Auslandskonto, Auslandsgesellschaft, Wegzug: Wir sagen Dir, was davon gemeldet wird und wie eine CRS-konforme Gestaltung aussieht.
Jetzt beraten lassenEine Folge unseres Podcasts Perspektive Ausland widmet sich ausführlich dem Konto im Ausland und dem Informationsaustausch. Hör jetzt rein.
OECD CRS: Finanzbeamte erfüllten sich einen Traum
Mit der Verabschiedung der "Common Reporting Standards" (kurz CRS, Austausch von Steuerinformationen) der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) im Jahr 2014 einigte man sich darauf, Banken in allen teilnehmenden Ländern weltweit zu Außenstellen Deines Finanzamtes zu machen.
CRS ist eine technologische und organisatorische Plattform zum weltweit automatischen Informationsaustausch von Kontodaten, oder besser gesagt: eine internationale Vereinbarung zur jährlichen, automatisierten Weitergabe Deiner Kontodaten durch Deine Bank an Dein Finanzamt.
Die OECD stützt sich dabei hinsichtlich des Datenformats und der abgefragten Daten im Wesentlichen auf ein ähnliches US-Programm zur Weitergabe von Kontodaten amerikanischer Steuerzahler, nämlich FATCA. In der Begründung hieß es, dass die Banken ihre Systeme ohnehin für FATCA anpassen mussten. Also konnte man auf diesen Zug aufspringen und die gleiche Systematik zum weltweiten Informationsaustausch nutzen.
Die Dimensionen sind inzwischen gewaltig: 130 Jurisdiktionen haben sich nach der offiziellen OECD-Liste (Stand: Juli 2026) mit festem Zeitplan zum Austausch verpflichtet, rund 115 tauschen bereits tatsächlich aus. Allein für 2024 meldet das Global Forum der OECD den Austausch von Informationen zu 171 Millionen Finanzkonten mit einem Gesamtvermögen von fast 13 Billionen Euro. Auch in Deutschland ist das keine Theorie: Beim Bundeszentralamt für Steuern gingen für 2024 über 14 Millionen Datensätze aus dem Ausland ein, mit gemeldeten Salden von über 800 Milliarden Euro.
Wenn Du Kunde einer ausländischen Bank in einem dieser Länder bist, egal ob als natürliche Person oder als Begünstigter einer juristischen Person (Gesellschaft, Stiftung etc.), dann werden seit 2017 jährlich automatisch Kontodaten an Dein Finanzamt weitergereicht.
Kontodaten einer ausländischen Kapitalgesellschaft werden an Dein Finanzamt weitergeleitet, wenn Du mehr als 25 % der Anteile der Gesellschaft direkt oder indirekt (also über weitere Gesellschaften oder Treuhänder) kontrollierst.
Ausnahmen gelten für Konten von ausländischen Kapitalgesellschaften, die nach Definition der OECD mehrheitlich "aktive" Einnahmen aus einem regulären Geschäftsbetrieb (also mit einer auf "kaufmännische Weise" eingerichteten Betriebsstätte) verbuchen und überprüfbar keine Briefkastengesellschaften sind. Erfüllt die Gesellschaft dieses Kriterium, werden die Kontodaten nicht an die ausländischen Finanzämter der Begünstigten weitergeleitet.
Es liegt dabei im Ermessensspielraum der Bank zu beurteilen, ob die Gesellschaft die Anforderungen an eine Aktivgesellschaft erfüllt. Im Zweifelsfall wird angenommen, dass es sich NICHT um eine Aktivgesellschaft handelt, und die Daten werden weitergeleitet.
Was für die Finanzbeamten die heißersehnte Erfüllung eines Lebenstraums ist, fürchteten viele Unternehmer als einen Albtraum orwellscher Dimensionen.
Und ich stimme zu, selbst wenn der CRS in mir keine Hektik oder gar Panik auslöste: Das war schon ein echter Durchbruch und ein Riesenschritt für die Finanzbehörden.
Nicht oft wird man im Laufe seines Berufslebens Zeuge von Entwicklungen und Ereignissen, die man als "Gamechanger" bezeichnen kann. Ereignisse des Zeitgeschehens also, welche die Welt nachhaltig und tiefgreifend verändern. Die Einführung des Euro war ein solcher Gamechanger. Oder die Geburt des Internets als Massenphänomen. Oder der 11. September 2001. In unserer Mikrowelt der internationalen Steuergestaltung und Unternehmensgründung ist der CRS ebenfalls ein Gamechanger.
Ich würde nicht so weit gehen, hier von einem "Black Swan Event" zu sprechen, denn letztlich war es Insidern klar, dass Finanznot und Überschuldung der öffentlichen Hand über kurz oder lang zu Maßnahmen wie diesen führen würden. Also so ganz überrascht und überrumpelt wurden wir nicht.
Die damalige tiefe Rezession und die in manchen Ländern anhaltende Finanzkrise bildeten den idealen Nährboden für Auswüchse wie den CRS. Jede zur Mäßigung aufrufende Stimme ging in der lautstarken Polemik und einer Mentalität der aggressiven Kontrollwut unter.
Was ist aus der Welt geworden, fragen wir uns. Noch wenige Jahre zuvor hätte niemand eine solche Entwicklung voraussehen können.
Warum nicht nur Steuerbetrüger vom CRS betroffen sind: Um was es eigentlich geht
Ich höre schon so manchen ehrlichen Steuerzahler voll Schadenfreude frohlocken in Erwartung des nun naherückenden "Tages der Gerechtigkeit". Endlich wird den Steuerbetrügern der Garaus gemacht, möchte man meinen. Bravo.
Aber täuscht dieser Eindruck nicht? Geht es nicht wirklich um etwas ganz anderes? Ich meine schon.
Verhindern von legitimen Auslandsaktivitäten
In Wirklichkeit geht es doch um eine von nationalen Interessen geprägte neo-merkantilistische Handelspolitik, mit der Länder wie Deutschland verhindern wollen, dass Kapital im Ausland investiert wird und Einkommensquellen legitim ins Ausland verlagert werden, und so das heimische Steuersubstrat nachhaltig dezimiert wird. Die USA machen es schon lange vor.
Wer dabei meint, dass es bei diesen Planspielen auf den einzelnen Steuerzahler nicht ankommt, der irrt. Man muss sich vor Augen halten, dass ein Großteil des staatlichen Steueraufkommens von einer relativ überschaubaren Personengruppe geleistet wird.
Deutschland mag über 80 Millionen Einwohner haben, aber nur ein kleiner Bruchteil davon verdient 250.000 € oder mehr pro Jahr. Signifikant ist: Das oberste eine Prozent der deutschen Steuerzahler trägt rund ein Viertel des Einkommensteueraufkommens, die obersten fünf Prozent tragen um die 45 Prozent (so die Zahlen des Statistischen Bundesamts, die seit Jahren in dieser Größenordnung liegen).
Es kommt also ganz extrem auf den einzelnen Steuerzahler an. Wenn ein paar tausend deutsche Topverdiener ganz legal und legitim ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern oder dort ganz legal in eine Auslandsgesellschaft investieren, wird das deutsche Steueraufkommen nachhaltig reduziert.
Konstrukte wie der CRS bauten Drohkulissen auf, die bewirken, dass Engagements im Ausland riskant und kompliziert erscheinen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten, so befürchtete der Bürger. Da bleibt man lieber im Inland und akzeptiert Nachteile wie hohe Steuern.
Schutz von Großunternehmen auf Kosten von Unternehmern
Abkommen wie CRS schützen die Interessen von Großunternehmen. Daher ist ein weiterer nicht zu unterschätzender Faktor bei der Frage nach dem "Warum" die enge Verflechtung von Großunternehmen und Politik. Eine Hand wäscht hier die andere. Große Unternehmen und ihre Lobbyisten setzen sich mit Vorliebe für Projekte wie den CRS ein.
