Perspektive Ausland Video: Japan für Auswanderer

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts & Videos. Zu Gast Markus Janssen. Hören Sie jetzt rein.

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Japan als Steuerparadies 

Nein, Japan ist keine Steueroase, aber… Zunächst muss man klar sagen, die Steuern in Japan sowohl für Unternehmen und Unternehmer als auch für Einzelpersonen insgesamt höher sind als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. 

Nun zum „aber“. Eine Besonderheit des japanischen Rechts ist es nämlich, dass nicht dauerhaft Ansässige Steuerpflichtige nur mit ihrem Einkommen besteuert werden, das nicht aus ausländischen Quellen stammt (insbesondere möglicherweise mit bestimmten Kapitalgewinnen) und nicht nach Japan überwiesen wird. Als nicht dauerhaft gebietsansässiger Steuerpflichtiger wird dabei ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger eingestuft, der nicht die japanische Staatsangehörigkeit besitzt und sich innerhalb der letzten zehn Jahre insgesamt höchstens fünf Jahre oder weniger (max. 60 Monate innerhalb der letzten 120 Monate) in Japan aufgehalten hat. Hieraus können sich steuerliche Möglichkeiten ergeben, die wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch detailliert besprechen. Weitere Infos zum Thema finden Sie auch unter Punkt IV. éFür wen sich ein Umzug nach Japan lohnt – und für wen nicht”. 

Theoretisch könnten auch Rentner und Pensionäre einen (begrenzten) steuerlichen Vorteil haben, wenn sie nach Japan auswandern, denn wer als Ruheständler in Japan wohnt, muss gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland keine deutsche Steuer auf eine staatliche deutsche Rente bezahlen. Die Einkommensteuer auf die Altersbezüge ist in Japan zu zahlen und liegt zwischen 5 % und 45 %. Alternativ kann man sich aber auch dafür entscheiden, weiter in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben, wenn dies steuerlich vorteilhaft sein sollte. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag zur Rente in Japan hier

Leider gibt es derzeit auch noch kein spezielles Visum für digitale Nomaden, was sich aber bald ändern könnte. Hierzu mehr unter Punkt IV. „Für wen sich ein Umzug nach Japan lohnt (und für wen nicht). 

 

Japan auf der Karte

Das sagen andere über Japan 

  • Was von einer Reise mit tausend Eindrücken bleibt

    Wir standen da. An der Shibuya-Kreuzung in Tokio. Der wohl verrücktesten Stadt unserer ganzen Weltreise. An DER Kreuzung aller Kreuzungen. Und glauben Sie uns: Nichts schreit mehr «Welcome to Tokio» als dieser Platz. Hier überqueren während der Rushhour pro Ampelphase bis zu 15 000 Personen die Strasse! Und mit ein bisschen Glück und Timing steuern auch noch Mario und Luigi im «Real Life» Mario Kart vorbei. 

    Auf den ersten Blick wirkt die 10-Millionen-Megacity Japans hektisch. Unsere Sinne wurden von Leuchtreklamen und japanischen Schriftzeichen vollkommen überflutet. Die Menschenmassen hinterliessen einen überwältigenden und unüberschaubaren Eindruck. In einem zweiten Moment hingegen rückten das ruhige Wesen und der respektvolle Umgang der Japaner untereinander, aber auch mit uns als Besucher, in den Vordergrund. 

    Alles Sushi oder was? 

    Essen auf Japanisch – wem kommt da nicht zuallererst Sushi in den Sinn? Stimmts? Und dann kommt lange nichts mehr. Dabei ist das weltweit beliebte Fischgericht nur die Spitze eines grossartigen kulinarischen Eisberges. 

    Auf den Strassen Japans wimmelt es von Ramen-Restaurants. Die schlichten, überschaubaren Lokale würden wir wohl eher als Imbissbude bezeichnen. Zu Japan gehören sie mindestens genauso wie Sojasauce zu Sushi. Bestellt wird an einem Automaten. Man drückt eine der auf Japanisch beschrifteten Tasten und hofft dann einfach, das Richtige bestellt zu haben, und lässt sich überraschen. 

    Man könnte in Versuchung geraten, Ramen als Fast Food zu bezeichnen. Zwischen Bestellung und dem ersten Löffel vergehen nämlich meist keine fünf Minuten, und mit umgerechnet acht Franken ist auch der grösste Hunger gestillt. Wohltuend also für unser Weltreise-Budget! Nichtsdestotrotz wird auch hier − wie überall in Japan − ausserordentlicher Wert auf die Qualität der Zutaten gelegt. So ist von der Brühe bis hin zu den Nudeln alles frisch und hausgemacht. Perfekt auch für unsere Foodi-Herzen. 

    In Sachen Pünktlichkeit - wer hat's erfunden? 

    Unterwegs von Tokio nach Hiroshima sausten mit 320 km/h zuerst noch eine ganze Weile Betonklötze und Wolkenkratzer an unserem Fensterplatz vorbei. Doch dann bekamen wir endlich die japanische Landschaft zu Gesicht. Und obwohl uns gut 10 000 km von unserer fernen Heimat trennten, kam uns bei diesem Anblick ein Blitzgedanke: die Schweiz. 

    Für unsere Reise durch Japan hatten wir uns für eine Woche einen Japan Rail Pass gegönnt. Mit diesem konnten wir bequem für 250 Franken mit allen Zügen inklusive der Ultraschnellzüge − den sogenannten Shinkansen − durch das ganze Land reisen. Und falls wir Schweizer immer noch der festen Meinung sind, dass WIR die Pünktlichkeit erfunden hätten, dann haben wir die Japaner definitiv irgendwo unterwegs vergessen: Die Schnellzüge haben dort im Durchschnitt unverschämte sechs Sekunden Verspätung. 

    Von Frieden, Neuanfang und Schönheit 

    Der Name einer der bekanntesten Städte Japans, wird bis heute mit einem grausamen Atomangriff in Verbindung gebracht. Doch Hiroshima trotzt mit einem Friedensmuseum, einem Friedensmonument und einem Friedenspark seinem Schicksal. Das Wort Krieg wurde ein für alle Mal weggelassen. 

    Rund um uns wickelte die rosa Kirschblüte diese graue Stadt in ein unvergleichbar sanftes Kleid. Die Japaner schätzen die Blütezeit mit jedem Jahr aufs Neue als Zeichen von Schönheit, Aufbruch und Vergänglichkeit. So sehr, dass sie dieser Zeit des Jahres sogar ein eigenes Ritual widmen: Hanami – so nennen die Japaner das ein für alle Mal, bei dem sich Familie und Freunde unter den blühenden Bäumen im Park versammeln, gemeinsam picknicken und einander Zeit schenken. Umgeben einem Meer von Kirschblüten schmeckt in Reis und Algenblatt gerollter Fisch mindestens doppelt so gut. So viel können wir sagen. 

    Viel wussten wir vor unserer Reise nach Japan nicht über dieses einzigartige Land. Trotzdem – oder vielleicht gerade deshalb – hat es bei uns Eindrücke hinterlassen, die wir ein Leben lang mit uns tragen werden. Und während wir vor zwölf Monaten bei Japan noch an Sushi, Samurai und Sumo-Ringer dachten, schwärmen wir heute von Shibuya, Ramen und Hanami. 

    Quelle: kuoni.ch; Erstveröffentlichung am 19.06.2018; abgerufen am 26.08.2023;  

    www.kuoni.ch/reiseberichte/japan-shibuya-ramen-und-hanami 

    JAPAN 

  • Eine Rundreise durch Japan - und der Versuch, das Land nicht zu verstehen. Mit Hirschen, Bären und viel Lärm 

    Hammermäßig, was die hier so frühstücken: Brötchen mit warmer Esskastaniencreme-Füllung. Das lässt sich mal gut an mit diesem Japan! Frühmorgens angekommen, schnell beim Airportbäcker vorbei und gleich ein kulinarisches Highlight erwischt. Draußen vor dem Zugfenster zischt ein blass hingetuschtes Reisfeld-Hügel-Bambushain-Panorama vorbei, drinnen sind noch drei Brötchen in der Tüte. Leider schmeckt das nächste ganz merkwürdig, und die Füllung sieht auch ziemlich komisch aus, eher wie geschredderter Oktopus. Und im nächsten steckt eine kleine Wurst. Das letzte breche ich vorsichtshalber auseinander, bevor ich reinbeiße. Zum Glück. „Iiih!“, meint die Frau im Sitz gegenüber, sieht dabei aber aus, als würde sie mir das Ding am liebsten aus der Hand reißen. Hat auch gar nicht „Iiih!“, sondern „Eel!“ gesagt und liebt Aalbrötchen. Ich nicht. Auch nicht um sechs Uhr morgens. Ärgere mich sofort, im Duty-free nicht doch die Kitkat-Sonderedition „Grüner Tee“ gekauft zu haben. 

