Steuergünstige Wohnsitzländer

Steuerfrei leben in Malaysia – mit dem MM2H oder Rantau-Visum

Keine Steuer auf ausländische Einkünfte, tropisches Klima, moderne Infrastruktur – Malaysia bietet mehr als nur Strand und Satay.

Malaysia als Steuerparadies

Malaysia besteuert ausländische Einkünfte grundsätzlich nach dem Remittance-Prinzip (ähnlich dem Non Dom Status in Irland und Malta): Sie sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie nach Malaysia überwiesen werden. Allerdings wurde diese Regelung bis Ende 2036 ausgesetzt – das heißt: Selbst nach Malaysia überwiesene ausländische Einkünfte bleiben bis dahin steuerfrei, sofern keine missbräuchliche Gestaltung vorliegt. Ergänzend dazu gibt es das Returning Expert Programme, das rückkehrenden Fachkräften für bis zu fünf Jahre einen reduzierten Einkommensteuersatz von 15 % auf malaysische Einkünfte gewährt. Malaysia erhebt zudem keine Erbschafts‑, Schenkungs- oder Vermögensteuer, was es besonders attraktiv für internationale Zuzügler und vermögende Ausländer macht, die ihre Einkünfte im Ausland erzielen und strategisch nutzen möchten.

Malaysia gilt für viele primär als tropisches Reiseziel – dabei bietet das Land weit mehr als nur Strand und Regenwald: Für Unternehmer, Privatiers und vermögende Auswanderer zählt Malaysia zu den attraktivsten Steuerstandorten Asiens. Zwar ist es keine klassische Steueroase, doch durch gezielte Programme, flexible Steuerregelungen und wirtschaftsfreundliche Gesetze lassen sich Steuern senken, Vermögen schützen und internationale Anlagestrategien umsetzen – mit einem Höchstmaß an Diskretion.

Geografisch setzt sich Malaysia aus dem südlichen Teil der malaiischen Halbinsel (Grenze zu Thailand) sowie dem nördlichen Drittel der Insel Borneo zusammen, wo es an Indonesien grenzt und das Sultanat Brunei umschließt. Die rund 33,5 Millionen Einwohner verteilen sich auf 13 Bundesstaaten und drei Bundesterritorien. Die Bevölkerung ist ethnisch vielfältig: etwa 62 % sind Malaien und indigene Gruppen, 21 % chinesischer Herkunft, 6 % Inder. Bahasa Malaysia ist die Amtssprache, Englisch weit verbreitet. Die Landeswährung ist der Ringgit (MYR). Malaysia ist offiziell ein islamisches Land, doch religiöse Vielfalt wird gesellschaftlich weitgehend akzeptiert.

Wirtschaftlich entwickelte sich Malaysia in den letzten Jahrzehnten vom Rohstoffexporteur (u. a. Erdöl, Gas, Holz) zu einem Zentrum für Elektronik, IT-Dienstleistungen und Logistik. Auch der Finanzsektor hat stark zugelegt. Für steuerlich motivierte Zuzügler besonders wichtig: Malaysia besteuert ausländische Einkünfte grundsätzlich nur, wenn sie ins Land überwiesen werden – es gilt also ein Remittance-Prinzip. Diese Regelung wurde 2022 verschärft, aber bis Ende 2036 für natürliche Personen ausgesetzt: Bis dahin bleibt ausländisches Einkommen auch bei Überweisung steuerfrei, sofern keine missbräuchliche Gestaltung vorliegt. Unternehmen sind dagegen teils auf Auslandseinkünfte steuerpflichtig, außer bei Dividenden.

Das macht Malaysia vor allem für Privatpersonen und digitale Unternehmer äußerst attraktiv – bei gleichzeitig hoher Lebensqualität, guter Infrastruktur und internationalem Flair.

Malaysia auf der Karte

Das sagen andere über Malaysia

So funktioniert das attraktive Steuersystem in Malaysia

Malaysia wandte lange Zeit ein territoriales Steuersystem an. Doch unter internationalem Druck – insbesondere zur Umsetzung globaler Mindeststandards – wurde dieses Prinzip für Unternehmen stark eingeschränkt. Steuerlich ansässige Gesellschaften (z. B. lokale LLCs und Aktiengesellschaften) müssen seit 2022 auch ausländische Einkünfte versteuern, mit Ausnahme von Dividenden. Für nicht-ansässige Unternehmen gilt weiterhin: Nur Einkünfte mit malaysischem Ursprung unterliegen der Steuerpflicht.