Dies mag auf den ersten Blick paradox erscheinen, ist es aber nicht. Auch wenn Großunternehmen selbst von mehr Bürokratie, komplizierteren Verwaltungsprozessen und erhöhter Compliance in Folge des CRS betroffen sind: Ein Konzern hat die Mittel und das Personal, um diesen erhöhten Aufwand ohne Weiteres zu absorbieren. Wer unter Aktionen wie dem CRS zu leiden hat, das sind die Unternehmer.
Großunternehmen sichern sich Macht und Einfluss vor allem über Lobbyismus und persönliche Beziehungen zu Politikern. Ein wirklich freier Markt (und nicht die Perversion eines freien Marktes, die wir heute kennen) macht Großunternehmen Angst. Die Möglichkeiten, die sich vor allem durch das Internet eröffnet haben, bedrohen selbst etablierte Platzhirsche. Alles, was den wirklich freien Markt behindert (wie CRS), kommt Großunternehmen entgegen, denn es hilft ihnen, Konkurrenz in der Gestalt von jungen und dynamischen Unternehmen klein zu halten oder auszuschalten.
Es ist bezeichnend, dass sich vor allem die superreichen Großaktionäre und Gründer von Großunternehmen wie George Soros, Bill Gates oder Warren Buffett für mehr Steuergerechtigkeit einsetzen. In Wirklichkeit hilft diese vermeintliche "Gerechtigkeit" nur, die Machtposition dieser Milliardäre zu zementieren. Welcher der Herren bitteschön zahlt denn überhaupt Einkommensteuer? Wer vermögend ist, zahlt allenfalls Kapitalertragsteuer. Hart getroffen von hohen Einkommensteuersätzen werden vor allem die jungen und erfolgreichen Macher, die nicht von ihren Geldanlagen leben können.
Wer Zweifel an der These hat, dass Großunternehmen ihre Interessen auch gegen das Gemeinwohl durchsetzen und dabei auch noch von der Politik unterstützt werden, der sollte sich nochmals vor Augen halten, was in Luxemburg passiert ist. Du wirst Dich erinnern, wie Großunternehmen wie Apple, Amazon und Skype sagenhafte Steuersätze von 1,5 % mit der korrupten luxemburgischen Regierung ausgehandelt haben. Skandalös daran ist vor allem, dass es einem kleinen und mittelständischen Unternehmen niemals möglich wäre, ähnlich günstige Konditionen zu erzielen. Ironischerweise wurde der für diesen Skandal verantwortliche Politiker dann auch noch mit einem Spitzenposten in der EU belohnt, und eine Aufklärung des Skandals und wirkliche Aufarbeitung wussten die Lobbyisten zu verhindern.
Lieber fordert man "Steuerehrlichkeit" von Unternehmern und "Besserverdienenden" und skandiert lautstark Parolen für mehr "soziale Gerechtigkeit". Du wirst mir zustimmen: Das alles ist eine peinliche Show für die Dummen und die Benebelten, die in der Matrix leben. Panem et Circenses (Brot und Zirkusspiele).
Datenkrake Staat: Zurück zu Stasi und Gestapo
Die Terroranschläge am 11. September 2001 auf das World Trade Center in den USA haben die Welt nachhaltig verändert. Und ich behaupte, dass sie Initiativen wie OECD CRS überhaupt erst möglich gemacht haben.
Schließlich soll uns seit diesem denkwürdigen Tag glaubhaft gemacht werden, dass nur der totale Überwachungs- und Folterstaat weitere Terroranschläge verhindern kann.
Wir mussten auf tragische Weise mehrfach erleben, dass uns vor der Tat eines Wahnsinnigen auch die am besten ausgebildete Anti-Terror-Einheit nicht schützen kann. Um gewaltsam in einem Passagierflugzeug zu sterben, braucht es keinen rauschbärtigen Knallkopf, der die westliche Kultur zerstören will (und dafür im Himmel mit 72 Jungfrauen belohnt werden soll). In Todesgefahr kann uns auch ein glattrasierter und höflicher junger deutscher Pilot bringen. Einer, der von Minderwertigkeitskomplexen getrieben ist und es der Welt jetzt mal so richtig zeigen will. Jemand, der an einer jahrelangen psychischen Erkrankung leidet und trotzdem vom Lufthansa-Konzern als "fit to fly" eingestuft wurde.
So mussten wir erneut schmerzlich erfahren, dass das Leben voller Risiken ist. Selbst die größte, teuerste und gründlichste Terrorabwehr kann uns vor dem Terror in der Seele eines Einzelnen nicht bewahren. Wir können uns nur der Illusion hingeben, dass Risiken nicht existieren oder dass uns ein Staat davor schützen kann. Wir können weiter in einer Blase leben. Aber eliminieren kann diese Risiken niemand, auch kein übermächtiger staatlicher Sicherheitsapparat.
Terrorismus ist ein Phänomen unserer Zeit (und vielleicht aller Zeiten). Denken wir nur an die RAF oder die IRA zurück. Ja, das Risiko terroristischer Anschläge lässt sich reduzieren, und solche Maßnahmen sind sinnvoll. Aber ausrotten lässt sich der Terrorismus nicht.
Was nach dem 11. September passierte, die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um weitere Terroranschläge in Zukunft zu verhindern, das alles hat meiner Meinung nach nur zum Teil mit der eigentlichen Terrorbekämpfung zu tun. Viel eher kommen einem die Stasi und die Gestapo in den Sinn: Totale Kontrolle, totale Überwachung, Speicherung aller Kommunikationsdaten (die digitale Stasiakte), Offenlegung der finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers.
Hier wurde der Terror auf zynische Weise als Vorwand verwendet, um den Kontrollbereich des Staates extrem zu erweitern. A crisis is a terrible thing to waste. Wie oft schon wurden Krisen und Kriege in der Geschichte der Menschheit zum Anlass genommen, die Demokratie von innen auszuhöhlen: mehr Kontrolle, höhere Steuern, weniger Freiheiten. Es ist ein bekanntes Schema.
Selbst wenn die deutschsprachigen Länder hier noch nicht so extrem vorgehen wie die Engländer und Amerikaner, ist dies aus meiner Sicht nur eine Frage der Zeit.
Ganz ähnlich sehe ich die Datenspeicherung im Kontext des CRS. Befürworter mögen argumentieren, dass Steuerbetrug dadurch eingedämmt wird. Das halte ich auch für möglich. Aber oft wird durch die angebliche Lösung eines Problems ein größeres Problem geschaffen.
Auch ich bin für eine auf gesundem Menschenverstand basierende Besteuerung (wie praktisch alle meine Mandanten). Aber jene, die zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu staatlicher Unterdrückung und Kontrolle greifen, sollten sich bewusst sein, dass die Waffen, mit denen sie heute Steuersünder bekämpfen, sich sehr bald auch gegen sie selbst richten können. Am Ende sitzen wir alle in einem Boot.
Wofür werden diese Daten in Zukunft verwendet werden? Wir wissen es heute noch nicht. Aber dass es wenig Anlass zur Hoffnung gibt, sollte uns klar sein. Wer weiß, was die Obrigkeit in den nächsten Jahren plant. Vielleicht ist auch gar nichts geplant. Vielleicht ist es auch einfach nur ganz praktisch, die Kontodaten aller "Wohlhabenden" im In- und Ausland abrufbar zur Verfügung zu haben. Vielleicht wird es bei der nächsten Rezession notwendig werden, ganz wie in Zypern jedem "Reichen" eine Sondersteuer von 100.000 € automatisch vom Konto abzubuchen.