    Jetlagspaziergang 

    Mit so einem Jetlag ist man ja oft etwas überempfindlich, aber es ist schon wirklich krass laut in Tokio. An der Kreuzung hinter meinem Hotel sind sämtliche Hochhausfassaden mit Werbescreens zugekleistert. Gibt es ja auch in anderen Städten. In Tokio allerdings hat man beschlossen, auch noch die passenden Hochleistungslautsprecher zu montieren. Den ganzen Tag über plärren Teeniebands von mindestens siebzehn Screens. Auf anderen werden Handys angepriesen und Kartoffelchips mit Seetanggeschmack, und aus 1017 weiteren Lautsprechern an Lampenpfosten und Hauswänden kommen die Werbebotschaften der Läden dazu. Das alles ist so katastrophal kakophonisch laut, dass die Menschen am Zebrastreifen wie traumatisiert ins Leere starren. Manchmal verpassen sie sogar die Grünphase. Das nutzen die Werbegirls der großen Geschäfte heimtückisch aus und rücken mit Flyern und Megaphonen an, um den Fußgängern noch schnell die aktuellen Sonderangebote ins Ohr zu kreischen. Zum Glück fahre ich morgen nach Kyoto. Da ist es bestimmt ruhiger. 

    Rätselstunde 

    Ichi, ni, san - spätestens nach einer halben Stunde kann man das perfekt und sogar noch mehr: ju san, ju yon, ju go, dreizehn, vierzehn, fünfzehn. Wer auf Japanisch zählen lernen möchte, muss sich nur eine Zeitlang am Steingarten des Ryoan-ji in Kyoto aufhalten. Fünfzehn kleine und größere Felsbrocken liegen im Garten des Tempels scheinbar zufällig angeordnet in einem Kiesbeet, und weil offensichtlich jeder japanische Besucher überprüfen möchte, ob noch alle da sind, wird laut abgezählt. Es sind dann tatsächlich fünfzehn, man kann aber immer bloß vierzehn sehen, egal, wo man steht. Niemand weiß, warum die Steine so arrangiert sind. Ganz Schlaue behaupten, der Erbauer des Gartens habe demonstrieren wollen, dass der Mensch niemals alles erkennen könne, sondern maximal eben nur beinahe alles. Wahrscheinlich wachen gestrenge Tempelgartenwächter deswegen auch darüber, dass niemand eine Foto-Drohne aufsteigen lässt. Das ist streng verboten. 

    Landpartie 

    Ich muss übrigens zugeben, dass ich die Stationen meiner Reise nach rein optischen Gesichtspunkten zusammengestellt habe. In Bildbänden blättern, Namen aufschreiben, ganz old school, auf die Art kommt man später an ziemlich abgefahrene Orte. Zu den Meoto-iwa-Felsen zum Beispiel, zwei pittoresken Steinen im Meer, zwischen die man ein Tau gespannt hat, was die Verbindung zwischen Mann und Frau symbolisiert, sehr hübsch sieht das aus. Auf dem Rückweg steige ich spontan noch in Ise aus. Hier steht der bedeutendste Shinto-Schrein ganz Japans. Leider sieht der Haupttempel aus, als sei er vor zwei Jahren mit Material aus dem Baumarkt zusammengebastelt worden. Was daran liegt, dass er vor zwei Jahren mit Material aus dem Baumarkt zusammengebastelt wurde - das Gebäude wird alle zwanzig Jahre abgebaut und anschließend neu errichtet. Weil ich darüber ziemlich lange nachdenke, bin ich erst um Mitternacht im Hotel. „Single room already occupied!“, ruft der Rezeptionist erstaunt, „grade-up suite!“ So einen Satz hört man natürlich gern. Ich beschließe, jetzt täglich ein, zwei Tempel draufzupacken. 

    Eintauchen 

    Nach ein paar Tagen in Japan will man sich natürlich auch ein bisschen japanisch geben, das ist man seinem Reiseland schuldig, finde ich. Ab jetzt gibt es morgens am Bahnsteig eiskalten Dosenkaffee aus dem Automaten und dazu eins dieser kleinen Reisdreiecke im Algenwickel (nach etlichen Trial-and-Error-Durchläufen habe ich mir die Schriftzeichen für Lachs merken können, immerhin). Hin und wieder setze ich einen Mundschutz auf, das ist hier so üblich. Spricht mich jemand auf Englisch an - in der Regel junge Frauen mit Mundschutz -, garniere ich ihr schlechtes Englisch mit bestätigenden Zwischenlauten wie „Hai!“ und „Ah!“ und „Sossosso!“, was meist dazu führt, dass das Englisch schneller und noch unverständlicher wird. Im Zug falte ich Kraniche mit Origami-Papier aus dem 100-Yen-Store, und wenn ich damit fertig bin, lese ich Mangas auf dem iPad oder übe mich in der hohen Kunst des Haiku-Schreibens. 17 Silben hat so ein dreizeiliges Gedicht bloß, aber Poeten wie Basho konnten die ganze Welt damit erklären. 

    Der alte Weiher: 

    Ein Frosch springt hinein. 

    Oh! Das Geräusch des Wassers. 

    Plopp, möchte man dem Fröschlein da hinterherrufen! Ach, japanischer kann man sich nun wirklich nicht fühlen. 

    Auf Samurais Pfaden 

    Jetzt geht der auch noch wandern, höre ich schon einige sagen - ja: Jetzt geht der auch noch wandern. Und zwar im Kiso-Tal, auf einer alten Samuraistraße, ab Nagiso, das morgens noch verrammelt im Dunst liegt wie das Dorf in diesem Kurosawa-Film über die Sieben Samurai. Der Pfad führt über alte Steinplatten durch Bambushaine und Nadelwälder. Hin und wieder schlägt irgendwo im Wald ein anderer Wandersmann eine der Glocken, die hier überall aufgehängt sind, damit man weiß, dass man nicht alleine im dunklen Tann unterwegs ist, sehr tröstlich ist das. Findet Mr. Yatama allerdings überhaupt nicht. Der kommt mir entgegengewandert und hat gesehen, dass ich eine der vielen, vielen Glocken nicht gebimmelt habe. Gefährlich!, ruft er mir zu, lebensgefährlich! Auch für ihn! Es stellt sich heraus, dass die Glocken überall in diesem Wald herumhängen, weil es überall in diesem Wald böse Bären gibt, die vor Glockenklang Reißaus nehmen. Sagt Yatama-san. Als ich erwidern will, dass hier doch garantiert seit 1725 kein Bär mehr gesehen worden sei, fällt irgendwo im Wald ein Schuss, und dann noch einer, und als ich mich umdrehe, sehe ich, wie Herr Yatama schnellen Schrittes davoneilt. Bis zum Ende der Strecke bimmele ich wie verrückt an jeder Glocke, die ich entdecke, und wie ich bimmele. 

    Orientierung 

    In Japans Städten verläuft man sich ständig. Jeder macht das. Selbst Leute, die ihr Leben hier verbracht haben, finden manchmal nicht nach Hause, heißt es. Wahrscheinlich ist es nur dem gnädigen Zufall zu verdanken, dass irgendwer überhaupt ab und an sein Ziel erreicht. Die meisten Straßen haben keinen Namen. Oder zumindest kein Schild, auf dem ein Name steht. Adressen werden nach Baujahren vergeben, weshalb Hausnummer 71-3-4769 gerne mal neben 25-56-23355 liegt. So etwas führt natürlich zu einer gewissen Hilflosigkeit. Aus der existenzialistische Fragen auftauchen: Wo bin ich? Woher komme ich? Wo will ich hin? Zum Glück gibt es überall trostspendende Soba-ya. Das sind Japans heimelige Nudelsuppenimbisse, in denen schon das Auftauchen eines Nichtjapaners für gehörige Unruhe sorgt und der Bestellvorgang zum kleinen Spektakel wird. Das ist aber nix gegen das, was passiert, wenn man versucht, mit Stäbchen seine Suppe mit Bandnudeln, langen Spinatfäden und zwei kompletten Eiern zu essen. 

