Fallbeispiel 11:

Sandra die Startup Gründerin

Digitaler Nomade

Als nächstes möchten wir Ihnen Sandra, die Start-Up Gründerin, vorstellen. Sandra steht stellvertretend für viele junge Menschen die gerne die Welt als digitale Nomaden bereisen. Während so ein Lebensstil vor allem Freiheit mit sich bringt, kann man auch steuerlich von dieser Arbeitsweise profitieren. Wie das funktioniert, möchten wir ihnen im Folgenden näherbringen.

Sandra war eine Start-Up Gründerin aus Deutschland, die ihre Karriere damit begann anderen Leuten Wissen zu vermitteln, welches sie für ihr eigenes Geschäft nutzen könnten. Bei ihrem Start-Up produziert Sandra Videokurse zu unterschiedlichen Themen wie Anleitungen zum Erstellen einer Website oder Facebook Werbekampagnen. Diese verkaufte sie über eine eigens dafür angelegte Website. Sandra hatte das große Glück, dass sie diese Videokurse von überall auf der Welt produzieren und verkaufen konnte, weshalb sich ein solches Geschäftsmodell natürlich ideal für den Lebensstil eines digitalen Nomaden eignet.

Digitale Nomaden wie Sandra profitieren nicht nur von einem einzigartigen Gefühl der Freiheit, welches ihnen ihr Lebensstil ermöglicht, sondern auch im Hinblick auf ihre Steuern. Steuerlich hauptsächlich davon, dass wenn man keinen festen Wohnort hat, man natürlich auch keine Steuern auf sein Einkommen zahlen muss. Dabei ist es wichtig sich nie zu lange an ein und demselben Ort aufzuhalten, da man sonst von den jeweiligen Finanzinstituten unter Umständen zu Steuerzahlungen verpflichtet werden kann. Ein weiteres Problem, welches auch Sandra lösen musste, ist die Tatsache, dass man bei manchen Dingen schlichtweg einfach einen Wohnsitz benötigt, beispielsweise können manche Banken es als Voraussetzung verlangen, dass man für die Eröffnung eines Bankkontos einen festen Wohnsitz braucht. 

So benötigte Sandra eine feste Adresse, um sich von Google AdSense ihre Werbeeinnahmen, welche sie mit ihren Videos generierte, auszahlen lassen zu können. Aus diesem Grund gründete Sandra eine englische Limited Partnership und diese zum Inhaber ihres Accounts bei Google gemacht. Somit konnte Sandra sich ihr Werbeeinkommen von Google über ihre Limited Partnership auszahlen lassen, wobei sie noch von steuerlichen Vorzügen innerhalb Großbritanniens profitierte. Eine Limited Partnership ist nämlich bei ihren Einnahmen von der Steuer befreit, wenn diese Einnahmen außerhalb von Großbritannien erzielt wurden. Da Sandra ihre Videokurse nur auf Deutsch produziert, und diese auch nur and deutschsprachige Kunden verkauft, konnte sie alle Einnahmen, die sie mit ihren Videos machte, komplett steuerfrei ausgezahlt bekommen. 

Solange Sandra als digitale Nomadin lebt muss sie also nirgends Steuern auf ihre Einkünfte zahlen, solange sie sich nicht zu lange an einem Ort aufhält. Für Sandra bedeutet dieser Lebensstil vor allem eins – Freiheit. Sie genießt die Freiheit als digitale Nomadin die Welt bereisen zu können, während sie passives Einkommen mit ihren Videokursen generiert, und gleichzeitig ist sie auch von jeglichen steuerlichen Verpflichtungen befreit.

 

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