Was vor etlichen Jahren noch überzogen und wie eine Verschwörungstheorie geklungen hat, ist heute leider zur Realität geworden. Ich rate daher jedem Unternehmer, einfache Schritte zu ergreifen, um sich und sein Vermögen zugunsten seiner Kinder und Enkelkinder zu schützen.
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Jetzt beraten lassenUnmittelbare Konsequenzen
Bereits vor der Einführung des CRS war es relativ einfach, die wichtigsten unmittelbaren Konsequenzen des automatischen Informationsaustausches abzuschätzen:
Auslandskonto Adieu
Es gibt praktisch keinen Weg mehr, ein Auslandskonto zu eröffnen, ohne dass Dein Finanzamt automatisch davon erfährt. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein persönliches Konto oder das Konto einer Kapitalgesellschaft handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob Treuhänder verwendet werden oder nicht.
Sicherlich, einige Staaten sind dem CRS-Abkommen (noch) nicht beigetreten. Dies sind in der Mehrheit Entwicklungsländer, die keine Ressourcen haben, um Systeme zu implementieren, die den OECD-CRS-Anforderungen genügen. In einem dieser Länder kannst Du also weiterhin Konten eröffnen, zumindest theoretisch. Aber willst Du ein Konto in einem Entwicklungsland eröffnen?
Das Ende der Offshore-Firmen-Branche
Die Einführung des OECD Common Reporting Standard stellte eine existenzielle Bedrohung für die gesamte Offshore-Branche dar und führte dazu, dass sich viele Anbieter aus dem Markt zurückzogen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Branche vor allem von Kunden gelebt, die das Einkommen ihrer Offshore-Gesellschaft nicht auf ihrer Steuererklärung angeben wollten. Dadurch verkleinerte sich der Markt für Offshore-Firmen extrem. Übrig blieben jene Anwendungen von Offshore-Gesellschaften, die auch heute völlig legal und legitim sind. Ich denke vor allem an den Corporate-Finance- und Fonds-Management-Bereich.
Änderungen für Inhaber von Auslandskonten
Wer damals bereits ein Auslandskonto besaß, musste damit rechnen, dass Kontoinformationen an das Heimatfinanzamt weitergegeben wurden. Wer dies vermeiden wollte, musste sein Konto bis Ende 2015 schließen. Dies galt auch, wenn man an einer ausländischen Kapitalgesellschaft (offshore oder onshore) mit mindestens 25 % beteiligt war, selbst ganz ohne Kontovollmacht. Eine Meldung an das Finanzamt konnte nur verhindert werden, indem die Gesellschaft von der Bank als aktive Gesellschaft eingestuft wurde.
Der Umzug ins Ausland rückte für viele näher
Wer es ernst meinte mit seiner Freiheit (bzw. dem, was davon übrig war), musste von da an noch intensiver als bisher über einen Umzug ins Ausland nachdenken. Auch wenn es im Leben noch wichtigere Dimensionen gibt als die Steuer: Für viele ist irgendwann ein Punkt erreicht, an dem der Leidensdruck groß genug ist. Irgendwann ist das Maß für jeden voll.
Ich habe bereits vor der Einführung des CRS einen deutlichen Zuwachs von Mandanten beobachten können, die den Schritt ins Ausland wagten: Schweiz, England, Malta. Und hier geht es nicht um "Scheinadressen". Diese Menschen packten wirklich ihre Siebensachen und zogen um.
Der Aufbau einer Auslandsgesellschaft wurde noch aufwendiger
Wer seit Einführung des CRS eine Auslandsgesellschaft gründen will, muss mit noch mehr Kosten rechnen bzw. muss es von Anfang an richtig machen. Betriebsstätte, Büro, Mitarbeiter: All diese Faktoren spielen eine Rolle. Wenn Du sicherstellst, dass Deine Auslandsgesellschaft über genügend Substanz verfügt, kann Dein Finanzamt ruhig Deine steuerliche Gestaltung überprüfen. Was Du tust, ist 100 % legitim und legal.
Das Gute daran: Für unsere Mandanten ist das nichts Neues. Wir sprechen davon schon seit Jahren. Alle unsere Mandanten bauen im Laufe der ersten 18 bis 24 Monate eine auf kaufmännische Weise eingerichtete Betriebsstätte im Ausland auf. Freilich ist eine Auslandsgesellschaft nur noch für die Vorhaben interessant, die hochprofitabel sind und für die es sich lohnt, den entsprechenden Aufwand zu betreiben.
Langfristige Konsequenzen des OECD CRS
Die langfristigen Konsequenzen des CRS abzuschätzen ist schon schwieriger. Aber ich wagte damals eine Prognose, und sie lässt sich heute überprüfen:
Weitere Verschärfung der Bestimmungen
Es würde niemanden überraschen, wenn die im Kontext des CRS vereinbarten Bestimmungen in Zukunft weiter verschärft werden. Vermeintliche Schlupflöcher werden geschlossen, Ausnahmen werden nicht mehr anerkannt. Genau das ist eingetreten: Mit CRS 2.0 und dem neuen Krypto-Meldestandard CARF steht die größte Verschärfung seit Einführung gerade jetzt an (Details im nächsten Abschnitt). Und die Koordination blieb nicht bei Kontodaten stehen: Dieselbe Staatengemeinschaft einigte sich 2021 auf die globale Mindeststeuer von 15 Prozent für Großkonzerne, für die sogar Irland sein legendäres 12,5-Prozent-Modell für Konzerne mit über 750 Millionen Euro Umsatz aufgab. Wer den CRS für den Endpunkt der internationalen Steuerkoordination hielt, hat ihre Richtung unterschätzt.
Das Ende der Abgeltungsteuer?
Diese Prognose stammt aus der Anfangszeit des CRS und ist als solche zu lesen: Die Abgeltungsteuer, 2009 eingeführt, wurde bewusst niedrig angesetzt, um Steuerflucht ins Ausland zu vermeiden. Arbeitslohn wird mit bis zu 45 % besteuert, Kapitalerträge dank Abgeltungsteuer nur mit 25 %. Wenn die Steuerflucht dank CRS technisch unterbunden ist, so die Logik, kann auch die Abgeltungsteuer abgeschafft und Kapitalerträge wie alle anderen Einkommen behandelt werden. Politisch gefordert wird das bis heute regelmäßig; umgesetzt ist es bislang nicht. Der Befund bleibt aktuell: Der CRS hat das wichtigste ökonomische Argument für die Abgeltungsteuer beseitigt, und wer Kapitalvermögen hat, sollte diese Debatte im Auge behalten.
Steuerpflicht wird an Staatsangehörigkeit geknüpft
Ich halte es für möglich, dass am Ende der aktuellen Entwicklung die Steuerpflicht an die Staatsangehörigkeit geknüpft wird, wie es heute bereits in den USA der Fall ist. Wie oben angesprochen, müssen nur ein paar tausend gut verdienende Deutsche pro Jahr ins Ausland umziehen, um das deutsche Steuersystem nachhaltig zu schädigen. In Berlin wird diese Option immer wieder offen diskutiert.
Die nächste Welle: CRS 2.0, DAC8 und CARF erfassen Krypto
Die wichtigste Änderung seit Bestehen des CRS läuft gerade jetzt an, und sie betrifft vor allem Krypto-Vermögen:
- CARF (Crypto-Asset Reporting Framework): Der neue OECD-Standard verpflichtet Krypto-Dienstleister (Börsen, Broker, Verwahrer), die Transaktionsdaten ihrer Kunden jährlich an die Steuerbehörden zu melden: Käufe und Verkäufe gegen Fiat, Krypto-zu-Krypto-Tausch und Transfers. 76 Jurisdiktionen haben sich committed; die erste Welle mit 46 Staaten (darunter Deutschland, die ganze EU, das UK, die Kaimaninseln und die Kanalinseln) tauscht erstmals 2027 aus, eine zweite Welle (u. a. Schweiz, Singapur, Hongkong, VAE) folgt 2028, die USA haben sich zu 2029 verpflichtet. Erfasst werden die Daten ab dem 1.1.2026, also jetzt.