Ein Unternehmen gilt als in Malaysia ansässig, wenn es von Malaysia aus geleitet und kontrolliert wird oder mindestens eine Verwaltungsratssitzung dort stattfindet. Die Körperschaftsteuer beträgt standardmäßig 24 %, kann aber je nach Unternehmensstruktur, Standort und Umsatz niedriger ausfallen.

Eine Ausnahme bildet die Sonderwirtschaftszone Labuan, die für Holding- und Investmentstrukturen besonders attraktiv ist. Hier profitieren Unternehmen u. a. von:

  • einem pauschalen Steuersatz von 3 % auf Handelsgesellschaften oder alternativ MYR 20.000 Jahressteuer,

  • vollständiger Steuerfreiheit für reine Holding- und Investmentgesellschaften,

  • schneller Unternehmensgründung und erleichterter Einwanderung,

  • sowie weitgehendem Bankgeheimnis.

Achtung: Deutschland hat Labuan im Doppelbesteuerungsabkommen mit Malaysia explizit ausgeschlossen, wodurch bei deutschen Steuerpflichtigen steuerliche Nachteile entstehen können. Wir beraten Sie gerne, ob und wie eine Struktur über Labuan für Sie sinnvoll und legal nutzbar ist – oder ob andere Alternativen wie ein MM2H-Visum geeigneter sind.

Für natürliche Personen gilt: Inländische Einkünfte unterliegen der malaysischen Einkommensteuer (progressiv bis 30 %), ausländische Einkünfte bur dann, wenn sie nach Malaysia überwiesen oder dort verbraucht werden. Allerdings sind sie bis Ende 2036 komplett steuerfrei – selbst wenn sie überwiesen werden, sofern keine missbräuchliche Gestaltung vorliegt. Diese Ausnahme basiert auf Section 127 des Income Tax Act 1967 und wurde mehrfach verlängert. Eine kurzfristige Ausnahmephase im Jahr 2022, in der ausländisches Einkommen mit 3 % versteuert wurde, ist inzwischen beendet.

Malaysia entwickelt sich zudem zu einem Hotspot für digitale Nomaden und Freelancer: Rund 26 % der Berufstätigen sind freiberuflich tätig, Tendenz steigend. Wer nur nicht-malaysische Kunden bedient, also sein Einkommen aus dem Ausland bezieht, kann – bei passender Visa-Struktur – bis 2036 steuerfrei arbeiten. Auch hier unterstützen wir Sie gerne bei der optimalen Gestaltung.

Für wen sich der Umzug nach Malaysia lohnt

Auswandern nach Malaysia - ist das auch für Sie interessant? Aus dem bisher Gesagten und dem, was sich aus den folgenden Abschnitten ergibt, lohnt sich ein Umzug vor allem für

  1. Unternehmer und Gründer, die von den steuerlichen Vorteilen in der Sonderwirtschaftszone Labuan profitieren können;

  2. Unternehmer, Gründer, Freelancer, die sich für das MM2H-Visum qualifizieren und die ihre Einkünfte nicht in Malaysia generieren;

  3. Rentner, die sich für das MM2H-Visum qualifizieren.

Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Malaysia

Während viele andere Länder Berge von Bürokratie und hohe Hürden aufgebaut haben, die man überwinden muss, um ein Langzeitvisum zu erhalten, ermöglicht das MM2H-Programm (Malaysia My Second Home) Ausländern, ein Visum für bis zu 10 Jahre einfach online zu beantragen, sofern bestimmte finanzielle und medizinische Kriterien erfüllt sind. Die generelle Einstellung gegenüber Neubürgern ist positiv und die malaysischen Kommunen unternehmen konzertierte Anstrengungen, um die internationalen Neuankömmlinge willkommen zu heißen. Dass viele Malaysier Englisch beherrschen, ist dabei nicht nur ein Trost für viele Mutter- sondern auch Zweitsprachler.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu einem Visum zu kommen, wenn man nicht nur für einen touristischen Aufenthalt nach Malaysia reist. Die wichtigsten sind hier aufgeführt, wobei das MM2H-Visum vermutlich das wichtigste und interessanteste ist.

