
Großbritannien
2025 ins Vereinigte Königreich auswandern: Neue Steuerregeln, Chancen & Fallstricke
Wer 2025 nach Großbritannien zieht, kann ausländisches Einkommen vier Jahre lang steuerfrei beziehen – doch britische Einkünfte, Krypto und Renten bleiben steuerpflichtig.
Der UK als Steuerparadies
Im Vereinigten Königreich endet 2025 das jahrzehntelange Non-Dom-System, das ausländischen Zuzüglern ermöglichte, ihr Auslandseinkommen über viele Jahre steuerfrei zu beziehen – sofern es nicht ins UK überwiesen wurde. An seine Stelle tritt ab April 2025 ein neues zeitlich befristetes Steuerregime: Wer erstmals (oder nach längerer Abwesenheit) im UK steuerlich ansässig wird, kann ausländisches Einkommen und Kapitalgewinne für 4 Jahre komplett steuerfrei beziehen – unabhängig von der Herkunft oder Verwendung. Danach greift das weltweite Besteuerungsprinzip. Zusätzlich bietet das neue System eine Übergangsregelung für bestehende Non-Doms mit erleichterter Besteuerung bis 2027. Für viele vermögende Ausländer bedeutet die Reform das Ende langfristiger Steuerfreiheit im UK, doch der kurzfristige Steuervorteil macht das Land weiterhin attraktiv für internationale Fachkräfte, Investoren und Unternehmer, die eine begrenzte Zeit im Vereinigten Königreich verbringen möchten.
Die Liebhaber von Kent, Cornwall, Dorset und all den anderen malerischen englischen Grafschaften mögen mir verzeihen, dass ich die folgenden Abschnitte der Hauptstadt von Großbritannien widme.
Selbstverständlich können Sie überall im Vereinigten Königreich hinziehen und die gleichen steuerlichen Vorteile genießen, die hier beschrieben sind. Und lassen Sie sich von meiner Schwärmerei für „The Big Smoke“ nicht davon abhalten.
London ist zweifellos „meine“ Stadt. Eine alte Liebe, die nicht rostet.
London ist die Stadt, die mir am meisten vertraut ist. Die Stadt, die ich so gut kenne, und die sich doch laufend verändert und von einer neuen Seite zeigt.
Wie sicher ich mich in London auch im Blindflug zurechtfinde, wurde mir vor ein paar Jahren bewusst, als ich nach durchzechter Nacht in den Kensington Roof Gardens um drei Uhr früh die zwölf Kilometer in meine Wohnung quer durch London zu Fuß zurückgelegte. Ich war so betrunken, dass ich mich an keinerlei Details meiner Nachtwanderung erinnern kann (und schon gar nicht, warum ich überhaupt gelaufen und nicht in ein Taxi eingestiegen bin). Und als ich um sieben Uhr morgens endlich in mein Bett fiel, war ich selbst überrascht und froh, dass ich überhaupt am Ziel angekommen war.
Ich bin seit 1999 laufend beruflich und geschäftlich in London unterwegs. Ab 2003 habe ich dann auch in London gelebt, bis ich England im Jahre 2008 in Richtung USA verließ.
London ist das ultimative „Stadt-Erlebnis“. Wer das Großstadtleben mag, dem bietet London alles, was das Herz begehrt. Die größte Stadt Europas, Finanzhauptstadt des Kontinents, Kultur, eine sich laufend verändernde kulinarische Szene. Dynamik, Innovation, Trends. Interessante Menschen und Persönlichkeiten, Exzentriker, Gelehrte, Experten. Sie alle tummeln sich hier. Herrlich.
Die Möglichkeiten, hier „Business“ zu machen, sind vielfältig, um nicht zu sagen unbegrenzt. London hat mehr Einwohner als die Gesamtbevölkerung von Österreich. Hier findet sich nicht nur ein wirtschaftliches Ökosystem auf engstem Raum, sondern mindestens ein Dutzend.