- DAC8: Die EU hat CARF als Richtlinie umgesetzt; die Meldepflichten gelten seit dem 1.1.2026 für alle in der EU regulierten Krypto-Dienstleister. In Deutschland wurde dafür eigens ein neues Gesetz geschaffen (Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz); die erste Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern ist zum 31.7.2027 für das Jahr 2026 fällig.
- CRS 2.0: Parallel wurde der klassische CRS erweitert: E-Geld-Produkte und digitales Zentralbankgeld werden meldepflichtig, indirekte Krypto-Investments über Derivate und Fonds werden erfasst, und die Meldungen werden granularer (Rollen der beherrschenden Personen, Kennzeichnung von Neu- und Bestandskonten, Gemeinschaftskonten).
Wer geglaubt hat, Krypto sei der letzte blinde Fleck des Informationsaustauschs, sollte umdenken: Ab 2027 liegen die Börsendaten der meisten relevanten Plattformen bei den Finanzämtern. Was das steuerlich für Dich bedeutet und wie Du sauber damit umgehst, findest Du ausführlich auf unserem Schwesterportal kryptosteuern.info.
Krypto auf Auslandsbörsen? Ab 2026 wird erfasst, ab 2027 gemeldet. Wir bringen Deine Situation vorher in Ordnung.
Jetzt beraten lassenUnd so funktioniert's
Am 29. Oktober 2014 unterschrieben 50 Länder in Berlin, unter Federführung der OECD, eine internationale Vereinbarung zum weltweiten automatischen Informationsaustausch von Kontodaten zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
40 der unterzeichnenden Länder begannen mit dem Informationsaustausch 2017 (Early Adopters). Bis Ende 2018 fingen die Banken in über 90 Staaten an, Informationen auszutauschen; heute sind es rund 115 tatsächlich austauschende Jurisdiktionen bei 130 mit festem Zeitplan. Alle "wichtigen" Länder der Welt (außer den USA) haben sich angeschlossen, einschließlich fast aller bekannten "Steueroasen" und internationalen Finanzzentren.
Wer im Erdkundeunterricht aufgepasst hat, weiß, dass es noch mehr Länder auf der Welt gibt. Und so ist es auch: Mehrere Dutzend, vor allem Entwicklungsländer, machen beim Informationsaustausch nicht mit, weil ihnen die Mittel fehlen, um systematische Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu ergreifen. Nach der offiziellen OECD-Liste gehören dazu heute zum Beispiel die Philippinen, Kambodscha, Guatemala, die Dominikanische Republik, Nordmazedonien, Serbien, Ägypten und Vietnam. Vorsicht bei veralteten Listen im Netz: Länder wie Nigeria, Jamaika, Armenien, Georgien und zuletzt Paraguay (ab 2027) sind dem Austausch inzwischen beigetreten.
Welche Konten und Geldanlagen betroffen sind
Vom Informationsaustausch sind grundsätzlich alle Arten von Konten und Geldanlagen betroffen, unter anderem:
- Girokonten
- Depots
- Sparkonten
- Konten von Gesellschaften mit mehrheitlich passivem Einkommen und von Zwischengesellschaften
- Konten von Stiftungen
- Konten von Trusts
- Als Versicherungen getarnte Kapitalanlagen
- Anlagen in Schuldverschreibungen und Obligationen
Welche Konten und Geldanlagen nicht betroffen sind
Nicht betroffen vom automatischen Informationsaustausch sind alle Konten, die hinsichtlich der möglichen Steuerhinterziehung ein geringes Risiko darstellen, z. B.
- Reguläre Lebensversicherungen
- Private Rentenversicherungen
- Steuerbegünstigte Spar- und Kapitalanlagen für die Altersvorsorge
- Firmenkonten von Gesellschaften mit aktiven Einkünften
Welche Konto-Typen genau als wenig riskant eingestuft werden, ist Sache der Gesetzgeber in den einzelnen Ländern. Diese bestimmen dann die konkrete Umsetzung durch die Finanzinstitute. Ob Informationen zu einem konkreten Konto tatsächlich berichtet werden oder nicht und an welches Land, kann der Kunde auf Anfrage von seiner Bank erfahren. Manche Banken informieren ihre Kunden auch unaufgefordert, bevor ihre Daten weitergereicht werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Es ist zunächst wichtig zu verstehen, dass der CRS ein Rahmenvertrag zwischen souveränen Staaten ist. Dessen Bestimmungen wurden in den einzelnen Unterzeichnerstaaten in der lokalen Gesetzgebung verankert.
Darüber hinaus gibt es keine universal gültige Vereinbarung, die sicherstellen würde, dass alle Teilnehmer automatisch untereinander Daten austauschen. Die OECD hat es so geregelt, dass die unterzeichnenden Länder individuelle bilaterale Austauschbeziehungen aktivieren (basierend auf einer Vertragsvorlage). Das Vorgehen erinnert an die Art und Weise, wie Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen werden. Kein Land ist verpflichtet, mit allen Ländern zu kooperieren.
Die früher oft zitierte Aussage, die Schweiz tausche "nur mit den wichtigsten Handelspartnern", ist inzwischen überholt: Die Schweiz tauscht heute mit weit über 100 Partnerstaaten Daten aus. Länder wie Deutschland kündigten von Beginn an an, mit allen teilnehmenden Ländern Vereinbarungen zu schließen und finanzschwächere Länder bei der Implementierung zu unterstützen.
Wie der automatische Informationsaustausch technologisch und organisatorisch funktioniert
Nachdem die gesetzliche Grundlage geschaffen war, wurde der Austausch auf Seiten der Banken implementiert. Technologisch und organisatorisch baute man auf den Systemen auf, die für das amerikanische FATCA-Programm implementiert wurden.
Bei Kontoeröffnungen (auch bei Konten von Gesellschaften) erfassen die Banken, wer der Begünstigte des Kontos ist. Der Begünstigte ist im Falle einer Kapitalgesellschaft nicht unbedingt der Gesellschafter (dies könnte ja eine weitere Gesellschaft oder ein Treuhänder sein). Die Begünstigten sind am Ende die natürlichen Personen aus Fleisch und Blut, denen die Gewinne der Gesellschaft zufließen. Im Kontext des CRS müssen alle Gesellschafter erfasst und ggf. gemeldet werden, die 25 % oder mehr Anteile einer Gesellschaft halten.
Folgende Informationen lässt die Bank automatisch und regelmäßig den Steuerbehörden des Wohnsitzstaates der Begünstigten zukommen:
- Name
- Adresse
- Steuernummer
- Geburtsdatum
- Kontoinhaber (z. B. Name der Gesellschaft)
- Kontonummer
- Kontostand
- Summe der Gutschriften im aktuellen Kalenderjahr
- Summe der Gutschriften seit Kontoeröffnung
Der Informationsaustausch erfolgt jeweils für den Zeitraum eines Kalenderjahres; Stichtag ist der 31.12. des Vorjahres, die Institute melden bis zum 31.7. des Folgejahres.