    Nara 

    Es war einmal vor langer Zeit, da wurde die Stadt Nara von bösen Feinden belagert. Die Menschen baten die Götter um Hilfe, und prompt kam einer angeritten, und zwar auf einem Hirsch, was damals offenbar üblich war. Ein paar hundert Jahre später sind die Hirsche aber noch immer da. Über tausend mittlerweile. Im Stadtpark, theoretisch, aber gerne auch mal in den Einkaufsstraßen, dem Bahnhof oder der Hotellobby. Man kann nicht behaupten, sie seien handzahm - sie sind dreist. Generationen und Abergenerationen sind hier groß geworden, und längst hat sich in der DNS der Tiere verankert, dass die komischen Zweibeiner harmlos sind und meist was zu futtern dabeihaben. Im Park kann man keine zwei Minuten auf einer Bank sitzen, bevor so ein Hirsch vor einem steht, und seine Kumpels kommen dann auch schnell. Offene Handtaschen sind keine gute Idee, die kleinen Reisdreiecke sowieso nicht, und ein Esskastaniencreme-Brötchen ist schneller weg, als man „Heh! Reh!“ sagen kann. 

    Kontemplation 

    Der Kenroku-en in Kanazawa gilt als einer der drei bedeutendsten Gärten im ganzen Land, den muss man natürlich gesehen haben. Alle anderen müssen das natürlich auch, und vor allem alle Schulklassen. Dementsprechend mühsam ist es, an einem „kontemplativen Ort wie kaum einem anderen“ (Broschüre) Kontemplation zu finden. Und dann diese Drecksraben! Sind mal keine Schulklassen in der Nähe, füllt das unheilvolle Gekrächze der Vögel die Stille. Da ist es gar nicht so einfach, still zu sitzen und die kleinen Wasserläufe zu betrachten, oder die manikürten Bäume oder die sorgsam arrangierten Steine. Allein vierzig Moosarten haben die hier. Darauf einen selbstverfassten Haiku! 

    Oh, hellgrüner Samt 

    im Nieselregen. 

    Von oben kackt der Rabe. 

    Doch, doch, doch, das ist schon so: Vieles hier versteht man auch nach zwei Wochen noch immer nicht. Aber muss man das überhaupt? Ist es nicht viel schöner, sich bei den Brötchen überraschen zu lassen? Bis zur Abreise darüber nachzugrübeln, warum hier alle Frauen laufen, als gingen sie auf Götterspeise? Wozu sind all die Knöpfe an der Toilette? Warum stecken fünfzigjährige Geschäftsleute ihr 800-Euro-Handy in eine „Hello, Kitty“-Hülle? Und warum halten sich die schönsten Frauen bei meinem Anblick verlegen kichernd die Hand vor den Mund - und lassen Minuten später laut schnarchend den Kopf auf meine Schulter fallen? 

    Nee, ist schon viel spannender, wenn Japan seine Geheimnisse behalten darf. Wenn man höchstens vierzehn von fünfzehn Steinen sehen kann, einer aber immer verborgen bleibt, so sehr man sich auch anstrengt. 

    Quelle: ; aktualisierter Bericht vom 05.04.2016, abgerufen am 26.08.2023; www.faz.net/aktuell/reise/japan-reise-mit-tokyo-kyoto-nara-14157562-p2.html 

So funktioniert das Steuersystem in Japan

1. Allgemeines 

Japan ist ein ostasiatischer Inselstaat, der das Ochotskische Meer, das Japanische Meer, das Ostchinesische Meer und den Pazifischen Ozean berührt. Hokkaido, Honshu, Shikoku und Kyushu sind die vier größten Inseln, wobei Honshu die bevölkerungsreichste ist. Auf dem Staatsgebiet befinden sich 6 848 kleinere Inseln. Die Einwohnerzahl Japans lag 2022 bei knapp 124 Millionen, wobei es mit einer Fläche von 377.973 km² etwas größer ist als Deutschland. Die größten Städte sind, neben der Hauptstadt Tokio, Sapporo, Yokohama, Nagoya, Kyoto und Osaka. Interessant ist, dass es in Japan keine „offizielle“ Sprache gibt. Japanisch ist die inoffizielle Hauptsprache. Der Anteil der Nicht-Japaner an der Bevölkerung in Japan ist gering. Er beträgt lediglich rund 2 %, wovon die meisten Chinesen und Koreaner sind. 

Das BIP Japans betrug 2021 rund US$ 4.233 Mrd. und die Schätzung für 2023 liegt bei knapp US$ 4.410 Mrd. Damit ist Japan, nach diesem Maßstab, die drittgrößte Volkswirtschaft der Erde.  

Die japanische Wirtschaft ist für ihre hohe Effizienz bekannt. Einen wesentlichen Faktor bildet der internationale Handel und die Produktion von Hochtechnologie sowie der Bereich Forschung und Entwicklung. Der Agrarsektor hingegen ist trotz hoher Effizienz, wie auch in der EU und USA, stark subventioniert. 

Die japanische Währung ist der Yen (JPY). Der Wechselkurs zum Euro (EUR) beträgt aktuell (27.08.2023) ca. 1 EUR = 158 JPY. 

Zwischen Japan einerseits, sowie jeweils Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). 

2. Das Steuersystem 

Grundsätzlich gilt, dass das japanische Steuersystem ähnlich kompliziert ist wie das deutsche.  

2.1. Besteuerung natürlicher Personen 

In Japan werden steuerpflichtige natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in Japan auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Nicht-Ansässige werden nur mit ihrem in Japan erzielten Einkommen besteuert. Nicht dauerhaft ansässige Steuerpflichtige werden mit ihrem Einkommen besteuert, das nicht aus ausländischen Quellen stammt (insbesondere möglicherweise mit bestimmten Kapitalgewinnen) und nicht nach Japan überwiesen wird, sowie möglicherweise mit einem Teil ihres Einkommens aus ausländischen Quellen, das in Japan gezahlt oder nach Japan überwiesen wird. 

Als gebietsansässiger Steuerzahler gilt eine natürliche Person, die  

  • einen Wohnsitz ("jusho") in Japan hat oder  

  • einen vorübergehenden Wohnsitz ("kyosho") in Japan für einen Zeitraum von einem Jahr oder länger beibehalten hat.  

Ist ein gebietsansässiger Steuerzahler ein japanischer Staatsangehöriger oder ein ausländischer Staatsangehöriger mit einem Gesamtaufenthalt in Japan von mehr als fünf Jahren innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre, wird der Steuerzahler als dauerhaft ansässiger Steuerzahler betrachtet. 

2.2. Besteuerung von Körperschaften 

Inländische Gesellschaften werden in Japan mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert, einschließlich des Einkommens ihrer ausländischer Niederlassungen. Allerdings können 95 % der Dividenden, die eine inländische Gesellschaft von einer ausländischen Gesellschaft erhält, an der sie über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens sechs Monaten mindestens 25 % (oder weniger, je nach Steuerabkommen) der im Umlauf befindlichen Aktien dieser ausländischen Gesellschaft gehalten hat, vom steuerpflichtigen Einkommen der Gesellschaft ausgeschlossen werden.  

Ausländische Gesellschaften werden nur mit ihrem in Japan erzielten Einkommen besteuert. Ein ausländisches Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Japan unterliegt nur mit den Einkünften, die der Betriebsstätte zuzurechnen sind, der Körperschaftssteuer. 

Für wen sich der Umzug nach Japan lohnt (und für wen nicht)

Allgemeines 

Nach Japan auszuwandern ist ein großer Schritt. Mit einer Auswanderung nach in das Land der aufgehenden Sonne verlässt man nicht nur sein Zuhause, sondern taucht noch dazu in eine ganz andere Welt ein. Die japanische Kultur ist dabei für viele Menschen nach wie vor in vielen Dingen schwer nachzuvollziehen. Sie unterscheidet sich stark von der westlichen Kultur.  

Um in Japan leben zu können, muss man sich im Vorfeld unbedingt mit der Sprache beschäftigen. Nicht nur das Sprechen muss dabei gelernt sein, auch das Lesen der Schriftzeichen hat schon so manch einen vor große Herausforderungen gestellt. Man sollte mindestens über Grundkenntnisse der Sprache verfügen. Insbesondere wenn es sich um einen langfristigen Aufenthalt handelt, kommt man aber auch um das Erlernen der Schriftzeichen nicht herum. 