Meiner Meinung nach ist London auch für Familien mit Kindern ein tolles Erlebnis und ein sagenhaftes Umfeld. Wo sonst können Sie Ihren Kindern schon die Möglichkeiten bieten, die in dieser Stadt angeboten werden, inklusive fantastischer Schulen? Ich habe mit sechs Kindern in London gelebt und zwei davon sind in London geboren. Wir haben viel unternommen und waren viel unterwegs. Noch heute erzählen meine Kinder von ihrem Lieblingsrestaurant in London, Bill Wymans (ja der Rolling Stone) „Sticky Fingers“ – eigentlich ein recht dröger Fast Food Joint, aber den Kleinen gefällt’s!
Der große Nachteil an London sind die immens hohen Preise. Alles ist teuer. Und was man für sein Geld bekommt, ist im Vergleich zu anderen Ländern eher mickrig. Mit einem kleinen Budget ist London absolut nicht zu empfehlen und lässt einen leicht in Depressionen verfallen. Ich kenne etliche gut ausgebildete junge Berufstätige über 30, die noch immer in einer WG leben, weil eine eigene Wohnung zu teuer ist.
Ich finde es auch auffällig, wie viele Randbezirke Londons immer mehr herunterkommen. Viele Hausbesitzer vermieten winzige Wohnungen an zehn Portugiesen, die sich zu Dritt ein Zimmer teilen und sehen keinen Bedarf, hier in die Immobilie zu investieren. Sicher, für alle zentralen Gebiete von London gilt das nicht. Aber der Rest? „Pretty rough“, wie der Engländer sagt.
Aber all die negativen Aspekte dieser Stadt haben Sie vergessen, wenn Sie nach einem erfolgreichen Tag im Office mit Ihren Kollegen und hundert anderen Anzugträgern auf dem Gehsteig vor Ihrem Pub in der City stehen und ein paar Pints Bier trinken. In diesem Moment, an diesem lauen Sommerabend im gleißenden Licht der sich rötlich verfärbenden Sonne, sind sie überrascht darüber, dass das Wetter in England viel besser ist als sein Ruf.
Noch überraschter sind Sie darüber, wie schnell Sie sich in London dazugehörig fühlen. Wer Erfolg hat in London, dem liegt die Stadt zu Füßen.
Der Unterschied zwischen Großbritannien, England und dem Vereinigten Königkreich (UK)
Zunächst einmal möchten wir auch die Begriffe Großbritannien, England und Vereinigte Königreich erklären, denn wenn man über die Britischen Inseln spricht, kann es verwirrend werden. England, Großbritannien und das Vereinigte Königreich (UK) sind eng miteinander verbundene, aber unterschiedliche Einheiten.
England
England ist ein eigenständiges Land, aber auch Teil einer größeren Einheit namens Großbritannien. England liegt in Westeuropa und ist ein souveräner Staat mit eigenem Parlament und eigener Regierung. Seine Hauptstadt ist London und es hat eine geschätzte Bevölkerung von 53 Millionen Menschen. Es umfasst eine Fläche von 130.400 Quadratkilometern (50.300 Quadratmeilen). Englisch ist die offizielle Sprache.
Lesen Sie auch unseren Artikel: Nach England auswandern im “Post-Brexit-Zeitalter
Großbritannien (Great Britain)
Großbritannien (früher auch Britannien genannt) besteht aus England, Schottland und Wales. Alle drei Länder sind seit 1707 unter einem gemeinsamen Monarchen vereint, aber haben immer noch ihre jeweiligen Parlamente behalten.
Die Hauptstadt von Großbritannien ist ebenfalls London und seine Bevölkerung wird auf 65 Millionen Menschen mit einer Fläche von 244.000 Quadratkilometern (94.000 Quadratmeilen) geschätzt. Englisch bleibt die Amtssprache, obwohl auch Walisisch in den letzten Jahren auf dem Vormarsch war.