So wurde der CRS eingeführt (der historische Ablauf in Kürze)
Die Einführungsmechanik von 2015/2016 ist heute Geschichte, erklärt aber noch manche Besonderheit im Bankenalltag:
- Bestandskonten waren alle Konten, die am 31.12.2015 existierten. Für sie wurden die vorhandenen Kundendaten geprüft und, wo die Wohnsitzadresse zweifelhaft war, nach Indizien durchsucht: alte Adressen, Postfach- und c/o-Adressen, Telefonnummern, Daueraufträge oder Vollmachten mit Auslandsbezug. Gab es Hinweise auf mehrere mögliche Wohnsitzstaaten, wurde an alle gemeldet.
- High Value Accounts (Privatkonten ab 1 Million US-Dollar) mussten zusätzlich manuell geprüft werden: Der Kundenberater musste sein persönliches Wissen über den Kunden einbeziehen und die physischen Unterlagen durchsehen.
- Firmenkonten mit kleinem Saldo (bis 250.000 US-Dollar) konnten die Staaten optional vom Austausch ausnehmen, bis der Schwellenwert überschritten wird.
- Neue Konten unterliegen seit dem 1.1.2016 (bzw. je nach Beitrittsjahr später) verschärften Eröffnungsregeln: Abgefragt werden Steuernummer und Wohnsitzstaat, belegt durch Identitäts- und Adressnachweis, geprüft im Rahmen der Know-Your-Customer-Prozesse. Bei diesen Prüfungen greifen Banken heute auf beängstigend viele Datenquellen zu; gerade bei vermögenden Kunden muss davon ausgegangen werden, dass auch Social-Media-Profile gesichtet werden. Wer der Bank angibt, in Land A zu leben, dessen Fotos aber überwiegend Land B zeigen, hat ggf. ein Problem.
- Kontenschließung und Adressänderung: Auch ein unterjährig geschlossenes Konto wird gemeldet (als Statusmeldung ohne Kontostände). Bei einem Adresswechsel in ein anderes Land nach dem 30. September eines Jahres gehen die Daten sowohl an den neuen als auch an den bisherigen Wohnsitzstaat.
Konten von juristischen Personen: Organisiere Deine Gesellschaft im Ausland wie Deine Lieblingspizzeria
Ob Daten von Konten juristischer Personen an die Finanzbehörden anderer Länder weitergegeben werden, hängt davon ab, ob es sich bei der Gesellschaft um eine sogenannte "Active Non-Financial Entity (NFE)" handelt. Konten einer Active NFE sind nicht Teil des automatischen Informationsaustausches.
Eine Active NFE ist kurz gesagt ein lokaler "aktiver Betrieb", also z. B. eine Pizzeria, eine Autowerkstatt, ein Regenschirmhersteller, ein Taxi-Unternehmen oder ein Hotel. Was haben alle diese Beispielbetriebe gemeinsam? Es gibt vor Ort im Sitzstaat der Gesellschaft:
- Betriebsräume, wo die meisten der Tätigkeiten ausgeführt oder von wo aus diese zumindest koordiniert werden (z. B. Taxizentrale),
- Mitarbeiter, die vor Ort tätig sind (ortsübliche Bezahlung ist wichtig),
- Verwaltung und Management (auf ortsübliche Bezahlung achten),
- eine Vielzahl verschiedener Kunden und
- das Geschäft hat einen klaren lokalen Bezug (d. h. einen guten wirtschaftlichen Grund, warum es gerade in diesem spezifischen Sitzstaat ansässig ist).
Diese detaillierte Interpretation kommt nicht von der OECD, sondern von mir. Die OECD ist in der Wortwahl viel zurückhaltender und spricht nur von "mehrheitlich aktiven" Einkünften. Meine Interpretation dieses Begriffs stützt sich auf meine Erfahrung mit Banken und Finanzämtern und darauf, was diese unter einer Gesellschaft verstehen, die aktives Einkommen produziert. Hinzu kommt, dass die OECD gestattet, dass Länder selbst definieren, was aktive und was passive Einkommen sind.
Auch Dein Auslandsunternehmen muss wie Deine Lieblingspizzeria, eine lokale Autowerkstatt oder eine örtliche Taxizentrale gestaltet sein, selbst wenn Du vermutlich in keiner dieser Branchen tätig bist. Dann, und nur dann, kannst Du sicher sein, dass sowohl eine Bank als auch ein Finanzamt Dein Unternehmen als konform einstuft.
Plane, innerhalb der ersten 24 Monate eigene Betriebsräume, Mitarbeiter und die Geschäftsführung vor Ort zu etablieren. Lohnt sich dieser Aufwand für Dein Auslandsvorhaben nicht, raten wir dringend davon ab.
Bedenke auch, dass Du die Bank überzeugen musst, dass es sich um eine aktive NFE handelt. Die Bank hat die Anweisung, im Zweifelsfall die Gesellschaft als "passive NFE" einzustufen und damit die Kontodaten der Gesellschaft weiterzugeben. Die Bank will sich absichern und Risiken vermeiden, ist aber gleichzeitig Erfüllungsgehilfe des Staates. Geh also davon aus, dass Banken eher strenger als liberaler an die Einstufung einer Gesellschaft herantreten.
Wieso ist es problematisch, wenn die Kontodaten meiner Auslandsgesellschaft an mein Finanzamt weitergegeben werden? Ich bin steuerehrlich.
Die Weitergabe Deiner Kontodaten an Dein Finanzamt durch eine ausländische Bank kommt einem Tipp ans Finanzamt gleich und ist ein impliziter Hinweis, dass hier etwas steuerlich ggf. nicht ganz korrekt läuft. Es wird suggeriert, dass es sich bei Deiner Gesellschaft womöglich um eine illegale Zwischengesellschaft handelt.
Denn die Bank berichtet ja nicht nur von Deinem Konto: Die Meldung der Bank bedeutet, dass Deine Auslandsgesellschaft nach Meinung der Bank eine passive Gesellschaft ist, und das riecht schon stark nach eventueller Steuerhinterziehung. Es besteht also sofort Generalverdacht.
Und anders als eine wütende Exfrau hat die Aussage einer Bank in den Augen aller objektiv ein sehr hohes Gewicht. Wenn aber bereits ein Anruf einer wütenden Exfrau Anzeige, Hausdurchsuchung und strafrechtliche Ermittlungen erwirken kann: Was mag dann erst die qualifizierte Meldung einer Bank auslösen?
Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass Du die Gründung einer Auslandsgesellschaft Deinem Finanzamt meldest und alle vereinnahmten Dividenden zu Hause versteuerst. Fraglos möchtest aber Du derjenige sein, der die Meldung macht. Du möchtest derjenige sein, der die Kommunikation steuert und etwaige Fragen beantwortet, und ganz sicherlich nicht gegenüber einem Staatsanwalt.
Wie die OECD eine aktive Gesellschaft anhand von acht Kriterien definiert
Die OECD hat acht Kriterien definiert, anhand derer festgestellt wird, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Aktivgesellschaft handelt. Nur eines der folgenden Kriterien muss dabei auf die Gesellschaft zutreffen:
- Weniger als 50 % der Einkünfte sind passives Einkommen (Mieten, Lizenzeinnahmen, Dividenden, Zinsen etc.), und weniger als 50 % der Vermögenswerte dienen der Erzielung passiver Einkünfte.
- Die Gesellschaft ist an der Börse gelistet (oder mit einer börsennotierten Gesellschaft verbunden).
- Die Gesellschaft ist eine Regierungsorganisation, internationale Organisation oder Zentralbank.
- Die Gesellschaft ist gemeinnützig.
- Die Gesellschaft ist eine Holding, deren Tätigkeit im Wesentlichen im Halten von Beteiligungen an aktiven Nichtfinanz-Tochtergesellschaften besteht (eine Holding über einem Portfolio von Wertpapieren oder Fonds zählt also gerade nicht).