Unternehmen, Unternehmer und Selbständige  

Körperschaften 

Aus rein körperschafts- und gewerbesteuerlicher Sicht bringt ein Unternehmensumzug nach Japan nicht viel. Die Die Unternehmenssteuern sind in Japan höher als in Deutschland. Ggf. können andere wirtschaftliche Gründe aber für eine Unternehmensgründung in Japan sprechen. Ein Grund kann das territoriale Steuerprinzip Japans für ausländische Unternehmen sein. So unterliegen, wie bereits weiter oben erwähnt, ausländische Gesellschaften nur mit ihrem in Japan erzielten Einkommen der Körperschaftssteuer, und ausländisches Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Japan nur mit den Einkünften, die der Betriebsstätte zuzurechnen sind. Hieraus können sich für manche Unternehmen Potentiale zur Steueroptimierung ergeben. Gerne erörtern wir die Möglichkeiten mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. 

Personengesellschaften und natürliche Personen 

Nicht ansässige Steuerzahler werden nur mit ihrem in Japan erzielten Einkommen besteuert. 

Ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger, der nicht die japanische Staatsangehörigkeit besitzt und sich innerhalb der letzten zehn Jahre insgesamt fünf Jahre oder weniger (60 Monate innerhalb der letzten 120 Monate) in Japan aufgehalten hat, wird als nicht dauerhaft ansässiger Steuerpflichtiger eingestuft.  

Was folgt daraus? Nicht dauerhaft ansässige Steuerpflichtige werden nur mit ihrem Einkommen besteuert, das nicht aus ausländischen Quellen stammt (insbesondere möglicherweise mit bestimmten Kapitalgewinnen) und nicht nach Japan überwiesen wird, sowie möglicherweise mit einem Teil ihres Einkommens aus ausländischen Quellen, das in Japan gezahlt oder nach Japan überwiesen wird. 

Wer also in Japan zwar einen Wohnsitz dort hat, sich aber innerhalb der letzten 10 Jahre höchsten 5 Jahre in Japan aufgehalten hat, wird nur mit dem Einkommen besteuert, das aus japanischen Quellen stammt, solange es nicht nach Japan überwiesen wird. Daraus ergeben sich Steuersparpotentiale, die wir gerne mit Ihnen im Detail besprechen. Buchen Sie einfach Ihren persönlichen Beratungstermin. 

Digitale Nomaden 

Aktuell hat Japan noch kein Visum für digitale Nomaden, was bedeutet, dass in steuerlicher Hinsicht aktuell keine Vorteile in einem Umzug nach Japan liegen. Allerdings verdichten sich Nachrichten, dass sich dies bald ändern könnte. Demnach arbeitet die japanische Regierung derzeit an einem Visaprogramm für digitale Nomaden, das es ausländischen Fachkräften ermöglichen soll, für einen längeren Zeitraum im Land zu bleiben und gleichzeitig aus der Ferne zu arbeiten. Ob das Visum dann tatsächlich "Visum für digitale Nomaden" heißen wird, ist noch nicht klar, aber die Idee ist da. 

Angestellte 

Wer in Japan bei einem Unternehmen angestellt ist, muss ebenfalls die in Japan üblichen Steuern bezahlen, die gegenüber denen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz keine wirkliche Verbesserung darstellen. 

Pensionäre und Rentner 

Für deutsche Rentner in Japan gilt die Besonderheit, dass gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Japan und Deutschland keine deutsche Steuer auf eine staatliche deutsche Rente bezahlt werden muss, sondern die Rente in Japan zu versteuern ist. Sofern es aber steuerlich vorteilhaft ist, kann man sich auch für eine weitere unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland entscheiden. Bei den in Japan geltenden Steuersätzen ist jedoch weder die eine noch die andere Variante steuerlich reizvoll. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag zur Rente in Japan hier.

Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Japan 

Aufenthalt 

Wer sich länger als nur für einen Urlaub in Japan aufhalten oder dort niederzulassen möchte, muss eines der folgenden Visa beantragen: „Working Holiday“-Visum, Arbeitsvisum, Visum für hochqualifizierte Fachkräfte (Highly Qualified Professional Visum), Visum für Existenzgründer (Startup-Visum) oder das Allgemeine Visum (General Visa). 

„Working Holiday“-Visum 

Japan hat mit 26 Ländern (zu diesen Ländern gehören auch Deutschland und Österreich, jedoch nicht die Schweiz) ein spezielles Programm für die Zeit ab 2023 eingerichtet. Einwohner dieser Länder im Alter von 18 bis 30 Jahren können im Rahmen des Working-Holiday-Programms 12 Monate lang in Japan leben und dort sämtliche voll vergüteten Jobs annehmen mit Ausnahme von Jobs, die „gegen die moralischen Vorstellungen Japans“ verstoßen (z.B. Glücksspiel oder Jobs in Einrichtungen, in denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden). Das Visum gilt nur für die jeweilige Person selbst, d.h. man darf mit diesem Visum nur ohne Angehörige oder Kinder reisen. 

Die Anzahl der Working-Holiday-Visa, die erteilt werden können, hängt vom jeweiligen Land ab. Für Antragsteller aus Deutschland gibt es aktuell keine Beschränkung. Für Österreich ist die Teilnehmerzahl laut der japanischen Botschaft in Österreich derzeit auf 200 begrenzt. Dieses Visum kann nur einmal im Leben beantragt werden. Das Working Holiday Visum für Japan ist kostenlos. 

Die Beantragung ist für Deutsche nur persönlich bei der Botschaft von Japan in Berlin oder einem der japanischen Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg oder München möglich. Für Österreicher muss die Beantragung persönlich in der Botschaft von Japan in Wien erfolgen. Für die Beantragung muss man einen Termin bei einer japanischen Vertretung in seiner Nähe machen. Für die Beantragung muss man einige Unterlagen zu diesem Termin mitbringen: 

  • Das vollständig ausgefülltes Antragsformular; 

  • Ein aktuelles Passfoto; 

  • Ein Hinflugticket; 

  • Ein Rückflugticket oder den Nachweis durch einen Kontoauszug mit Bankstempel, dass man die Mittel für den Kauf eines solchen Tickets hat (ca. € 1.000); 

  • Einen gültigen Reisepasses, der für die Dauer des Aufenthalts gültig ist; 

  • Kontoauszüge, die nachweisen, dass man über Ersparnisse (ca. € 2.000) verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten; 

  • Den Versicherungsschein einer (erkennbar für Japan gültigen) Auslandskrankenversicherung; 

  • Einen Lebenslauf auf Englisch oder Japanisch; 

  • Ein einseitiges Motivationsschreiben auf Englisch oder Japanisch; 

  • Einen Reiseplan auf Englisch oder Japanisch. 

Arbeitsvisum 

Staatsangehörige vieler Länder können ein allgemeines Arbeitsvisum für Japan beantragen. Um ein solches Visum zu erhalten, muss man eine Stelle bei einem japanischen Unternehmen finden und sich von diesem sponsern lassen. Das Arbeitsvisum ist zwischen drei Monaten und fünf Jahren gültig. 

Man muss seinen Reisepass und Dokumente vorlegen, die das Arbeitsverhältnis belegen, z. B. einen Vertrag oder ein Angebotsschreiben mit offiziellem Briefkopf. 

Visum für hochqualifizierte Fachkräfte 

Das Visum für hochqualifizierte Fachkräfte ist für Personen mit weiterführenden Abschlüssen oder anderen speziellen Fähigkeiten erhältlich. Um ein solches Visum zu erhalten, muss man zunächst eine Stelle in Japan finden und sich von seinem Arbeitgeber sponsern lassen. 

Das Visum ist in der Regel für fünf Jahre gültig, und in einigen Fällen darf man seine Eltern und eine Haushaltshilfe oder ein Kindermädchen mitbringen. Darüber hinaus erlaubt dieses Visum dem Ehepartner, Vollzeit in Japan zu arbeiten. 