Das Vereinigte Königreich (United Kingdom oder UK)
Das Vereinigte Königreich besteht aus Großbritannien (England, Schottland und Wales) und Nordirland - daher wird es offiziell auch Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland genannt.
Das Vereinigtes Königreich (UK) umfasst eine Fläche von 242.000 Quadratkilometern (93.000 Quadratmeilen), mit einer geschätzten Bevölkerung von 66 Millionen Menschen, die auf vier Länder (England, Schottland, Wales und Nordirland) verteilt sind. Die offizielle Sprache des Vereinigten Königreichs ist Englisch, obwohl viele andere Sprachen gesprochen werden, darunter unter anderem Walisisch, Schottisch-Gälisch und Irisch-Gälisch.
Großbritannien auf der Karte
Das sagen andere zu Großbritannien
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Ich habe das Merkwürdigste gesehen, was die Welt dem staunenden Geiste zeigen kann, ich habe es gesehen und staune noch immer … ich spreche von London.
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Für Großbritannien ist der Ärmelkanal immer noch breiter als der Atlantik.
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Der Engländer ist Meister, das Entdeckte gleich zu nutzen, bis es wieder zu neuer Entdeckung und frischer Tat führt. Man frage nun, warum sie uns überall voraus sind!
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Endlich war ich also in London, und nichts machte mir mehr Spaß, als den ganzen Tag in meinem neuen Revier herumzuschlendern. London kam mir vor wie ein Haus mit fünftausend verschiedenen Zimmern; der ganze Reiz lag darin, zu entdecken, wie die Zimmer untereinander verbunden waren, und sie allmählich alle zu durchlaufen.
Non-Dom war gestern: Das neue Steuerregime im Vereinigten Königreich ab 2025
Der Non-Dom-Status nach “altem” britischem Muster steht Ihnen noch immer Irland und Malta zur Verfügung
Der klassische Non-Dom-Status, bei dem Auslandseinkommen unter der sogenannten Remittance Basis nur bei Überweisung ins Land besteuert wurde, wird im Vereinigten Königreich ab April 2025 abgeschafft. An seine Stelle tritt ein neues, befristetes Steuerregime für Zuzügler: Das “Foreign income and Gains (FIG)” regime. Wer erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Abwesenheit steuerlich im UK ansässig wird, kann für vier Jahre sämtliche ausländischen Einkünfte und Kapitalgewinne steuerfrei beziehen – unabhängig davon, ob sie ins Land transferiert werden oder nicht.
Das macht das Vereinigte Königreich weiterhin interessant für Fachkräfte, Unternehmer und Investoren, die ihren Aufenthalt zeitlich begrenzen wollen. Die bisherigen Non-Dom-Regelungen in Irland und Malta bleiben hingegen vorerst bestehen und bieten weiterhin Modelle auf Basis der Remittance Basis.
Für wen das neue FIG Regime im Vereinigten Königreich sinnvoll ist (und für wen nicht)
Das neue FIG-System ersetzt die klassische Remittance Basis und richtet sich ab April 2025 an Personen, die erstmals oder nach mindestens zehn Jahren Abwesenheit wieder im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig werden. Besonders attraktiv ist es für international tätige Unternehmer, Investoren oder Fachkräfte, die hohe ausländische Einkünfte erzielen – etwa aus Kapitalanlagen, Beteiligungen oder selbstständiger Tätigkeit – und nur vorübergehend im UK leben wollen.
Weniger interessant ist das neue Regime dagegen für Ruheständler, Privatiers oder Personen mit dauerhaftem Wohnsitzwunsch, da die Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen auf vier Jahre begrenzt ist und danach die volle unbeschränkte Steuerpflicht auf das Welteinkommen greift. Wer langfristige Steuerfreiheit sucht, sollte daher alternative Länder wie Malta oder Irland prüfen, wo die Remittance Basis weiterhin gilt.