- Die Gesellschaft ist ein Start-up, das jünger als zwei Jahre ist und noch kein Geschäft betreibt (aber auch noch kein Finanzgeschäft).
- Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation oder Reorganisation und war zuvor keine Finanzgesellschaft bzw. kehrt in ein aktives Nichtfinanz-Geschäft zurück.
- Die Gesellschaft ist eine gruppeninterne Finanzierungsgesellschaft einer im Wesentlichen aktiven Nichtfinanz-Gruppe.
WICHTIG: Die Interpretation dieser Kriterien ist das Entscheidende! Die Interpretation wird den einzelnen Staaten überlassen und die Detailvorgaben dann nochmals den einzelnen Banken. Hier einige Beispiele für Interpretationsprobleme: Was sind aktive Einkünfte, was passive? Welche Börsen werden für ein Listing akzeptiert? Was genau ist eine zulässige Holding-Tätigkeit? Wie wird ein Start-up definiert? Eine genaue Klärung der Sachverhalte im Einzelfall ist also unbedingt erforderlich.
Eine Warnung zur Rechtslage gehört an diese Stelle: Treuhandverhältnisse machen im CRS niemanden unsichtbar. Professionelle Treuhänder unterstehen international den Aufsichtsbehörden und den Geldwäschegesetzen und sind verpflichtet, den tatsächlich Begünstigten gegenüber der Bank offenzulegen. Du wirst keinen Treuhänder finden, der für Dich lügt und bei der Bank angibt, dass er und nicht Du der Begünstigte der Gesellschaft ist.
Finanzdienstleistungsunternehmen
Finanzdienstleistungsunternehmen, also kurz gesagt alle Unternehmen, die über eine entsprechende Erlaubnis als Finanzdienstleister verfügen, unterliegen in vielen Fällen den gleichen Anforderungen wie Banken. Insbesondere hervorzuheben sind Vermögensverwalter, Wertpapierhändler, Forex-Händler und Investment-Gesellschaften. Dies ist wohlgemerkt nur dann relevant, wenn Kundengelder verwaltet bzw. investiert werden.
Stiftungen & Trusts
Stiftungen und Trusts werden ebenfalls wie Banken betrachtet, und es muss davon ausgegangen werden, dass die Stiftung bzw. der Trust zur Weitergabe von Daten der Begünstigten und anderer beteiligter Personen verpflichtet ist.
Stiftungen und Trusts, die von Banken und Vermögensverwaltungsgesellschaften geleitet werden und in Finanzprodukte investieren, sind generell verpflichtet, alle Organe, Beteiligten, Stifter und Begünstigten im Rahmen des Informationsaustausches offenzulegen.
Stiftungen und Trusts, die von Einzelpersonen geleitet werden und nicht in Finanzprodukte investieren, sondern zum Beispiel in Immobilien oder als aktiver Betrieb organisiert sind, werden unter Umständen nicht vom Informationsaustausch betroffen sein.
Aktiv oder passiv, meldepflichtig oder nicht: Bei Gesellschaftskonten entscheidet die Einstufung. Wir bereiten Deine Struktur darauf vor.
Jetzt beraten lassenDie Rolle der USA und warum die Amerikaner das CRS-Abkommen nicht unterschreiben
Es ist für den Laien absolut unerklärlich, warum die USA das CRS-Abkommen nicht unterschreiben. Man hört doch in den Medien laufend, wie streng die USA Steuerhinterziehung ahnden und beispielsweise gegen Schweizer Banken vorgehen. Und haben nicht die USA mit FATCA überhaupt erst die Vorlage für den CRS geschaffen? Wie ist es möglich, dass die Partner in der OECD so düpiert werden und die USA hier auf einmal sehr passiv und verschwiegen sind?
FATCA und IGAs
Die Zurückhaltung in Sachen CRS hat zum einen ganz praktische Gründe: Die USA haben ihr eigenes System zum automatischen Datenaustausch, nämlich FATCA. Dieses ist seit 2015 implementiert und war dem CRS damit voraus.
Die USA haben in diesem Zusammenhang bilaterale Abkommen ("Intergovernmental Agreements", IGA) mit Dutzenden Staaten abgeschlossen, darunter den meisten EU-Staaten, welche die rechtliche Grundlage für den automatischen Datenaustausch von Kontodaten von US-Bürgern schaffen.
Einige dieser Abkommen sind "reziprok": Sie sehen also vor, dass auch die USA Kontodaten von Nicht-US-Steuerzahlern an die Finanzbehörden des jeweiligen Landes weitergeben. Allerdings ist diese Reziprozität in der Praxis stark asymmetrisch: Die USA melden weder Kontostände noch schauen sie durch Gesellschaften auf die wirtschaftlich Berechtigten durch. Wer als Ausländer eine US-Gesellschaft besitzt, ist von der Datenweitergabe nicht betroffen.
Ein stark zugunsten der USA gestalteter automatischer Informationsaustausch ist also bereits heute Realität. So erhalten auch die deutschen Steuerbehörden Kontoinformationen von deutschen Steuerzahlern, die in den USA ein persönliches Konto unterhalten. Anders als es der CRS vorsieht, geben die USA aber nur Daten persönlicher Konten weiter. Konten von US-Gesellschaften, an denen ausländische Steuerzahler maßgeblich beteiligt sind, werden nicht gemeldet.
Zwei neuere Entwicklungen solltest Du dabei kennen: Die Schweiz hat mit den USA den Wechsel zu einem reziproken FATCA-Abkommen vereinbart (Anwendung ab 2027), und beim neuen Krypto-Standard CARF haben die USA erstmals ein eigenes Austausch-Commitment abgegeben (ab 2029). Der amerikanische Sonderweg wird also schmaler, verschwindet aber nicht.
Und noch ein Kapitel gehört zur US-Geschichte: Mit dem Corporate Transparency Act starteten die USA 2024 erstmals ein eigenes Register wirtschaftlicher Eigentümer (BOI-Register). Nach einer politischen Kehrtwende 2025 wurden US-Inlandsgesellschaften aber wieder von der Meldepflicht ausgenommen; übrig bleibt im Wesentlichen eine Meldepflicht für ausländische Gesellschaften mit US-Registrierung. Mehr dazu auf unserer Seite zum Transparenzregister.
Den USA geht es vorwiegend um Eines: den Standort USA zu stärken
Tatsächlich irrt derjenige gewaltig, der glaubt, dass es den USA dabei um Moralapostelei geht oder gar um soziale Gerechtigkeit, Fairness oder eine gute Zusammenarbeit unter den Staaten. Eine solche Einschätzung wäre weit gefehlt.
Die USA wollen am liebsten gar keine Informationen ausländischer Steuerzahler mit US-Konten weitergeben. Denn: Die USA sind der größte Finanzplatz für Auslandsvermögen weltweit. Und das soll, wenn es nach den Wünschen der US-Regierung und der US-Finanzbranche geht, auch so bleiben.
Das bedeutet konkret:
- Die USA machen es ihren eigenen Steuerzahlern bewusst schwer, außerhalb der USA zu investieren, und drohen mit drakonischen Strafen, wenn gegen komplizierte Deklarationsvorschriften verstoßen wird. Amerikanische Steuerzahler sollen in US-Finanzprodukte, an US-Börsen und in die US-Währung investieren. Das ist einer der Gründe, warum es in den USA z. B. keine Eurokonten gibt.
- Die USA schädigen mit Lust andere Finanzzentren wie die Schweiz, Hongkong oder die Cayman Islands. Man konzentriert sich auf die kleinen, unabhängigen Finanzplätze. Sich mit der EU wirklich anzulegen, wäre kontraproduktiv (die EU ist als Markt viel zu wichtig für US-Unternehmen).