Long Term Social Visit Pass

Dieser Pass kann für einen vorübergehenden Aufenthalt in Malaysia für mindestens 6 Monate ausgestellt werden. Der Pass gilt allerdings nicht für Arbeitsaufenthalte. Eine Verlängerung ist möglich, muss jedoch vorher beantragt werden.

Employment Pass

Dies ist ein Verfahren für die Ausstellung von Ausweisen an ausländische Fachkräfte, sogenannte Expatriates, die vom Expatriate Committee (EC) oder den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt wurden. Das Verfahren ist etwas unkomplizierter, wenn man es über ein internationales Unternehmen laufen lässt, welches einen anstellen möchte. Der Pass gilt für die Dauer der Beschäftigung.

Malaysia My Second Home (MM2H) – Alles neu in 2024: Drei Stufen, neue Regeln

Das beliebte MM2H-Visum wurde 2024 grundlegend überarbeitet und bietet nun drei unterschiedliche Tiers (Silver, Gold und Platinum) sowie eine regionale Variante für Sonderwirtschaftszonen wie Sarawak. Die Neuerungen machen Malaysia attraktiver – aber auch komplexer.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Kein Mindesteinkommen mehr nötig (zuvor RM 40.000/Monat bzw. rund 8.500 USD)

  • Kein Nachweis liquider Mittel mehr (zuvor RM 1,5 Mio. bzw. rund 320.000 USD)

  • Neue Festgeldanforderungen je nach Tier

  • Mindestalter jetzt 25 Jahre (vorher 35)

  • Erweiterter Familiennachzug: Ehepartner, unverheiratete Kinder bis 34, Eltern (60+), Schwiegereltern

  • Eigentumspflicht: Immobilienkauf ab RM 600.000 (~130.000 USD) – Haltefrist 10 Jahre

  • Visa-Gültigkeit je nach Tier: 5–20 Jahre

  • Mindestens 90 Tage Aufenthalt pro Jahr (30 bei Sarawak)

  • Platinum-Visa: Keine PR mehr, aber volle Arbeitsrechte

MM2H-Silver, Gold, Platinum & Sonderwirtschaftszonen – Voraussetzungen

  • Silver:

    • Festgeld: RM 700.000 (~150.000 USD)

    • Teilnahmegebühr: RM 1.000

    • Immobilie: mind. RM 600.000 (~130.000 USD)

    • Keine Arbeitsrechte

    • Visum: 5 Jahre, verlängerbar

  • Gold:

    • Festgeld: RM 2.300.000 (~500.000 USD)

    • Teilnahmegebühr: RM 3.000

    • Immobilie: mind. RM 1.000.000 (~215.000 USD)

    • Keine Arbeitsrechte

    • Visum: 15 Jahre, verlängerbar

  • Platinum:

    • Festgeld: RM 4.600.000 (~1 Mio. USD)

    • Teilnahmegebühr: RM 200.000

    • Immobilie: mind. RM 2.000.000 (~430.000 USD)

    • Volle Arbeitsrechte

    • Visum: 20 Jahre, verlängerbar

  • Sonderwirtschaftszonen (z. B. Sarawak):

    • Unter 50: Festgeld RM 300.000 (~65.000 USD)

    • Über 50: Festgeld RM 150.000 (~32.000 USD)

    • Monatseinkommen: RM 10.000 (Einzelpersonen), RM 15.000 (Paare)

    • Sponsorship erforderlich (lokaler Agent)

    • Aufenthalt: mind. 30 Tage/Jahr in Sarawak

    • Visum: 10 Jahre, verlängerbar

    • Keine offiziellen Arbeitsrechte

    • Immobilie: Nach lokalen Mindestwerten, nur Kauf über Entwickler

Wichtig: Der Aufenthalt mit S-MM2H in West-Malaysia wird zwar in der Praxis häufig toleriert, ist aber nicht offiziell erlaubt und kann die Visumsverlängerung gefährden.

Rantau Digital Nomad Visa – Chancen und steuerliche Fallstricke

Seit 2022 bietet Malaysia mit dem Rantau Nomad Visa eine attraktive Möglichkeit für digitale Nomaden, legal im Land zu leben und remote zu arbeiten. Es richtet sich an ortsunabhängige Freelancer, Unternehmer und Remote-Mitarbeiter aus dem Ausland.

Vorteile des Rantau-Visums:

  • Aufenthaltserlaubnis für 12 Monate, verlängerbar auf bis zu 24 Monate

  • Keine lokale Arbeitgeberbindung nötig

  • Familiennachzug möglich

  • Zugang zu lokalen Dienstleistungen (Bankkonto, Wohnung etc.)