🔹 Beispiel 1: Der internationale Start-up-Gründer
Anna, 32, gründet ein Fintech-Unternehmen in London. Ihre Anteile an zwei anderen ausländischen Firmen wirft hohe Dividenden und Veräußerungsgewinne ab – aber diese bleiben außerhalb des UK. Dank des neuen Regimes kann Anna vier Jahre lang steuerfrei von ihren globalen Investments profitieren, während sie in Großbritannien operativ tätig ist.
🔹 Beispiel 2: Der private Investor mit Zeithorizont
Karl, 55, lebt bislang in der Schweiz und erzielt erhebliche Kapitaleinkünfte. Er plant, vier Jahre in London zu leben, um dort in Start-ups zu investieren. Da er alle Einkünfte außerhalb des UK generiert, zahlt er in dieser Zeit keine britische Steuer auf Dividenden, Zinsen oder Kapitalgewinne – ideal für einen befristeten Aufenthalt.
🔹 Beispiel 3: Die pensionierte Ärztin mit Umzugsplänen
Sabine, 67, bezieht eine hohe Rente aus Deutschland und überlegt, dauerhaft nach London zu ziehen. Da sie nicht berufstätig ist und das neue Regime nur vier Jahre lang greift, würde sie anschließend mit ihrer gesamten Rente der britischen Besteuerung unterliegen. Für sie wäre Malta oder Irland steuerlich deutlich vorteilhafter.
Besonderheiten des neuen britischen Steuerregimes für Zuzügler ab 2025
Auch wenn der klassische Non-Dom-Status in Großbritannien ab April 2025 entfällt, bleibt das Land für vermögende Zuzügler mit internationalem Einkommen weiterhin steuerlich interessant. Das neue Regime gewährt für vier Jahre volle Steuerfreiheit auf ausländische Einkünfte und Kapitalgewinne, unabhängig davon, ob diese ins Vereinigte Königreich überwiesen werden oder nicht.
Wichtig für die Nachlassplanung: Während dieses Vierjahreszeitraums unterliegt nur britisches Vermögen der Erbschaftsteuer (IHT). Ausländisches Vermögen bleibt grundsätzlich steuerfrei – außer es wird durch längeren Aufenthalt oder andere Umstände ein britisches "deemed domicile" begründet. Danach greift die volle Besteuerung des weltweiten Nachlasses.
Ein weiteres Element ist das Overseas Workday Relief, das weiterhin zur Anwendung kommt: Wer in Großbritannien steuerlich ansässig ist, aber für einen britischen Arbeitgeber regelmäßig im Ausland arbeitet, kann das anteilige ausländische Arbeitseinkommen steuerfrei halten – vorausgesetzt, die Vergütung wird auf ein Auslandskonto gezahlt und die Arbeit wurde physisch außerhalb des UK erbracht. Auch dieses Privileg gilt nur während der ersten vier Jahre unter dem neuen Regime.
Wichtige Steuern und Steuersätze im Vereinigten Königreich (UK)
Auch wenn das neue 4‑Jahres-Steuerregime ausländisches Einkommen steuerfrei stellt, bedeutet das keineswegs völlige Steuerfreiheit im Vereinigten Königreich. Alle Einkünfte mit britischem Bezug – etwa Gehalt von einem UK-Arbeitgeber, Mieteinnahmen aus britischen Immobilien oder Gewinne aus inländischen Kapitalanlagen – unterliegen der regulären britischen Besteuerung. Nach Ablauf der vier Jahre greift zudem das Prinzip der weltweiten Besteuerung. Um realistisch planen zu können, ist ein Überblick über die wichtigsten Steuern und Sätze im UK unverzichtbar.