- Die USA gefallen sich in der Rolle der größten Steueroase der Welt. Die USA haben das erklärte Ziel, ausländisches Kapital anzulocken. In rauen Mengen. Es ist kein Zufall, dass in der Vergangenheit Milliarden an Drogengeldern in Wohnungen in Miami investiert wurden. Die USA haben überhaupt kein Interesse daran, konsequent Kontoinformationen ausländischer Investoren und Anleger an deren Finanzamt preiszugeben. Dadurch könnte ja womöglich der üppige Geldsegen zum Erliegen kommen.
In der Realität werden die meisten Investitionen und Anlagen in den USA von Ausländern ohnehin über US-Gesellschaften getätigt, insofern ist der Austausch persönlicher Kontodaten im Hinblick auf den möglichen Verlust von Investitionen wenig problematisch. Die USA sind nach wie vor daran interessiert, ausländisches Kapital anzulocken und es dem ausländischen Anleger so einfach wie möglich zu machen.
Vergleiche mal die komplizierte hiesige Compliance bei der Kontoeröffnung mit einer Kontoeröffnung in den USA: Du spazierst nach einer Stunde mit Scheckbuch und vorläufiger Visakarte aus der Bank heraus.
Aufgrund ihrer Größe und Macht können sich die USA vieles erlauben, unter anderem auch, die anderen OECD-Mitglieder zu brüskieren. Und vergessen wir nicht, dass die OECD dazu gegründet wurde, um nach dem Krieg den amerikanischen Marshall-Plan in Europa umzusetzen. Die OECD ist also ein Gremium mit durch und durch amerikanischen Wurzeln.
In bestimmten Szenarien kann es daher Sinn machen, als nicht-amerikanischer Steuerzahler auf eine US-Gesellschaft zurückzugreifen, die möglicherweise auch noch von der Steuerpflicht in den USA befreit werden kann und so gar keine Steuern bezahlt. Mehr dazu auf unserem Schwesterportal nullsteuer.llc.
Was Du als Unternehmer tun kannst: Angriff ist die beste Verteidigung
Auch wenn ich den CRS für den falschen Ansatz halte, rate ich Dir keinesfalls dazu, die entsprechenden Vorschriften zu umgehen. Im Gegenteil. Ich finde Versteckspiele problematisch, zeitaufwendig und stressig.
Was Du tun solltest, ist, Dich der Herausforderung zu stellen, Dich darauf einzulassen und dann die nächsten Schritte zu planen. Positives Denken ist gefragt, alles andere führt ohnehin zu nichts. Die Situation ist, wie sie ist. Sich dagegen innerlich aufzulehnen, bringt wenig. Du greifst jetzt am besten an und gehst ganz offensiv mit dem Thema um. Weglaufen und Geheimniskrämerei war gestern.
Im Folgenden stelle ich Dir zwei ganz einfache Lösungen vor: den Umzug ins Ausland und ein "richtiges" Business im Ausland zu betreiben. Aus meiner Sicht sind dies die einzigen Lösungen, die wirklich funktionieren, wenn Du Dich mit dem Thema CRS und Nachstellungen Deines Finanzamtes nicht mehr auseinandersetzen möchtest.
Die Lösungen sind einfach, aber nicht leicht in der Umsetzung. Deshalb rate ich Dir in aller Ernsthaftigkeit, Ziel und Sinn Deines Vorhabens im Ausland zu hinterfragen, wenn Dir beide Alternativen als total abwegig, überteuert und realitätsfern erscheinen. Es wäre vor einem solchen Hintergrund ratsamer, das Vorhaben über eine heimische Gesellschaft umzusetzen oder noch damit zu warten, oder aber es ganz bleiben zu lassen.
Umzug ins Ausland
Malta, Irland, Zypern: Diese Länder stehen ganz oben auf der Liste, wenn es um einen steuergünstigen Wohnort in Europa geht. Und zwar nicht deswegen, weil dort die Einkommensteuer so niedrig ist. Ganz und gar nicht. Aber: Du bezahlst in diesen Ländern als zugezogener Ausländer auf ausländische Erträge keine Steuer, solange Du diese im Ausland belässt (auf Zypern als Non-Dom sogar unabhängig davon). Das Prinzip dahinter, die Non-Dom-Besteuerung mit Remittance Basis, haben wir auf einer eigenen Seite ausführlich erklärt. Auch England, jahrzehntelang das klassische Non-Dom-Land, spielt hier weiter mit, allerdings nach neuen Regeln: Das alte Non-Dom-Regime wurde 2025 abgeschafft, Neuzuzügler bekommen jetzt vier Jahre Steuerfreiheit auf Auslandseinkünfte.
Hast Du Deinen Wohnsitz in einem dieser Staaten, kannst Du also ganz legal Konten und Gesellschaften im Ausland besitzen und jede Menge steuerfrei verdienen. Du brauchst Dir keine Sorgen darum zu machen, was passiert, wenn irgendjemand irgendetwas herausbekommt.
Auch wenn Du in die Schweiz umziehst, kannst Du im Übrigen schadlos Gesellschaften im Ausland leiten und besitzen. Die Schweiz kennt ebenso keine dem Außensteuergesetz vergleichbaren Regelungen. Allerdings bist Du in der Schweiz steuerpflichtig auf Dein weltweites Einkommen. Dieses lästige Detail entfällt, wenn Du in einem der anderen genannten Länder lebst.
Seien wir uns aber im Klaren darüber, was genau mit "Umzug" gemeint ist: Umziehen ins Ausland bedeutet, den Lebensmittelpunkt und den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen in ein anderes Land zu verlegen. Keine Postadresse, keine ungenutzte Wohnung. Deine Wohnung zu Hause gibst Du ab. Du feierst eine Abschiedsparty und teilst Deinem Freundeskreis mit, dass Du bis auf Weiteres ins Ausland umziehst. Leitest Du ein Unternehmen, so triffst Du Vorbereitungen dafür, dass Du nicht mehr so häufig vor Ort sein kannst. Deine Familie zieht mit um. Die Kinder gehen in die Schule. Du bist präsent. Du entwickelst Freundschaften, Bekanntschaften und Beziehungen zu lokalen Kunden und Lieferanten. Du besuchst das Fitnessstudio, den Buchclub oder die Kirchengemeinde. Also richtig umziehen.
Es ist seltsam, dass man das heutzutage mit so viel Nachdruck erklären muss, damit auch der kritische Leser versteht, dass ich hier nicht von einem Scheinumzug spreche.
Keine Frage, der Umzug muss geplant werden: Was sind die steuerlichen Auswirkungen? Habe ich steuerliche Negativwirkungen zu befürchten (Wegzugsbesteuerung)? Soll ich meine bestehenden Gesellschaften auch ins Ausland verlagern?
Unterm Strich gilt: Der Umzug ins Ausland hat potenziell die größte steuerliche Hebelwirkung. Wenn finanziell viel auf dem Spiel steht, sollte das auf jeden Fall Deine bevorzugte Option sein.
Ein "richtiges" Business im Ausland betreiben
Die zweite Lösung, ein "richtiges" Business im Ausland zu betreiben, impliziert, dass Du den Wohnsitz nicht verlegen kannst oder willst. Wenn dies der Fall ist, dann ist auch dieser Ansatz effektiv und wirksam.
Such Dir einen Sitzstaat Deiner Wahl (wie wäre es mit Malta oder Irland?) und baue dort ein richtiges Unternehmen auf. Ein richtiges Unternehmen ist, wie oben beschrieben, organisiert wie Deine Lieblingspizzeria:
- Angemessene Räumlichkeiten,
- mindestens eine Handvoll Mitarbeiter mit verschiedenen Verantwortungsbereichen,
- Management vor Ort,
- etliche Kunden aus dem In- und Ausland,
- Marketingmaßnahmen, die auf das Inland (und ggf. Ausland) ausgerichtet sind,
- Geschäftsabwicklung vor Ort.
