Passentzug bei Steuerschulden

In Deutschland stehen dem Finanzamt unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, Steuerschulden einzutreiben. Eine davon ist der Passentzug. Dies betrifft nicht nur den Reisepass, sondern auch den Personalausweis und kann Steuerpflichtige, die im Ausland wohnen ebenso treffen wie jene, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Damit es dazu kommt, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem lässt sich ein Passentzug bei Steuerschulden definitiv von vornherein verhindern.

Perspektive Ausland Podcast zum Passentzug

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland dem Thema Passentzug bei Steuerschulden. Die wichtigsten Fragen klärt Steuerexperte Sebastian Sauerborn. Hören Sie jetzt rein!

Die Rechtsgrundlage für den Passentzug bei Steuerschulden schafft das deutsche Passgesetz. Dieses besagt, dass ein Pass oder ein anderweitiges Ausweisdokument dann entzogen werden kann, wenn der Inhaber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen will.

Wann kann es zum Passentzug bei Steuerschulden kommen?

Der Passentzug erfolgt keinesfalls als reguläre Maßnahme, sondern kommt eher selten vor. Damit es so weit kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

Dazu gehören:

  • hohe Steuerschulden von über 50.000 EUR,

  • keine Kontaktaufnahme des Steuerpflichtigen mit dem Finanzamt,

  • der Eindruck, dass sich der Steuerpflichtige absetzen will oder abgesetzt hat.

Wer beispielsweise hohe Steuerschulden hat und häufig innerhalb von Deutschland umzieht, ohne dies den Behörden zu melden, könnte den Eindruck erwecken, sich den Steuerbehörden entziehen zu wollen. Dasselbe kann gelten, wenn man sich häufig im Ausland aufhält oder seinen Wohnsitz hierhin verlegt und dabei ebenfalls die Kommunikation mit den Behörden verweigert.

Wie erfolgt der Entzug von Reisepass oder Personalausweis

Der Passentzug erfolgt meistens am Flughafen. Der oder die Betreffende will verreisen oder kommt gerade aus dem Ausland nach Deutschland zurück. Am Flughafen sieht er sich plötzlich der Bundespolizei gegenüber, die den Pass direkt einbehält.

Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, kann vor dieser Situation auch im Konsulat stehen. Dort wird dann beispielsweise bei dem Versuch, den ablaufenden Pass oder Personalausweis zu verlängern, das Ausweisdokument einbehalten. Besonders kritisch ist dies in Ländern außerhalb der EU, in denen Sie den Reisepass gegebenenfalls benötigen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten oder verlängert zu bekommen. Dort können Sie dann plötzlich durch den Passentzug gezwungen sein, nach Deutschland zurückzukehren.

Der Entzug der Ausweisdokumenten kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Es handelt sich aber um keine Vollstreckungsmaßnahme. Deshalb ändert dies am Passentzug nichts und Sie bleiben trotz eines Widerspruchs erstmal ohne Pass.

Wie kann es zu derart hohen Schulden kommen?

Schulden in derartiger Höhe können beispielsweise infolge der Erhebung der Wegzugsteuer anfallen. Diese kann für Sie zur Steuerfalle werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen und in Deutschland mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten bzw. gehalten haben.

Werden Sie dahingehend nicht tätig und reichen Sie keine Bewertung beim Finanzamt ein, erhebt dieses die Wegzugsteuer auf Basis der Gewinne der Vorjahre. Dabei kann es schnell zu hohen Schulden kommen. Allerdings gibt es auch völlig legitime Wege, mit denen man die Wegzugsteuer vermeiden kann.

Entscheidend ist in Sachen Wegzugsteuer, Steuerschulden und Passentzug in jedem Fall die Kooperation mit dem Finanzamt.

Wie Sie einen Passentzug bei Steuerschulden verhindern können

Sind Sie in Deutschland wohnhaft, sollten Sie sich bei Steuerschulden in jedem Fall kooperativ zeigen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Stellen Sie sicher, dass Sie auch mit Wohnsitz im Ausland weiter für das Finanzamt erreichbar sind. Neben der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt lohnt sich eine Information an das Finanzamt, in der Sie Ihren Wegzug mitteilen und eine Adresse angeben, unter der Sie weiter für die Behörden erreichbar sind. Dies kann auch Ihr Steuerberater übernehmen, der das Finanzamt bittet, sämtliche Kommunikation an den Steuerberater zu richten.

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, können Sie mit einem Schreiben des Finanzamts rechnen. Dieses enthält 16 Fragen, mit denen unter anderem ermittelt werden soll, ob Sie Ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich ins Ausland verlegt haben.

 

Dieses Schreiben schlichtweg zu ignorieren, kann schnell kontraproduktiv sein. Stattdessen sollten Sie die Fragen wahrheitsgemäß beantworten und besser legitime Möglichkeiten der Steueroptimierung nutzen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich bei einem Wegzug ins Ausland, einer möglicherweise anfallenden Wegzugsteuer und hinsichtlich der Kommunikation mit dem Finanzamt den Rat eines Steuerexperten einzuholen.

Geschickter Umgang mit Steuerschulden

Selbst wer hohe Steuerschulden hat, kann einen Passentzug verhindern. Es ist nicht strafbar, seine Steuern nicht bezahlen zu können. Zudem gibt es innerhalb der EU vollkommen legale Wege, sich wieder zu entschulden. So führen die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und das Insolvenzverfahren zu einer rechtlich belastbaren Entschuldung.

Wollen Sie hohe Steuerschulden schnell loswerden, bietet sich hierfür beispielsweise das EU-Insolvenzverfahren in Irland an. Das Insolvenzverfahren dort dauert mit Vorbereitung 18 Monate, läuft sehr diskret ab und macht keinen Insolvenzverwalter erforderlich.

Innerhalb von recht kurzer Zeit können Sie sich damit Ihrer Steuerschulden entledigen und es droht Ihnen kein Passentzug. Möchten Sie wissen, wie Sie sich in Ihrem konkreten Fall bei Steuerschulden verhalten sollen oder wie Sie die Entstehung von Steuerschulden durch die Wegzugsteuer verhindern können, bieten wir Ihnen gern eine Beratung an, in denen wir detailliert auf Ihre Fragen eingehen können.