Alles zur Firmengründung im UK nach dem Brexit

Spätestens seit dem Verlassen der EU müssen Sie Ihre Geschäftsvorhaben mit dem Vereinigten Königreich neu durchdenken und planen. Hilfestellung finden Sie in dieser Episode des Podcasts Perspektive Ausland. Sebastian Sauerborn ist Inhaber der Steuerkanzlei St. Matthew in London über verfügt einen großen und internationalen Erfahrungsschatz. Fallbeispiele bringen Frische in das doch manchmal recht trockene Thema der Steuern.

Die UK Limited hat viele Vorteile

Eine UK Limited mit einer Betriebsstätte in der EU ist nur bei ausreichender Substanz im Vereinigten Königreich möglich. Nur dann können Sie eine Doppelbesteuerung vermeiden. Sind Sie innerhalb Großbritanniens geschäftlich aktiv, finden Sie in dieser Gesellschaftsform weiterhin viele Vorteile. Dazu gehören die freie Wahl des Stammkapitals oder die geringe Körperschaftsteuer zwischen 19% und 25%.

Das Wohnsitzland Malta bietet Ihnen in Verbindung mit dem Vereinigten Königreich ebenfalls enorme Steuervorteile, und auch die bekannten Non-Dom Staaten sollten Sie nicht vernachlässigen. Unterschätzen Sie die Briten nicht. Sie sind zwar allgemein recht entspannt, auch was das Anmelden und eventuelles Nicht-Abmelden eines Unternehmens betrifft. Viele Dinge nehmen die Briten teilweise aber noch genauer, als Sie es aus Deutschland her kennen.

Im Transparenzregister unauffindbar werden

Sehr interessant ist das Transparenzregister, das es seit einigen Jahren mittlerweile gibt und penibel befüllt und aktuell gehalten werden muss. Daher bietet auch ein Treuhand-Direktor Ihnen keine Anonymität mehr. Wünschen Sie allerdings besagte Anonymität, zeigen wir Ihnen einen Weg, dass die Eintragung Ihres Namens und Ihrer Gesellschafter nicht erfolgt. Für die Wahl der jeweils richtigen Gesellschaftsform stehen ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung.

Doppelbesteuerung vermeiden

Ein überaus wichtiger Punkt ist die Substanz, die Sie in Großbritannien unbedingt aufbauen müssen. Nur so können Sie eine eventuelle Doppelbesteuerung vermeiden. Führen Sie Ihr Unternehmen mit Büro, Personal und britischen Kunden, können Sie in dem Fall auch weiterhin eine Niederlassung beispielsweise in Deutschland eröffnen.

Das gesamte Gespräch mit ausführlicher Information über den ganzen Themenbereich finden Sie in unserem oben verlinkten Video.

 
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