Was kostet so was? Beispiel Malta: Räumlichkeiten 20.000 €/Jahr, 4 Mitarbeiter (Bürokauffrau, Kundendienst etc.) 80.000 €/Jahr, Manager 35.000 €/Jahr, Sonstiges 15.000 €. Zusammen: 150.000 € pro Jahr.
ACHTUNG: Niemand erwartet, dass Du diese Betriebsstätte am Tag Eins installierst. Das Unternehmen wächst, und mit zunehmendem Erfolg steigt der Verwaltungsaufwand. Du solltest ganz realistisch in zwei Jahren so weit sein und dies auch fest einplanen.
Ein Auslandsunternehmen zu gründen, das total virtuell ist und keine Mitarbeiter bzw. Substanz vor Ort benötigt, wird sowohl von der Bank als auch von Deinem Finanzamt höchst kritisch gesehen, vor allem wenn Du selbst nicht im Ausland lebst. Das Risiko ist extrem hoch, dass Dein Unternehmen als illegale Zwischengesellschaft und "Passive Non-Financial Entity" im Sinne des CRS eingestuft wird.
Denn wenn Du diese Bedingungen erfüllst, wird Dir weder eine Maßnahme wie der CRS noch Dein Finanzamt an den Karren fahren können. Ja, Du musst Dir das vorstellen: Du bezahlst effektiv nur noch 5 % Körperschaftsteuer nach dem maltesischen Rückerstattungsmodell statt rund 30 % Gesamtbelastung wie in Deutschland, und es gibt nichts, aber auch gar nichts, was Dein Finanzamt dagegen machen könnte, außer mit den Zähnen zu knirschen.
Was aber, wenn sich die 150.000 € an Kosten nicht locker nach zwei Jahren aus der Steuerersparnis finanzieren lassen? Dann solltest Du überlegen, ob sich das Auslandsvorhaben überhaupt lohnt. Perspektivisch gesehen macht die Auslandsgesellschaft ohne Deinen Umzug ins Ausland nur dann Sinn, wenn Du ein etwas größeres Rad drehst.
Umzug oder echtes Business vor Ort: Beide Wege funktionieren, beide brauchen Planung. Wir rechnen mit Dir durch, welcher sich für Dich lohnt.
Jetzt beraten lassenWeitere Lösungsansätze
Die folgenden Lösungsansätze sind eher als suboptimal zu bewerten, denn sie können dazu verwendet werden, das System zu umgehen. Ich bin dagegen, "das System zu umgehen". Man fährt meiner Erfahrung nach deutlich besser, wenn man sich auf das System einlässt und eine Lösung findet, die systemkonform ist, aber trotzdem die erhoffte Wirkung hat.
Nichtsdestotrotz gibt es Situationen im Leben, in denen man schnell eine Lösung braucht. Selbst wenn es sich nur um eine vorübergehende Lösung handelt, die man dann im Laufe von ein paar Monaten in eine gut durchdachte, langfristige Lösung überführen kann. Bitte beachte, dass wir bei der Umsetzung der hier vorgestellten Lösungsansätze nur sehr begrenzt behilflich sein können.
Alternative USA
Die USA nehmen nicht am automatischen Informationsaustausch teil. Wenn Du kein US-Steuerzahler bist, kann daher eine US-LLC (Limited Liability Company) unter bestimmten Umständen eine interessante Alternative darstellen. Zumal US-Gesellschaften so gestaltet werden können, dass sie in den USA nicht besteuert werden.
Konto in einem Entwicklungsland
Mehrere Dutzend Länder machen beim OECD-Datenaustausch nicht mit, darunter jede Menge Entwicklungsländer. Wenn Du keine Angst um Dein Geld hast, kannst Du dort nach wie vor ganz unbescholten Auslandskonten eröffnen.
Anlagen in physische Werte (Gold, seltene Erden, Yachten, Sachanlagen)
Wer Vermögen in physischen Werten wie Gold, seltenen Erden, Yachten, Sachanlagen und Flugzeugen bildet, kann diese auch weiterhin über eine Gesellschaft verwalten, veräußern und erwerben. Meldepflichtig im Kontext des CRS sind Anlagen in Wertpapieren und anderen Finanzprodukten. Aber Vorsicht mit der Pauschalaussage, jede "Sachwert-Gesellschaft" sei automatisch eine Active NFE: Vermietete Immobilien erzeugen Mieteinnahmen, und Mieten sind passives Einkommen. Das Argument trägt nur bei ertraglosen Sachwerten; eine Immobiliengesellschaft mit Mieteinnahmen kann sehr wohl als passive NFE gemeldet werden.
Freihäfen
Freihäfen werden nicht vom CRS erfasst. In Freihäfen können Wertgegenstände wie Schmuck, Kunst usw. steuerfrei eingeführt, gelagert und verkauft werden.
Stiftung oder Trust, verwaltet durch eine natürliche Person, mit aktivem Einkommen
Eine Stiftung oder ein Trust, welche mehr als 50 % aktive Einkünfte erzielen und von einer natürlichen Person verwaltet werden (nicht von einer Vermögensverwaltung oder Bank), nehmen nicht am Informationsaustausch teil.
Mehr als 4 Gesellschafter
Hat eine Gesellschaft mehr als 4 Gesellschafter (z. B. 5 Familienmitglieder, die alle 20 % an der Gesellschaft halten), hält keiner der Gesellschafter die 25 %, ab denen die Bank ihn als beherrschende Person melden müsste. Das ist eine völlig legitime Beteiligungsstruktur, kein Trick: Fünf echte Gesellschafter mit echten Anteilen sind genau das, was im Register und bei der Bank steht. Zur Wirkung gehört der Vollständigkeit halber: Findet die Bank bei einer passiven Gesellschaft keine beherrschende Person über der 25-%-Schwelle, meldet sie stattdessen die Person, die die Geschäfte tatsächlich führt (den "Senior Managing Official"). Die Meldung entfällt also nicht komplett, sie trifft nur einen anderen Personenkreis.
Börsengang
Wenn Du Deine Gesellschaft an die Börse bringst, entfallen sämtliche Auflagen des CRS. Ein Börsengang kostet jedoch mindestens 100.000 €, deswegen muss gut überlegt sein, ob Kosten und Nutzen tatsächlich im richtigen Verhältnis stehen.
Was unsere Kanzlei für Dich tun kann
Wie Du hoffentlich nach der Lektüre dieser umfangreichen Einschätzungen bestätigen kannst, verfügen wir über umfangreiches Fachwissen zu allen Aspekten des OECD CRS.
Gerne unterstützen wir Dich dabei, eine CRS-konforme steuerliche Gestaltung zu konzipieren. Natürlich stehen wir auch für alle Fragen hinsichtlich CRS, einschließlich Fragen der Schadensbegrenzung, zur Verfügung.
Mandanten beim Umzug nach Malta, Irland oder Zypern zu unterstützen, ist unser Spezialgebiet (Stichwort: Non-Dom-Besteuerung / Remittance Basis).
Der erste Schritt ist in jedem Fall ein Beratungsgespräch, das wir telefonisch oder per Zoom führen können.
So kann unsere Kanzlei Dich bei Deinem Vorhaben unterstützen
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Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.
Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.
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Die häufigsten Fragen und Antworten findest Du in unserer Wissensdatenbank. Werden Deine persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, empfehlen wir die Buchung eines telefonischen Beratungsgesprächs.
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