Folgende Unterlagen sind vorzulegen: 

  • ein gültiger Reisepass; 

  • ein Nachweis über Ausbildung und Erfahrung, z. B. eine Bescheinigung, ein Lebenslauf oder ein Abschluss; 

  • ein Beschäftigungsnachweis wie ein Angebotsschreiben mit offiziellem Briefkopf oder ein Vertrag; 

Visum für Existenzgründer (Startup-Visum) 

Gründervisa sind für Personen erhältlich, die in Japan ein Unternehmen eröffnen möchten. Um ein solches Visum zu erhalten, muss man über eine kommunale Behörde (Gemeinde oder Stadt) in Japan arbeiten. Die Anforderungen sind unterschiedlich, aber in der Regel muss man einen Geschäftsplan vorlegen und einen Finanzierungsnachweis (z. B. ein Geschäftskonto) erbringen. 

Stimmt die kommunale Behörde in Japan der Förderung zu, kann man mit seinem Ehepartner und seinen Kindern einreisen und zwischen einem und fünf Jahren bleiben. Man benötigt einen gültigen Reisepass aus seinem Heimatland. 

Allgemeines Visum 

Ein allgemeines Visum ist ein Langzeitvisum, das Personen offen steht, die einen Sponsor in Japan haben und in das Land kommen möchten, um andere Aufgaben als eine Arbeit wahrzunehmen. Der Sponsor kann eine gemeinnützige Organisation, eine kulturelle Einrichtung wie ein Museum, ein Verwandter oder eine Schule sein. 

Um diese Art von Visum zu erhalten, muss man einen gültigen Reisepass besitzen. Allgemeine Visa sind zwischen drei Monaten und drei Jahren gültig. 

Visum für dauerhaften Aufenthalt 

Um ein Visum für einen dauerhaften Aufenthalt in Japan zu erhalten zu können, muss man 

  • 10 Jahre lang ununterbrochen in Japan leben; 

  • mindestens 5 Jahre davon mit einem gültigen Arbeitsvisum arbeiten (selbst oder der Ehepartner); 

  • während des Aufenthalts in Japan keine Straftaten begangen haben (selbst ein Verkehrsdelikt kann verhindern, eine dauerhafte Staatsbürgerschaft zu erhalten!); 

  • finanzielle Stabilität nachweisen, z. B. durch Arbeitsnachweise oder ein Bank- oder Investmentkonto; 

  • Steuern auf das Einkommen zahlen, das man mit einem Langzeitvisum verdient; 

  • einen japanischen Staatsangehörigen oder eine Person mit ständigem Wohnsitz in Japan als Paten/Sponsor haben. 

Krankenversicherung in Japan 

In Japan gibt es ein gemischtes System - das Statutory Health Insurance System (SHIS) -, das staatlich finanzierte Programme und private Versicherungen kombiniert. 

Die Regierung übernimmt 70 % der Kosten für alle medizinischen Behandlungen, es sei denn, es handelt sich um ältere Menschen mit geringem Einkommen, für die sie bis zu 90 % der Rechnungen übernehmen kann. Dies gilt auch für andere Gruppen - einschließlich Menschen mit geringem Einkommen, Menschen mit Behinderungen oder bestimmten chronischen Erkrankungen -, bei denen der Staat einen höheren Anteil der Kosten übernimmt. 

Die verbleibenden 30 % der Kosten werden von privaten Krankenversicherungen übernommen, die vom Arbeitgeber finanziert oder privat abgeschlossen werden können. Die Ausgaben für die private Krankenversicherung zur Deckung der 30 %igen Selbstbeteiligung sind teilweise steuerlich absetzbar. 

Wenn Sie sich bei SHIS anmelden, müssen Sie Steuern zahlen. Der Betrag ist je nach Arbeitgeber unterschiedlich hoch. Ihr Arbeitgeber zieht einen monatlichen Beitrag von Ihrem Gehalt ab (es sei denn, Sie müssen Ihre eigenen Steuern einreichen - siehe unseren Artikel über Lebenshaltungskosten), der zusammen mit dem Beitrag des Unternehmens an die Sozialversicherungsanstalt weitergeleitet wird. Da der Anteil des Unternehmens und des Arbeitnehmers unterschiedlich hoch ist, ist es von Vorteil, wenn Sie für ein Unternehmen arbeiten, das einen größeren Teil des Gesamtbeitrags übernimmt. Unternehmen, die mehr als fünf Personen beschäftigen, sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu versorgen, so dass viele Arbeitgeber Mitarbeiter bevorzugen, die das nationale Gesundheitssystem nutzen. Expatriates können auch entscheiden, ob sie lieber eine private Auslandskrankenversicherung abschließen möchten (siehe unten). 

Die Gesundheitsversorgung in Japan ist für Ausländer, die entweder ein Aufenthaltsvisum oder eine Arbeitserlaubnis haben, obligatorisch. Es gibt zwei öffentliche Systeme - eines für Angestellte und eines für die übrige Bevölkerung - und ein privates Krankenversicherungssystem. Expats mit einem Visum, das länger als drei Monate gültig ist, müssen bei einer der beiden öffentlichen Krankenversicherungen angemeldet sein. 

Wenn Sie für längere Zeit oder dauerhaft nach Japan ziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich entweder bei der Nationalen Krankenversicherung (NHI) oder bei der Angestelltenkrankenversicherung anzumelden. Wenn Sie nicht bei einem Unternehmen angestellt sind, können Sie die Anmeldung bei der NHI umgehen, aber wenn Sie dabei erwischt werden, müssen Sie unter Umständen für den gesamten Zeitraum, in dem Sie nicht versichert waren, zahlen - auch wenn dies nicht streng durchgesetzt wird. 

Trotz der umfassenden Leistungsfähigkeit des öffentlichen Systems sind private Versicherungen (lokale und internationale) nach wie vor beliebt. Die privaten Versicherungen sind jedoch begrenzt. In Japan gibt es kein System "privater" Krankenhäuser, die eine maßgeschneiderte Behandlung anbieten, wie dies in vielen anderen Ländern der Fall ist. Was die private Krankenversicherung in Japan bietet, ist in der Regel eine Pauschalzahlung, wenn man für eine bestimmte Zeit im Krankenhaus liegt oder wenn bei einem eine schwere Krankheit diagnostiziert wird. Einzelpersonen müssen die Arztrechnungen in der Regel vollständig und im Voraus bezahlen, bevor sie einen Antrag stellen können. 

Steuern in Japan - ein Überblick 

Einkommensteuer: 

Hier wird einerseits zwischen Ansässigen und Nicht-Ansässigen sowie andererseits zwischen nationaler und lokaler Einkommensteuer unterschieden. 

Für Ansässige gilt zunächst die Nationale Einkommensteuer gemäß nachfolgender Tabelle: 

Zu versteuerndes Einkommen in JPY Steuersatz İn % Steuerabzug Steuer auf Spalte 1 in JPY
über bis
0 1.950.000 5 0 0
1.950.000 3.300.000 10 97.5 97.5
3.300.000 6.950.000 20 427.5 232.5
6.950.000 9.000.000 23 636 962.5
9.000.000 18.000.000 33 1.536.000 1.434.000
18.000.000 40.000.000 40 2.796.000 4.404.000
40.000.000 45 4.796.000 13.204.000

Die Steuerschuld errechnet dabei sich aus der Multiplikation des übersteigenden zu versteuernden Einkommens für jede Einkommensstufe mit dem oben genannten Prozentsatz und Addition der kumulierten Steuerbeträge. 

Hinzu kommt seit 2013 eine Ergänzungsabgabe. Diese Ergänzungsabgabe besteht aus einer Steuer i.H.v. 2,1 %, welche auf die nationale Einkommensteuer einer Person erhoben wird. 

Zudem wird in Japan allgemein eine lokale Wohnsitzsteuer mit einem Pauschalsatz von 10 % erhoben. Die japanischen Kommunalverwaltungen (Präfektur- und Stadtverwaltungen) erheben die Kommunalsteuer auf das Einkommen des Steuerpflichtigen aus dem Vorjahr. Dies gilt, wenn der Steuerpflichtige am 1. Januar des laufenden Jahres seinen Wohnsitz in Japan hat. 

Für die Zwecke der lokalen Wohnsitzsteuer wird auch eine Pro-Kopf-Ausgleichssteuer erhoben. Der jährliche Standardbetrag beträgt JPY 5.000, kann aber je nach Präfektur und Gemeinde, in der der Steuerpflichtige wohnt, variieren. Die Wohnsitzsteuer ist nicht steuerlich absetzbar. 

