plus Krankenversicherung nach; nach fünf Jahren folgt das Daueraufenthaltsrecht. Nicht-EU-Bürger benötigen das französische Langzeitvisum.
Nein. Das DBA zwischen Deutschland und Frankreich erstreckt sich nicht auf Französisch-Polynesien. Deutsche Einkünfte bleiben deshalb ohne Abkommens-Schutz in Deutschland steuerpflichtig, und als Niedrigsteuergebiet kann der Umzug die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG auslösen: bis zu zehn Jahre deutscher Nachgriff.
Ohne DBA behält Deutschland das Besteuerungsrecht: Die deutsche Rente wird im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht weiter in Deutschland veranlagt. Französisch-Polynesien selbst besteuert sie nicht. Kapitalerträge und Vermögen bleiben vor Ort steuerfrei, das macht die Gesamtrechnung für vermögende Ruheständler trotzdem interessant.
Lebensmittel rund 62 % über Deutschland, Mieten gut 21 % darüber, Importwaren und Autos deutlich teurer; lokal essen (Roulottes, Markt, Fisch) entlastet spürbar. Ein Paar kalkuliert realistisch 3.500 bis 5.000 € im Monat plus Rücklage für Heimflüge (1.800 bis 2.500 € pro Person).
Grundsätzlich ja, aber nicht-französische Käufer brauchen für den Grunderwerb regelmäßig eine Genehmigung der Lokalregierung, und viel Land ist ungeteiltes Familienerbe mit komplexen Eigentumsverhältnissen. Mieten ist unkompliziert und für die ersten Jahre fast immer der bessere Weg.
Im Tourismus ja, im echten Leben nein: Behörden, Ärzte, Handwerker, Nachbarn und Vereine funktionieren auf Französisch (und Tahitianisch). Wer dauerhaft bleiben will, bringt solides Französisch mit oder lernt es im ersten Jahr, es ist die wichtigste einzelne Integrationsleistung.
Zum Leben fast immer Tahiti (oder Moorea): Jobs, Kliniken, Schulen, Flughafen und bezahlbare Mieten konzentrieren sich dort. Bora Bora ist Resort-Ökonomie mit Trauminsel-Kulisse und Trauminsel-Preisen. Den ausführlichen Vergleich findest Du in unserem Guide Tahiti oder Bora Bora.
Danke. Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir.