Häufige Fragen (FAQs)

Non Domiciled Status & Remittance Basis

Seit wann gibt es den Non-Dom-Status und was ist sein Ursprung?

Den Non-Dom-Status gibt es seit 1799. Er wurde vom damaligen britischen Premier eingeführt, der versprach, Auslandseinkünfte von einer neuen Kriegssteuer zu verschonen.

In welchen europäischen Ländern gibt es den Non-Dom-Status?

In Großbritannien, Irland, Zypern und Malta.

Wie wird die Tax Residence definiert?

Der übliche Aufenthalt bzw. der Ort des Lebensmittelpunktes.

Wie wird das Tax Domicile definiert?

Das Geburtsland des Vaters.

Welcher Staat ist im Hinblick auf die lokale Ausprägung des Non-Dom-Status am meisten zu empfehlen?

Die Non-Dom-Regelung in Malta ist am einfachsten und am flexibelsten. Es gibt hier die wenigsten Kontrollen und Einschränkungen.

Gelten die Non-Dom-Länder aus deutscher Sicht als Niedrigsteuerländer?

Wenn Sie den Non-Dom-Status in Anspruch nehmen, dann ja. Sonst nicht. Die regulären Steuersätze sind in allen drei Non-Dom-Ländern unattraktiv hoch.

Ist der Non-Dom-Status zeitlich begrenzt?

Nur in Großbritannien. Dort kann man den Status unbegrenzt für 7 von 9 Jahren nutzen und muss danach eine jährliche Pauschalsteuer bezahlen (Remittance Basis Charge).

Wie hoch ist die Remittance Basis Charge?

Zwischen £30.000 und £60.000 pro Jahr - je nachdem, wie lange Sie schon im UK sind.

Muss die Remittance Basis Charge in Großbritannien von beiden Ehepartnern bezahlt werden?

Ja.

Kann ich eine Kreditkarte/Bankkarte verwenden oder kommt deren Nutzung einer steuerpflichtigen Ausschüttung gleich?

Die Nutzung einer ausländischen Karte kommt einer Ausschüttung in den Non-Dom-Wohnsitzstaat gleich. Die Beträge müssen im Wohnsitzstaat angegeben und versteuert werden.

Kann ich vor meinem Umzug Geld in mein neues Wohnsitzland überweisen?

Ja, absolut und ohne Einschränkungen.

Kann ich Bestandsvermögen, das schon vor meinem Umzug bestand, steuerfrei überweisen?

Ja, allerdings muss dieser Übertrag in der Steuererklärung angegeben werden.

Ich habe ein Konto, auf dem Zinsen gleich wieder investiert werden. Ist dies ein Problem?

Solange niemals Geld von diesem Konto in Ihr Non-Dom-Wohnsitzland fließt, gibt es natürlich kein Problem. Die Regelung, dass Bestandsvermögen steuerfrei in Ihr Non-Dom-Wohnsitzland überwiesen werden kann, gilt jedoch nicht für Konten, bei denen Vermögen mit Einkommen vermischt wird.

Kann ich als Non-Dom in Deutschland oder Österreich ein Konto haben?

Absolut.

Muss ich den Non-Dom-Status auf der Einkommensteuererklärung angeben?

In Irland und Großbritannien ja, in Malta und Zypern nicht.

Ab welchem Auslandseinkommen macht der Non-Dom-Status Sinn?

Wir sagen ab €250.000.

Besteht Gefahr, dass der Non-Dom-Status abgeschafft wird?

Aus unserer Sicht nicht, auch wenn der Status in Großbritannien oft Gegenstand einer Umverteilungsdebatte ist. Namhafte englische Politiker haben bereits mit der Abschaffung gedroht. Es ist aber wie mit der EU oder dem Euro in anderen Ländern. Abspringen traut sich am Ende doch keiner.

Muss ich meine Vermögensverhältnisse in der Steuererklärung offenlegen?

Nein.

Kann ich als Non-Dom Offshore-Gesellschaften besitzen?

Ja, dies ist vor allem in Malta und Irland ohne Weiteres möglich. Großbritannien kennt dem Außensteuergesetz entsprechende CFC-Rules. Hier ist also wichtig, dass die Offshore-Gesellschaft nicht vom Vereinigten Königreich aus geleitet wird.

Gibt es in Großbritannien ein Aussensteuergesetz?

Ja.

Gibt es in Irland ein Aussensteuergesetz?

Ja, ATAD sei dank.

Gibt es in Malta ein Aussensteuergesetz?

Ja, ATAD sei dank.

Gibt es in Zypern ein Aussensteuergesetz?

Ja, ATAD sei dank.

Was müssen Non-Doms hinsichtlich des neuen weltweiten Informationsaustausch OECD CRS beachten?

Eigentlich nichts, da Sie als Non-Dom vom Informationsaustausch nicht betroffen sein sollten.

Kann ich eine Immobilie in meinem Non-Dom-Wohnsitzstaat von unversteuertem Einkommen erwerben?

Nein.

Kann ich mir selbst Geld aus meinem Auslandsvermögen leihen?

In Großbritannien nein, in Irland, Zypern & Malta ja.

Wie betrifft mich die Erbschaftsteuer als Non-Dom?

Auslandsvermögen von Non-Doms ist nicht von der Erbschaftsteuer betroffen.

Was passiert steuerlich, wenn ich nach einer gewissen Zeit als Non-Dom wieder in die Heimat zurückkehre?

Sie werden wieder zu Hause unbeschränkt steuerpflichtig. Ihr als Non-Dom gebildetes Vermögen müssen Sie nicht nachversteuern.

Was müssen Non-Doms bei Dividendenerträgen Schweizer und deutscher Kapitalgesellschaften beachten?

Diese sind entweder im Non-Dom-Wohnsitzstaat zu versteuern, oder werden ansonsten von Deutschland besteuert. In der Schweiz muss ja ohnehin die Verrechnungssteuer von 35% bezahlt werden. Diese bekommen Sie als Non-Dom nicht zurück.

Welche Auslandsgesellschaft eignet sich am besten in Kombination mit dem Non-Dom-Status?

Wenn Sie im UK leben: Eine Malta-Gesellschaft, die 5% effektive Körperschaftsteuer bezahlt. Wenn Sie in Malta oder Irland leben, können Sie eine Personengesellschaft, z.B. im UK nutzen, die gar keine Steuern bezahlt, so lange sie keine UK-bezogenen Einkünfte verbucht.

Kann ich die England-Insolvenz mit dem Nom-Dom-Status verbinden?

Ja, Sie können vor der Erlangung des Non-Dom-Status zunächst das englische Insolvenzverfahren durchlaufen.

Gibt es eine jährliche Mindestaufenthaltsdauer in meinem Non-Dom-Wohnsitzstaat?

Nein.

Wieso heisst der Non-Dom-Status auch Remittance Basis?

Weil nur das Auslandseinkommen im Wohnsitzstaat versteuert werden muss, das dahin ausgeschüttet (="remitted") wurde.

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