Für Nicht-Ansässige gilt, dass die aus japanischen Quellen stammende Vergütung (Arbeitseinkommen) einer pauschalen nationalen Einkommensteuer von 20,42 % auf die Bruttovergütung unterliegt, wobei keine Abzüge möglich sind. In diesem Satz sind die 2,1 % der oben beschriebenen Ergänzungsabgabe bereits enthalten (20 % × 102,1 % = 20,42 %). Ein nicht gebietsansässiger Steuerzahler kann der lokalen Wohnsitzsteuer zu einem Satz von 10 % unterliegen, wenn er ab dem 1. Januar des folgenden Jahres im Register der Gemeinde als Einwohner eingetragen ist. 

Hinweis: Ab 2025 wird eine zusätzliche Steuerlast solchen natürlichen Personen auferlegt, die über ein besonders hohes Einkommen verfügen. 

Körperschaftssteuer: 

Körperschaften werden mit einer ganzen Reihe von Steuern belastet, nämlich 

  1. Körperschaftssteuer 

  2. nationale lokale Körperschaftssteuer 

  3. Unternehmenssteuer 

  4. Spezielle Gewerbesteuer für Körperschaften 

  5. Einwohnersteuer 

Die Berechnung der Steuersätze im Einzeln ist mitunter sehr kompliziert, aber durchschnittliche Sätze sind für das Geschäftsjahr 2023 (beginnend am 01.04.) wie folgt: 

Einlagekapital bis zu JPY 100 Mio. Einlagekapital über JPY 100 Mio.
Körperschaftssteuer 23,200 % 23,20 %
Lokale (nationale) Körperschaftssteuer Berechnung 2,390 % (23,200 % x 10,300 %) 2,39 % (23,20 % x 10,30 %)
Unternehmenssteuer 7,480 % 1,18 %
Spezielle Gewerbesteuer für Körperschaften Berechnung 2,590 % (7,0 % x 37%) 2,60 % (1,0 % x 260)
Einwohnersteuer 2,413 % 2,413 %
Gesamt 38,073 % 31,783 %
Effektiver Steuersatz 34,59 % 30,62 %

Der effektive Steuersatz ergibt sich, nachdem Unternehmenssteuer und spezielle Gewerbesteuer abgezogen wurden. 

Gewerbesteuer: 

Eine spezielle Gewerbesteuer für Körperschaften (siehe oben) existiert, auf deren exakte Berechnung aufgrund der Komplexität hier nicht eingegangen wird. Die spezielle Gewerbesteuer für Körperschaften ist eine nationale Steuer, die jedoch über die Unternehmenssteuererklärung erhoben wird. 

Gewerbeflächensteuer: 

Die Gewerbeflächensteuer wird von jeder Stadt in Japan mit mehr als 300.000 Einwohnern erhoben und festgelegt. Ein Unternehmen, das in einer bestimmten Stadt Geschäftsräume von mehr als 1.000 Quadratmetern nutzt und/oder mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt, muss diese Steuer auf der Grundlage der physischen Fläche des Unternehmens (JPY 600 pro Quadratmeter) und der Bruttolohnsumme (0,25 % der Bruttolohnsumme) entrichten. 

Registrierungs- und Lizenzsteuer: 

Diese wird bei der Registrierung bestimmter Güter zu einem Satz von 0,1 % bis 2 % der Steuerbemessungsgrundlage oder zu einem festen Betrag erhoben. Die Steuerbemessungsgrundlage hängt von den registrierten Vermögenswerten ab (z. B. der Höhe des eingezahlten Kapitals eines Unternehmens oder dem von den örtlichen Steuerbehörden ermittelten Wert einer Immobilie). 

Kapitalertragsteuer:  

Unternehmen: Kapitalgewinne unterliegen dem normalen Körperschaftssteuersatz. 
Privatpersonen:

a) Gewinne aus dem Verkauf von Aktien werden mit einem Gesamtsatz von 20,315 

% besteuert (15,315 % für nationale Steuerzwecke und 5 % lokale Steuer). 

b) Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden mit einem Gesamtsatz von bis 

zu 39,63 % (30,63 % für nationale Steuerzwecke und 9 % lokale Steuer) besteuert, der von verschiedenen Faktoren abhängt. 

Quellensteuern: 

Ab dem Geschäftsjahr 2023, das am 01.04. begann, ist Japan 84 Steuerabkommen beigetreten, die für 152 Länder gelten, und hat auch das multilaterale Instrument ("MLI") ratifiziert.  

Unternehmen, die bestimmte Zahlungen leisten, sind verpflichtet, auf der Grundlage dieser Abkommen Einkommenssteuern an der Quelle zu den folgenden Sätzen einzubehalten. Diese sind 

Empfänger
Japanische Körperschaften
Ansässige Einzelpersonen
Nicht-Vertragsstaaten
Deutschland
Österreich
Schweiz
Quellensteuer in %
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Portfolio wesentliche Beteiligungen
20 20 0/20* 0
20 20 0/20* 0
15/20** 20** 0/15/20* 20
5/15 0 0 0
10/20 0/10 0/10 0/10
10 0 0/10 0

* Zinsen auf Bankeinlagen und/oder bestimmte Finanzinstrumente unterliegen einer nationalen Quellensteuer von 15 % und einer lokalen Quellensteuer von 5 % (zusammen 20 %). Die Besteuerung dieser Zinsen erfolgt in vollem Umfang durch den Steuerabzug, so dass gebietsansässige natürliche Personen nicht verpflichtet sind, diese Zinserträge mit anderen Einkünften zusammenzurechnen. Zinsen auf Darlehen, die von gebietsansässigen natürlichen Personen gewährt werden, unterliegen nicht der Quellensteuer, sondern werden zusammen mit anderen Einkünften besteuert. Diese Quellensteuer unterliegt dem Einkommenszuschlag von 2,1 % (siehe Einkommensermittlung: Dividendeneinkünfte, Zinseinkünfte, Lizenzeinkünfte). 

** 15 % für börsennotierte Aktien (für nicht gebietsansässige natürliche Personen, gilt nur für Minderheitsbeteiligungen [weniger als 3 % Eigentum]) und Investmentfonds. Beachten Sie, dass die Quellensteuer dem Einkommenszuschlag von 2,1 % unterliegen kann (siehe Einkommensermittlung: Dividendeneinkünfte, Zinseinkünfte, Lizenzeinkünfte). 

Steuer auf Anlagevermögen (von Unternehmen): 

Die jährliche Steuer auf das Anlagevermögen wird von den lokalen Steuerbehörden auf Grundbesitz und abschreibungsfähiges Anlagevermögen erhoben, das für betriebliche Zwecke genutzt wird. Grundbesitz wird mit 1,7 % des von den lokalen Steuerbehörden geschätzten Wertes besteuert. Die Steuer auf abnutzbares Anlagevermögen wird mit 1,4 % der Kosten nach der gesetzlichen Abschreibung veranschlagt. Die Steuerbemessungsgrundlage für bestimmte Anlagegüter, die bis zum 31. März 2025 von einem KMU im Rahmen eines anerkannten Plans erworben werden, wird um die Hälfte oder ein Drittel reduziert. 

Vermögenssteuer: 

Keine. 

Stempelsteuer: 

Auf bestimmte in Japan ausgestellte Dokumente wird eine Stempelsteuer erhoben. Der Steuerbetrag wird im Allgemeinen auf der Grundlage des im Dokument angegebenen Betrags ermittelt.  Der Höchstbetrag der Stempelsteuer liegt bei JPY 600.000. 

Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer: 

Grundsätzlich muss man sagen, dass das japanische Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht äußerst kompliziert ist. Daher reißen wir diese hier nur an. Wir empfehlen im Erb- oder Schenkungsfall mit Bezug zu Japan dringend die Hinzuziehung eines Experten. 

Erbschaftssteuer 

Zu den Vermögenswerten, die der Erbschaftssteuer unterliegen, gehören materielles, immaterielles, reales oder persönliches Eigentum, sofern sie nicht ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen sind. Die Bewertung des Vermögens erfolgt nach den japanischen Steuervorschriften. Die gleichen Regeln gelten auch für die Schenkungssteuer. Der Grundfreibetrag beträgt JPY 30 Mio. plus JPY 6 Mio. pro gesetzlichem Erben. Ist der Bruttonachlass kleiner als der Gesamtbetrag des Grundfreibetrags, besteht keine Meldepflicht. 