❗️Achtung Steuerfalle: Ist das Rantau-Einkommen wirklich steuerfrei?

Im Internet wird oft behauptet, dass das Einkommen digitaler Nomaden unter dem Rantau-Visum grundsätzlich steuerfrei sei. Das ist nicht ganz korrekt – zumindest nicht aus Sicht des malaysischen Steuerrechts.

Zwar gilt in Malaysia bis Ende 2036 eine großzügige Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte, selbst wenn sie ins Land überwiesen werden. Doch: ➡️ Einkommen aus Tätigkeiten, die physisch in Malaysia ausgeübt werden, gilt nach malaysischer Auslegung als lokales Einkommenauch wenn der Auftraggeber im Ausland sitzt.

Was bedeutet das konkret?

  • Wenn Sie als Freelancer oder Remote-Angestellter tatsächlich in Malaysia arbeiten, kann Ihr Einkommen steuerpflichtig werden.

  • In der Praxis wird dies häufig nicht kontrolliert oder durchgesetzt, insbesondere bei kurzen Aufenthalten und geringem Einkommen.

  • Wer jedoch länger bleibt oder hohe Umsätze erzielt, läuft Gefahr, in die Steuerpflicht zu rutschen – mit möglichen Rückforderungen.

✅ Wie können Sie sich rechtssicher aufstellen?

Eine gängige und legale Struktur wäre:

  • Eine ausländische Kapitalgesellschaft mit echter Substanz (z. B. Büro, Personal, Geschäftsführung)

  • Keine Betriebsstätte in Malaysia

  • Klare Abgrenzung zwischen Unternehmensaktivität und persönlicher Anwesenheit in Malaysia

Achtung: Eine klassische US-LLC oder Briefkastenfirma reicht in der Regel nicht aus, um das Einkommen steuerlich als „ausländisch“ zu deklarieren. Malaysia orientiert sich zunehmend an wirtschaftlicher Substanz („Substance over form“).

Fazit: Das Rantau-Visum ist ein hervorragendes Angebot – aber wer dauerhaft und erfolgreich aus Malaysia arbeitet, sollte die steuerliche Struktur frühzeitig sauber aufsetzen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

Steuersätze in Malaysia im Überblick

Einkommensteuer

Die Steuersätze für Gebietsansässige liegen je nach Einkommenshöhe auf einer gleitenden Skala zwischen 0% und maximal 30% bei einem Jahreseinkommen von über 2 Millionen MYR.

Ausländer werden in Malaysia steuerlich ansässig, wenn sie 182 oder mehr Tage im Jahr im Land verbringen. Wenn sie weniger als 182 Tage im Jahr in Malaysia verbringen, unterliegen sie einem Pauschalsteuersatz von 30%.

Körperschaftsteuer

24%

Kapitalertragsteuer

In Malaysia gibt es keine generelle Kapitalertragsteuer. Es existiert lediglich eine begrenzte Form der Kapitalertragsteuer, die sog. „Real Property Gains Tax” (RPGT). Diese wird auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, d.h. von in Malaysia gelegenen Grundstücken und Gebäuden oder Anteilen an einer Immobiliengesellschaft (RPC), erhoben.

Erbschaftsteuer

Keine

Vermögenssteuer

Keine

Schenkungsteuer

Keine

Mehrwertsteuer

Der feste Steuersatz beträgt 6%. Einige Arten von Waren und Dienstleistungen können von dieser Steuer befreit werden, während andere zu unterschiedlichen Sätzen besteuert werden. Jedes Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als MYR 500.000 ist verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren.

Verkaufssteuer

Dies ist eine einstufige Steuer, die auf steuerpflichtige Güter, die vor Ort von einem registrierten Hersteller hergestellt wurden, und auf steuerpflichtige Güter, die von einer Person eingeführt werden, erhoben wird. Die Verkaufssteuer ist in der Regel eine Wertsteuer. Spezifische Umsatzsteuersätze werden derzeit nur für bestimmte Erdölklassen (in der Regel raffiniertes Erdöl) erhoben. Die Wertsätze betragen je nach Warenklasse 5 % bzw. 10 %.

Rente, Pension & Ruhegehälter aus Deutschland: In Deutschland oder Malaysia zu versteuern?

