Brexit-Regeln erschweren den Umzug und das Arbeiten in Großbritannien

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Im Zusammenhang mit dem Brexit traten neue Migrationsregeln in Kraft. Etliche EU-Bürger, auch Deutsche, mussten dies bereits schmerzhaft feststellen – ihnen wurde die Einreise verwehrt.

Das Vorgehen sah in den meisten Fällen wie folgt aus: Die Personen wurden vorübergehend am Flughafen festgehalten und unter der der Auflage Großbritannien innerhalb weniger Tage zu verlassen freigelassen. In Berichten des Online-Portals „Politico“ wird teilweise gar von tagelanger Abschiebehaft gesprochen. Eine Stellungnahme des britischen Innenministeriums gab es diesbezüglich nicht.

Entfernte Freunde

Die Meldung aus London, dass EU-Bürger weiterhin als Freunde und Nachbarn gesehen werden wirkt aufgrund der aktuellen Vorkommnisse doch ein wenig seltsam. Personen, die vor dem 31. Dezember 2020 ins Vereinigte Königreich gezogen sind, können sich auf das EU Settlement Scheme berufen. Bis Ende Juni 2021 war eine Bewerbung auf die Inanspruchnahme des EU Settlement Scheme möglich. Es räumt den akzeptierten Personen die Rechte ein im Land leben und arbeiten zu dürfen sowie den staatlichen Gesundheitsdienst nutzen zu können.

Das Ministerium betont für diejenigen, die vor Januar 2021 noch nicht ansässig waren, werde nun ein Rechtsnachweis gebraucht, um in Großbritannien leben und arbeiten zu dürfen. Seit dem 1. Januar 2021 müssen sich EU-Bürger auf ein entsprechendes Visum bewerben. Besonders für junge Menschen sind die Hürden enorm schwer zu überwinden. Das Ziel der britischen Regierung um Premierminister Boris Johnson, die Freizügigkeit einzuschränken, scheint mit den getroffenen Maßnahmen erreicht worden zu sein.

Auf einen Blick

Nachstehend sehen Sie eine kurze Aufführung wie es aktuell um die Einreisesituation steht:

  • Das Einreisen als Tourist oder Geschäftsreisender ist für EU-Bürger und Schweizer weiterhin möglich. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt sechs Monate.

  • Das Erlangen einer Aufenthaltsgenehmigung ist mit einem ähnlichen Aufwand und Kosten wie für die USA, Kanada oder Australien verbunden.

  • Der Umzug nach Großbritannien ist nur noch mit einem Visum möglich. Für EU-Bürger gibt es keine Sonderregelungen.

Großbritannien bleibt weiterhin attraktiv

Der Umzug nach und das Arbeiten in dem Vereinigten Königreich ist fortan mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden. Nichtsdestotrotz strahlt Großbritannien für Unternehmer weiterhin eine große Attraktivität aus, insbesondere aus steuerlichen Gründen.

Sofern Sie Interesse daran haben Ihren Wohn- und/oder Unternehmenssitz in das Vereinigte Königreich zu verlagern, ist die deutschsprachige Kanzlei St. Matthew ein fachkundiger Ansprechpartner. Seit 2006 sitzt sie in Großbritannien und kann Sie umfassend zu Themen wie dem angedachten Umzug oder der steuerlichen Registrierung beraten. Profitieren Sie von dem weitreichenden Netzwerk der Kanzlei, welche unter anderem mit britischen Anwälten für Einwanderungsrecht zusammenarbeitet.

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