Der Erbschaftssteuersatz liegt zwischen 10 5 und max. 55 %. 

Schenkungssteuer 

Wie die Erbschaftssteuer ist auch die Schenkungssteuer eine nationale Steuer, die von den Empfängern erhoben wird. Die Schenkungssteuerregelung ist nicht mit der Erbschaftssteuer vereinheitlicht, mit Ausnahme von Schenkungen, die innerhalb von drei (ab 2023 sieben) Jahren vor dem Tod des Schenkers erfolgen. 

Der jährliche Schenkungssteuerfreibetrag pro Empfänger beträgt JPY 1,1 Mio. Jeder Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht, unterliegt möglicherweise der japanischen Schenkungssteuer. 

Der Schenkungssteuersatz liegt zwischen 10 % und 55 %. 

Hinweis 

Es gibt in Japan darüber hinaus ein spezielles System, bei dem der Steuerzahler eine unwiderrufliche Wahl treffen kann, um Erbschafts- und Schenkungssteuer zu verbinden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. 

Grunderwerbssteuer: 

Die Grunderwerbssteuer wird nur einmal erhoben, wenn Immobilien wie Grundstücke und Gebäude erworben werden. Der Erwerb von Immobilien wird definiert als Erwerb des Eigentums an Immobilien durch Transaktionen wie Kauf und Verkauf, Schenkung, Tausch und Bau (für neue Gebäude, Erweiterungen oder Umbauten). Wird eine Immobilie durch Erbschaft erworben, muss diese Steuer nicht gezahlt werden. Auf den Immobilienwert wird ein Standardsatz von 4 % erhoben. 

Grundsteuer & Stadtplanungssteuer: 

Die Grundsteuer und die Städtebauförderungsabgabe, die den Eigentümern von Anlagegütern wie Grundstücken und Gebäuden am 1. Januar eines jeden Jahres auferlegt werden, sind an die Gemeinden zu zahlen, in denen sich diese befinden. Die Beträge werden auf der Grundlage des Wertes der Vermögenswerte berechnet. Der Standardsatz der Grundsteuer beträgt 1,4 % und der Satz der Stadtplanungssteuer 0,3 %. 

Mehrwertsteuer: 

Die japanische Umsatzsteuer wird erhoben, wenn ein Unternehmen Waren transferiert, Dienstleistungen erbringt oder Waren nach Japan einführt. 

Der allgemeine Steuersatz beträgt 10 %, ein niedrigerer Satz von 8 % gilt jedoch für Lebensmittel und Getränke (außer in Restaurants gekaufte und alkoholische Getränke) sowie für Zeitungsabonnements, die bestimmte Kriterien erfüllen. 

Exporte und bestimmte Dienstleistungen an Gebietsfremde werden mit einem Nullsatz besteuert. Bestimmte Transaktionen wie der Verkauf oder die Vermietung von Grundstücken, der Verkauf von Wertpapieren und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen unterliegen nicht der Besteuerung. 

Die von einer Körperschaft gezahlte Umsatzsteuer, die auf steuerpflichtige Einnahmen zurückzuführen ist, kann durch Einreichung einer Verbrauchssteuererklärung angerechnet/erstattet werden, sofern diese Transaktion in der Buchhaltung erfasst ist und entsprechende Rechnungen aufbewahrt werden. 

Verbrauchssteuern: 

Verbrauchssteuern werden auf Benzin, Flugbenzin, Tabak und Alkohol erhoben. 

Sozialabgaben: 

Diese sind im Allgemeinen monatlich vom Arbeitgeber einzubehalten. In Japan gibt es vier Arten von Versicherungssystemen, denen sich Unternehmen, die Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen beschäftigen, zu verpflichten haben. Die Unfallversicherung der Arbeitnehmer wird vollständig vom Arbeitgeber getragen. Die Beschäftigungsversicherung, die Krankenversicherung/Pflegeversicherung und die Rentenversicherung der Arbeitnehmer wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer getragen. 

Der Arbeitgeber ist im Allgemeinen verpflichtet, einen Teil dieser Beiträge auf das in Japan zu zahlende Gehalt oder die Prämien, einschließlich der Nebenleistungen, zu entrichten. Der Anteil des Arbeitgebers liegt bei insgesamt 14,685 %: 

Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden 

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben. 

Wenn Sie nach Japan umziehen, müssen Sie Ihren deutschen Wohnsitz definitiv aufgeben. Auch wenn Sie in Deutschland nur eine Zweitwohnung weiter behalten, die Ihnen als ständige Wohnstätte dient, gilt die überdachende Besteuerung des deutschen Finanzamts dauerhaft weiter. Damit würde Ihnen ein Wohnsitz in Japan definitiv keine Steuervorteile bringen. Folglich muss Ihr Umzug nach Japan unbedingt ein „echter“ Umzug sein, d.h. dass Sie Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend viele Tage im Jahr in Japan physisch anwesend sein müssen. 

Wenn Sie sich aber weiterhin ständig in Deutschland oder Österreich aufhalten, wird Ihr Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte. 

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland, ggf. mit der ganzen Familie, kommt also für Sie in Frage. 

Was Japan als Wohnsitzland attraktiv macht 

Japan ist ein großartiger Ort zum Leben und wird von Expatriates aus aller Welt als einer der begehrtesten Orte für eine Umsiedlung angesehen. Japan bietet seinen Bürgern eine unglaublich hohe Lebensqualität mit einer der besten Gesundheitsversorgung, Bildung, Infrastruktur und öffentlichen Sicherheit der Welt. Das Land rühmt sich auch einer lebendigen, geschichtsträchtigen und traditionsreichen Kultur, die es zu einem attraktiven Ziel für Touristen und potenzielle Einwohner macht. 

Neben seinem reichen kulturellen Erbe bietet Japan mit seinen vielfältigen Landschaften - von schneebedeckten Bergen bis zu tropischen Inseln - für jeden etwas. Mit einer starken Wirtschaft und niedrigen Arbeitslosenquoten kann das Leben in Japan denjenigen, die Stabilität und Chancen suchen, finanzielle Sicherheit bieten. Außerdem sind die Japaner im Allgemeinen freundlich und aufgeschlossen, was die Anpassung an das Leben in dieser neuen Umgebung einfacher macht als in vielen anderen Ländern, in denen Sprachbarrieren eine größere Herausforderung darstellen können. 

Wer auf der Suche nach Abenteuern ist oder einfach nur einen anderen Lebensstil kennenlernen möchte, für den könnte ein Umzug nach Japan genau das Richtige sein! Mit seiner unglaublichen Kultur, der köstlichen Küche und den freundlichen Menschen kann das Leben in Japan eine wirklich lohnende Erfahrung sein. Hier sind einige Gründe, warum Japan ein so großartiger Ort zum Leben ist: 

1. Reiche Kultur  

Eine der Hauptattraktionen Japans ist sein vielfältiges kulturelles Erbe. Von traditionellen japanischen Künsten wie Kalligrafie und Origami bis hin zu modernen Kunstformen wie Anime und Karaoke - in diesem lebendigen Land ist für jeden etwas dabei! Sie können auch jahrhundertealte Tempel erkunden oder an einem der vielen Festivals teilnehmen, die das ganze Jahr über stattfinden. 

Von antiken Tempeln und Schreinen bis hin zu modernen Technologien und Modetrends - Japan bietet etwas Einzigartiges, das viele Ausländer fasziniert. Hier gibt es unzählige Möglichkeiten, die traditionelle japanische Kultur zu erleben und gleichzeitig die Moderne kennenzulernen - ein perfektes Gleichgewicht zwischen Alt und Neu, das Einheimische und Besucher gleichermaßen anspricht! 

2. Köstliche Küche 

Ein weiteres großartiges Merkmal des Lebens in Japan ist seine weltberühmte Küche! Von Sushi und Ramen bis hin zu Tempura und Tonkatsu - es gibt unendlich viele Möglichkeiten, hier zu essen! Und da viele Restaurants bis spät in die Nacht geöffnet haben, man sich auch nach Einbruch der Dunkelheit keine Sorgen machen, dass man hungrig bleibt! 

Ganz gleich, ob man in Restaurants essen geht oder sich eigene Mahlzeiten zu Hause mit frischen Produkten von den lokalen Märkten zubereitet, es gibt immer etwas Leckeres, das gleich um die Ecke wartet! 