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Malaysia (in Kraft seit 2010) regelt eindeutig, welches Land welche Einkünfte besteuern darf. Für deutsche Ruheständler, die dauerhaft in Malaysia leben, ist insbesondere Artikel 18 (Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen) von Bedeutung.

Gesetzliche Rentenversicherung:

Nach dem DBA dürfen gesetzliche Altersrenten (z. B. aus der Deutschen Rentenversicherung) ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Das bedeutet:

  • Deutschland behält das volle Besteuerungsrecht.

  • Malaysia darf diese Renten nicht nochmals besteuern.

In der Praxis bedeutet das: Wer als deutscher Staatsbürger mit gesetzlicher Rente nach Malaysia auswandert, bleibt in Deutschland mit dieser Rente steuerpflichtig. Malaysia erhebt keine zusätzlichen Steuern, auch nicht bei Überweisung auf ein Konto in Malaysia.

Private Renten / Betriebsrenten:

Für betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherungen, Pensionszusagen) oder private Rentenverträge gilt: Diese können laut DBA ebenfalls nur in Deutschland besteuert werden, sofern sie nicht aus malaysischen Quellen stammen.

Kapitalauszahlungen:

Kapitalisierte Rentenauszahlungen (z. B. Einmalzahlung aus einem Riester- oder Rürup-Vertrag) gelten in der Regel ebenfalls als Altersbezüge und unterliegen daher der deutschen Besteuerung.

Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Malaysia

Malaysia zählt zu den wenigen Ländern weltweit, die keine Kapitalertragsteuer auf private Krypto-Gewinne erheben. Das Steuerrecht unterscheidet klar zwischen passiver Vermögensverwaltung und aktiver, gewerblicher Krypto-Tätigkeit:

💰 Für private Investoren:

  • Keine Steuer auf Krypto-Gewinne aus langfristigen Investments, selbst wenn Coins später auf malaysische Konten überwiesen werden.

  • Gilt für Bitcoin, Altcoins, NFTs, Token-Swaps, Staking-Rewards etc., solange die Aktivitäten als nicht-gewerblich gelten.

  • Malaysia erhebt auch keine Vermögensteuer auf Krypto-Bestände.

⚠️ Gewerbliche Tätigkeiten:

  • Wer regelmäßig handelt (Daytrading), Mining betreibt oder Market Making automatisiert, kann als „selbständig tätig“ eingestuft werden.

  • In solchen Fällen sind Krypto-Gewinne als Einkommen steuerpflichtig (bis zu 30 % Steuersatz).

🌍 Steuerfreiheit ausländischer Einkünfte bis 2036:

  • Für alle steuerlich Ansässigen in Malaysia gilt derzeit eine Ausnahmeregelung: Ausländische Einkünfte – einschließlich Krypto-Gewinnen – bleiben bis Ende 2036 steuerfrei, auch wenn sie nach Malaysia überwiesen werden.

  • Diese Regelung ist nicht an ein bestimmtes Visum (z. B. MM2H oder PVIP) gebunden.

Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

Ihr Umzug nach Malaysia muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz vor Ort zeigen.

Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland, ggf. mit der ganzen Familie, kommt für Sie in Frage.

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen , wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").

Was Malaysia als Wohnsitzland attraktiv macht

Es gibt viele Gründe, warum es sich lohnt, nach Malaysia umzuziehen oder sich ein zweites Zuhause dort zuzulegen. Die hier genannten Gründe folgen keiner bestimmten Reihenfolge, beinhalten jedoch einige der wesentlichsten Aspekte, die viele Menschen dazu veranlassten, in Malaysia ein neues Zuhause zu finden. Es wäre nicht überraschend, wenn diese Gründe auch Sie in Versuchung führen, ihnen in dieses wundervolle tropische Paradies zu folgen.

Die Menschen und die Sprache

Die Malaysier sind ein herzliches und freundliches Volk. Es ist daher leicht, neue Freunde zu finden und viele Malaysier werden Ihnen gerne mit etwas kulturellem Know how helfen und Ihnen lokales Wissen anbieten. Die meisten sprechen auch Englisch, was hilfreich ist, und man sich nicht in eine „europäische“ Enklave zurückziehen muss.

Das Wetter

Es ist heiß in Malaysia. Es ist jedoch nicht das heißeste aller Länder, und da die meisten Häuser, Autos und Einkaufsviertel klimatisiert sind, ist es nicht schwer, dem Schlimmsten aus dem Weg zu gehen. Die Temperaturen schwanken zwischen 20 und 30 Grad und an den meisten Tagen ist es sonnig bei einer hohen Luftfeuchtigkeit, wobei Gewitter auch häufig sind.

