Was bedeutet der Begriff CFC-Rules & CFC-Regime?

CFC steht für „Controlled Foreign Corporation“ (übersetzt etwa: Beherrschte Auslandsgesellschaft). Gemeint sind gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf beherrschende Beteiligungen von Auslandsgesellschaften, vor allem in Niedrigsteuerländern. In Deutschland und in Österreich sind die CFC-Rules Teil des Außensteuergesetzes. In der Schweiz gibt es keine CFC-Rules.

Was will der Gesetzgeber mit CFC-Rules bewirken?

CFC-Rules gibt es in praktisch allen großen Hochsteuerländern (Deutschland, Österreich, UK, USA, Italien, Frankreich usw.). Sie sollen verhindern, dass Steuerpflichtige dieser Länder allzu einfach Steuern vermeiden bzw. verkürzen können, indem Sie Unternehmen im steuergünstigen Ausland gründen und Einkommen auf diese verschieben ohne wirklich eine Tätigkeit vor Ort zu entfalten.

Wen betreffen CFC-Rules?

Sowohl natürliche, als auch juristische Personen, die in einem Land ansässig sind, in dem CFC-Rules gelten, sind von den Regelungen betroffen. Wenn also eine deutsche Holding-Gesellschaft eine Tochtergesellschaft im Ausland beherrscht, ist die deutsche Muttergesellschaft ebenso von CFC-Rules betroffen, wie eine z.B. in UK lebende natürliche Person, der eine Auslandsgesellschaft gehört.

Welche Rechtsfolgen haben CFC-Rules?

Rechtsfolge der CFC-Rules ist zunächst, dass die Beteiligung an der Auslandgesellschaft den heimischen Steuerbehörden gemeldet werden muss. Eine weitere Rechtsfolge ist, dass Gewinne der Auslandgesellschaft (wenn sich diese in einem Niedrigsteuerland befindet) möglicherweise von der Hinzurechnungsbesteuerung erfasst werden, d.h. die Finanzbehörde schätzt den in der Auslandsgesellschaft entstandenen Gewinn und belegt diesen mit lokaler Nachversteuerung zu zum Teil krass verschlechterten Bedingungen.

Wie vermeide ich die steuerlichen Negativwirkungen der CFC-Rules?

Auslandsgesellschaft ist nicht gleich Auslandsgesellschaft. Wer in einem Hochsteuerland lebt, in dem CFC-Rules gelten, sollte keine Gesellschaften in Steueroasen besitzen, sondern auf die Niedrigsteuerländer z.B. in der EU ausweichen (Irland und Malta). Zwar gelten auch dann die CFC-Rules, aber aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit kann der Besitz an solchen Gesellschaften keine steuerlichen Negativwirkungen haben. Bedingung ist allerdings, dass die EU-Gesellschaften über Substanz am Sitzstaat verfügen (Betriebsräume, Mitarbeiter, Geschäftsführung). Da weder Malta, noch Irland CFC-Rules kennt, kann man dann freilich hinter die EU-Gesellschaft weitere Offshore-Gesellschaften in Nullsteueroasen schalten. Völlig legal.

In welchen Staaten gibt es keine CFC-Rules?

Es gibt eine Reihe von Staaten, in denen es keine CFC-Rules gibt. Sie finden eine Liste auf unserer Website.

Was ist der große Vorteil, wenn man in einem Land lebt, in dem es keine CFC-Rules gibt?

Wenn Sie in einem Land ohne CFC-Rules leben, können Sie ohne Meldepflichten und ohne Einschränkungen Auslands- und Offshore-Gesellschaften besitzen und beherrschen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Offshore Konto.

Wenn ich in einem Staat ohne CFC-Rules lebe, muss ich dann Erträge aus Auslandsgesellschaften nicht versteuern?

Selbst wenn Sie einem Land ohne CFC-Rules leben, sind Ausschüttungen aus der Auslandsgesellschaft dennoch steuerpflichtig. Nur wenn Sie in einem Land leben, das zusätzlich auch noch ein Non-Dom-Staat oder ähnliches ist (Irland und Malta) sind Ausschüttungen an Sie steuerfrei, solange die Erträge nicht auf ein Konto im Wohnsitzstaat fließen.

Sonderfall Schweiz: Keine CFC-Rules, aber Vermögensteuer

In der Schweiz gibt es zwar keine CFC-Rules, aber eine Vermögensteuer. Und da Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft zum Vermögen gerechnet werden, müssen in der Schweiz lebende Personen ihre Beteiligung an einer Auslandgesellschaft dem Steueramt melden, obwohl es keine CFC-Rules gibt.

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