3. Freundliche Menschen 

Die Japaner sind für ihre Herzlichkeit und Gastfreundschaft gegenüber Ausländern bekannt - das macht sie zu unglaublich gastfreundlichen Gastgebern, egal wo man hingeht! Egal, ob man Hilfe braucht, um sich in der Stadt zurechtzufinden, oder einfach nur jemanden zum Plaudern beim Abendessen sucht - die Einheimischen sind immer bereit, einem bei Bedarf zu helfen. Wer also auf der Suche nach einem aufregenden neuen Zuhause im Ausland ist, sollte Japan eine Chance geben! 

4. Sicherheit 

Einer der größten Vorteile des Lebens in Japan ist seine Sicherheit. Das Land rangiert immer wieder unter den Top-Ländern der Welt, wenn es um die öffentliche Sicherheit geht, was es zu einer attraktiven Wahl für Auswanderer macht, die sich um ihr persönliches Wohlergehen keine Sorgen machen wollen. 

5. Infrastruktur 

Japans Infrastruktur macht das Leben im Land für Expatriates recht komfortabel und bequem. Die öffentlichen Verkehrsmittel verkehren pünktlich und effizient, Hochgeschwindigkeitszüge verbinden Städte über große Entfernungen hinweg, moderne Krankenhäuser bieten eine hochwertige Gesundheitsversorgung und Supermärkte führen Lebensmittel aus aller Welt, so dass man beim Kochen zu Hause leicht Zutaten finden kann, die einem aus der eigenen Kultur vertraut sind. Japan bietet auch zahlreiche Unterhaltungsmöglichkeiten wie Karaoke-Bars, Einkaufszentren mit Luxusmarken in Großstädten wie Tokio oder Osaka und traditionelle Feste, die als "Matsuri" bekannt sind und bei denen die Einheimischen in farbenfrohen Yukatas (Sommerkimonos) zusammenkommen.  

Lebenshaltungskosten in Japan 

Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt. 

Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren.  

Es ist noch nicht so lange her, dass Tokio als die teuerste Stadt der Welt galt. Das ist Geschichte! Überraschenderweise ist Japan im Vergleich zu Deutschland, was die Lebenshaltungskosten und die Mietpreise betrifft, im Durchschnitt sogar etwas günstiger. Lebensmittel sind geringfügig teuer als in Deutschland, während Gaststätten günstiger sind. Am meisten mag überraschen, dass die Mieten im Durchschnitt sogar deutlich günstiger sind als in Deutschland. Selbst in der einst “unbezahlbaren” Hauptstadt Tokio liegt der Durchschnittspreis für eine 4-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum mit ca. € 2.050 ein ganzes Stück unter den Preisen, die in Deutschlands teuerster Stadt, München, aufgerufen werden, wo eine vergleichbare Wohnung im Schnitt über € 2.400 kostet. Kleinere Wohnungen, insbesondere „auf dem flachen Land“ sind natürlich zu noch günstigeren Preisen zu bekommen als hier angegeben. 

Insgesamt gilt aber auch in Japan: Je nach Lage, Zustand sowie der Unterscheidung Neu- oder Altbau bewegen sich die Mietpreise in einer recht großen Spanne. 

Index

(abgerufen am 26.08.23)

Lebenshaltungskosten-Index (ohne Miete): 52,51
Miet-Index: 17,05
Lebensmittel-Index: 54,92
Gaststätten-Index: 32,92
Index Lebenshaltungskosten + Miete: 35,58
Örtliche Kaufkraft: 95,13

Hier der Link zur Numbeo-Seite für Japan: https://de.numbeo.com/lebenshaltungskosten/land/Japan 

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges 

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert. 

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten. 

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen. 

Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein Nicht-EU-Land nicht gestundet – haben Sie ein Unternehmen in Deutschland, so wird sofort der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt, den Sie dann versteuern müssen. 

Korrekte Vorbereitung 

Um seinen Umzug nach Japan korrekt vorzubereiten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt werden, auf die wir im folgenden Abschnitt kurz eingehen möchten. Es gibt einige Aspekte bezüglicher Ihrer Steuer- und Vermögensplanung, über die vor diesem wichtigen Schritt Klarheit herrschen sollte. Erfahren Sie hier mehr zu Auswandern Krankenversicherung: Was braucht man im Ausland?

Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Japan? 

Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches für natürliche Personen vom 01. Januar bis 31. Dezember und für Körperschaften normalerweise von 01. April bis 31. März gilt, zeitpunktunabhängig. 

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Japan und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses? 

Deutsche Staatsbürger, Österreicher und Schweizer können für Kurzaufenthalte bis 90 Tage visafrei einreisen (dazu zählen: touristische Reisen, Geschäftsreisen, Besuch von Konferenzen, remote Arbeit für Arbeitgeber außerhalb Japans, Besuch von Verwandten/ Freunden, Besuch von Sprachschulen, unbezahlte Praktika, unbezahlte Forschungsarbeiten etc.). Vor Ablauf der 90 Tage kann einmalig eine Verlängerung um weitere 90 Tage bei der zuständigen Einwanderungsbehörde in Japan beantragt werden. 

Auch Kinder benötigen zur Einreise nach Japan ein eigenes Ausweisdokument (Kinderreisepass). Zudem müssen Reisende auf Nachfrage der Grenzbeamten ein Rück- oder Weiterflugticket sowie einen Nachweis ausreichender Geldmittel vorweisen können. 

Reisepässe müssen wenigstens für die gesamte Aufenthaltsdauer bis einschl. Tag der Ausreise gültig sein (Ausnahme: Beantragung und Einreise mit Langzeitvisa). Darüber hinaus gibt es keine Regelungen. 

Wichtig: Für Reisende aus dem Ausland besteht in Japan die Ausweispflicht. Reisende mit einem Touristenvisum müssen ihren Reisepass zu jeder Zeit mit sich führen, um sich ausweisen zu können. Ausländer, die in Japan einer Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen sich jederzeit mit ihrer Residence Card ausweisen können. Wer ohne Ausweis angetroffen wird, kann für mehrere Tage verhaftet werden und muss zum Teil hohe Geldstrafen zahlen. 

In folgenden Fällen müssen Visa mit Certificate of Eligibility beantragt werden: 

- Aufenthalte in Japan, die länger als 90 Tage dauern 

- bezahlte Aktivitäten*, auch wenn sie kürzer als 90 Tage sind 

*bezahlte Aktivitäten: Aktivitäten, für die Antragstellende von japanischer Seite Geld erhalten für die in Japan ausgeübte Tätigkeit. Aufwandsentschädigungen werden ggfs. nicht als Bezahlung betrachtet, die Entscheidung darüber obliegt allerdings allein der Japanischen Botschaft bzw. den Generalkonsulaten. 

Der Antrag ist bei dem/der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen japanischen Konsulat/Botschaft zu stellen. 

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen? 

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wen Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen. 

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen? 

Sie müssen nicht zwingend ein neues Unternehmen gründen. Um von den Steuervergünstigen in Japan zu profitieren, kann es aber u.U. sinnvoll sein. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch. 

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause? 

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett nach Japan zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Damit Ihre Steuerpflicht in Deutschland aufgehoben werden kann, ist eine Wohnungsaufgabe nicht zu umgehen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie eigene Immobilien verkaufen müssen – Sie können diese ggf. ja vermieten. Aber abmelden müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland auf jeden Fall. 

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS 

Japan nimmt seit Jahresbeginn 2017 am internationalen Austausch von Daten gemäß OECD CRS teil. Wenn Sie in Japan leben und dortiger Steuerzahler sind, müssen Sie also hinsichtlich des neuen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS keine Handlungen unternehmen. Sie sind offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen. 

Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als Japan bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von den japanischen Behörden nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen. 

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge in Japan ausschütten und die Einnahmen nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen. 

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Japan 

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach UK, Malta, Irland, die USA, auf die Bahamas und in viele andere Länder zu begleiten. 

Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut: 

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen; 

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort; 

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können 

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums; 

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen; 

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft, 

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts. 

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise. 

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch per Skype oder vor Ort in London zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen ggf. den Kontakt zu unserem Partner in Japan her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind. 

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung ins Ausland beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung ins Ausland und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Spanien, UK, Irland oder Malta (oder in anderes hier empfohlenes Land) im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug ins Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung ins Ausland sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft im Ausland.

Die Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.