Die Lebenshaltungskosten

Miete und Lebnsunterhalt sind erstaunlich erschwinglich und wohl einer der größten Vorteile in Malaysia. Auch wer eine Rente aus einem westlichen Land beziehen, wird feststellen, dass Malaysia dank der niedrigen Kosten für Annehmlichkeiten, Essen und Eigentum einen deutlich höheren Lebensstandard bietet als das eigene Land.

Wirtschaft und politische Stabilität

Malaysia kann auf viele Jahre wirtschaftlicher und politischer Stabilität zurückblicken, und trotz der aktuellen globalen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen wird in Malaysia kein Abschwung erwartet.

Infrastruktur

Die Infrastruktur Malaysias ist hervorragend und wird kontinuierlich verbessert. Es gibt einen hochmodernen Flughafen, eine pulsierende Hauptstadt und ausgezeichnetes Straßennetz, das alle großen Städte und Gemeinden verbindet. Das Land engagiert sich zudem stark dafür, ein führendes Zentrum für IT in der Region zu werden.

Kulinarisches

Die Cuisine ist sicher eines der Highlights für viele, die das Land kennen. Dank der kulturellen Vielfalt aus Einheimischen - Malaien, Chinesen und Indern - sowie dem Zustrom von Ausländern, die Lebensmittel aus der ganzen Welt mitbringen – herrscht eine riesige Auswahl. Alles, was Sie gerne essen… in Malaysia können Sie es finden.

Einkaufsmöglichkeiten

Von preisgünstigen Produkten, die Sie auf offenen Märkten erwerben können, bis hin zu Designerlabels aus Boutiquen… Malaysia bietet alles. Die Zahl der Einkaufszentren im ganzen Land ist sprunghaft gestiegen, besonders in Kuala Lumpur, wo quasi jedes Stadtviertel sein eigenes Einkaufszentrum hat. Nicht wenige Supermärkte importieren viele ausländische Lebensmittel, so dass Sie vielleicht sogar vertraute Lebensmittel von zu Hause finden.

Die natürliche Schönheit des Landes

Malaysia ist eines der am dünnsten besiedelten Länder Asiens. Man findet viele unberührte Landschaften, die man erkunden kann. Ob Dschungel, Bergstationen, tropische Inseln oder auch nur einen der unberührten Strände für ein erholsames Wochenende.

Sport

Ob aktiv oder passiv - es gibt ausreichend sportliche Aktivitäten sowohl für Aktive als auch für Zuschauer. Für Letztere sind vielleicht die Formel 1, Motorradrennen, Radfahren, Motorbootrennen, Springreiten oder auch Golf interessant. Für die aktive Sportler gibt es Golfplätze, Tennis- und Squashcourts sowie Cricket-, Rugby- und Fußballmannschaften.

Unterhaltung, Freizeit & Kulturelle Veranstaltungen

In allen größeren Städten findet man moderne Kinos, Bars und Clubs. Sat-TV ist landesweit verfügbar. Eine ganze Reihe bekannter Künstler geben regelmäßig Konzerte in der Hauptstadt und Malaysia verfügt auch eine blühende Theaterszene. Zeitungen und Zeitschriften erhält man an Kiosken und in Buchhandlungen sind auch viele fremdsprachige Titel erhältlich.

Telekommunikation & Internet

Das Land bietet eine große Auswahl an Mobilfunkanbietern und Highspeed-Internetverbindungen sind in den meisten Teilen des Landes verfügbar.

Sicherheit und Gesundheit

Die Kriminalitätsrate ist niedriger als in den meisten westlichen Ländern. Die medizinische Versorgung ist auf sehr hohem Niveau und effizient. Private Krankenhäuser bieten eine erstklassige Behandlung zu wesentlich niedrigeren Kosten als in vielen anderen Ländern.

Die geographische Lage

Mit Billigfluggesellschaften, die günstige Tarife im ganzen Land und in der Region anbieten, ist Malaysia ein idealer Ausgangspunkt für diejenigen, die Asien entdecken möchten. Es gibt es direkte Nonstop-Flüge in jede asiatische Hauptstadt.

Schule & Ausbildung

In Malaysia gibt es ausgezeichnete internationale Schulen, Hochschulen und Universitäten für alle Altersgruppen und Fächer. Alle internationalen Schulen bieten entweder amerikanische, britische oder australische Lehrpläne an und sind zahlreich genug, dass es sicher eine Schule in der Nähe Ihres neuen Zuhauses gibt.

Erwerb von Immobilieneigentum

Ein sehr wichtiger Punkt zum Schluss: Anders als in vielen anderen Ländern Asiens, können Ausländer eine beliebige Anzahl von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen über RM500.000 kaufen. Es ist sogar möglich, einen Kredit vor Ort zu erhalten. Und einige Unternehmen bieten auch kurzfristige Vermietungen an oder kümmern sich um Ihr Zuhause, während Sie weg sind.

Mehr zum Thema Auswandern Malaysia Erfahrungen als Alternative für Dubai können Sie hier lesen.

Lebenshaltungskosten in Malaysia

Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.

Hier der Link zur Numbeo-Seite für Malaysia. Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren. Interessanterweise sind die Mieten in Malaysia insgesamt vergleichsweise sehr gering. Selbst in der Hauptstadt, der Metropole Kuala Lumpur, bezahlt man für eine 4-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum im Schnitt nur ca. 820 Euro und für eine 2-Zimmer-Wohnung ca. 420 Euro. In George Town, der farbenprächtigen, multikulturellen Hauptstadt der malaysischen Insel Penang, ca. 4 Autostunden nördlich von Kuala Lumpur gelegen, bekommt man eine 4-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum sogar bereits für durchschnittlich 360 Euro und eine 2-Zimmer-Wohnung für 210 Euro. Dennoch gilt auch in Malaysia natürlich das Prinzip: Je nach Lage, Zustand sowie der Unterscheidung Neu- oder Altbau bewegen sich die Mietpreise in einer recht großen Spanne.

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten.

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen.

Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein Nicht-EU-Land nicht gestundet – haben Sie ein Unternehmen in Deutschland, so wird sofort der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt, den Sie dann versteuern müssen.

Ggf. kann es daher Sinn machen, zunächst in ein EU-Land umzuziehen und von dort weiter nach Malaysia zu ziehen.

Korrekte Vorbereitung

Um seinen Umzug nach Malaysia korrekt vorzubereiten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt werden, auf die wir im folgenden Abschnitt kurz eingehen möchten. Es gibt einige Aspekte bezüglicher Ihrer Steuer- und Vermögensplanung, über die vor diesem wichtigen Schritt Klarheit herrschen sollte.

Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Malaysia?

Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches vom 1. Januar bis 31. Dezember gilt, zeitpunktunabhängig.

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Malaysia und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?

Als Deutscher, Österreicher oder Schweizer benötigt man für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in West-Malaysia kein Visum. Es genügt der Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig ist. Für Sabah und Sarawak werden meist nur 30 Tage bewilligt, so dass man gegebenenfalls rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen muss.

Wenn Ihr Aufenthalt 90 Tage überschreitet, ist er genehmigungspflichtig. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wen Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen.

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?

Um eine passive Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie nicht zwingend ein neues Unternehmen gründen (siehe Punkte IV. und V.). Um von den attraktiven Steuervergünstigen in Malaysia zu profitieren, kann es aber oft sinnvoll sein. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett nach Malaysia zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Damit Ihre Steuerpflicht in Deutschland aufgehoben werden kann, ist eine Wohnungsaufgabe nicht zu umgehen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie eigene Immobilien verkaufen müssen – Sie können diese ggf. ja vermieten. Aber abmelden müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland auf jeden Fall.

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS

Wenn Sie in Malaysia leben und dortiger Steuerzahler sind, müssen Sie hinsichtlich des neuen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS keine Handlungen unternehmen. Sie sind offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.

Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als Malaysia bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von den malaysischen Behörden nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge in Malaysia ausschütten und die Einnahmen nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen.

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Malaysia

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach UK, Malta, Irland, die USA und in auf die Bahamas zu begleiten.

Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut:

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen;

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort;

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums;

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen;

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft,

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise.

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in Malaysia her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland. 

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination. 

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren. 

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung nach Malaysia beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung nach Malaysia und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Malaysia im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung nach Malaysia zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug nach Malaysia zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung nach Malaysia sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in Malaysia.

Die Wohnsitzverlagerung nach Malaysia kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.