🔹 Einkommensteuer (Income Tax)
– Grundfreibetrag: £12.570
– 20 %: auf Einkommen bis £50.270
– 40 %: auf Einkommen von £50.271 bis £125.140
– 45 %: auf Einkommen über £125.140
🔹 Körperschaftsteuer (Corporation Tax)
– Einheitlicher Steuersatz von 25 %
– Kleine Unternehmen mit Gewinn < £50.000 zahlen ggf. reduzierten Satz von 19 % (marginal relief bis £250.000)
🔹 Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax)
– 10 % / 20 % je nach Einkommen (Basis- vs. höherer Steuersatz)
– Für Immobiliengewinne: 18 % / 24 %
– Jahresfreibetrag (2025): nur noch £3.000
🔹 Dividendenbesteuerung (Dividend Tax)
– Freibetrag: £500
– 8,75 % / 33,75 % / 39,35 % je nach Einkommen
🔹 Erbschaftsteuer (Inheritance Tax, IHT)
– Steuersatz: 40 %
– Freibetrag: £325.000 pro Person
– Bei Vererbung an Ehepartner ggf. doppelt nutzbar
🔹 Mehrwertsteuer (VAT)
– Regelsatz: 20 %
– Reduzierte Sätze (z. B. 5 % für bestimmte Energieprodukte)
🔹 National Insurance Contributions (NICs)
– Pflichtabgaben für Arbeitnehmer und Selbständige
– Abhängig von Einkommen und Beschäftigungsstatus (klassenbasiert)
– Arbeitgeberbeitrag: i. d. R. 13,8 %
Rente, Pension & Ruhegehälter aus Deutschland: In Deutschland oder Großbritannien zu versteuern?
Auswandern nach Großbritannien bzw. Auswandern nach England als Rentner: Wer als deutscher Rentner ins Vereinigte Königreich zieht, muss wissen, dass die Besteuerung nicht automatisch im Wohnsitzstaat UK erfolgt. Maßgeblich ist hier das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich, zuletzt geändert 2010.
Laut Artikel 17 des Abkommens gilt:
„Vorruhestands- und Ruhestandseinkünfte sowie ähnliche Zahlungen, die an eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus dem anderen Vertragsstaat gezahlt werden, dürfen nur im Quellenstaat (also Deutschland) besteuert werden.“
Das bedeutet:
🔹 Deutsche gesetzliche Renten, Beamtenpensionen und berufsständische Versorgungsrenten werden weiterhin in Deutschland besteuert, auch wenn der Empfänger dauerhaft im Vereinigten Königreich lebt.
🔹 Großbritannien erhebt darauf keine weiteren Steuern, da es laut Abkommen kein Besteuerungsrecht hat.
Ausnahme: Private Renten (z. B. aus privaten Rentenversicherungen), die unter Umständen unter Artikel 18 oder 21 fallen, können im Wohnsitzstaat UK steuerpflichtig werden, insbesondere wenn sie nicht als „ähnliche Zahlungen“ im Sinne des DBA gelten.
In der Praxis bedeutet das: Deutsche Ruheständler bleiben mit ihren gesetzlichen Renten in Deutschland steuerpflichtig, zahlen im Vereinigten Königreich aber keine weiteren Steuern auf diese Einnahmen – es sei denn, sie beziehen zusätzliche UK-Einkünfte oder andere steuerpflichtige Leistungen.
Erfahren Sie hier mehr über Gute Gründe und die besten Länder zum Auswandern für Rentner.
Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Großbritannien
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum gelten im Vereinigten Königreich als nicht-physische Vermögenswerte, die bei Veräußerung oder Verwendung grundsätzlich der Capital Gains Tax (CGT) unterliegen. HMRC betrachtet Kryptoassets dabei nicht als ausländisches Vermögen, selbst wenn sie auf ausländischen Börsen oder Wallets gehalten werden.
🔹 Für Zuzügler unter dem neuen 4-Jahres-Regime (ab 2025) gilt daher:
Krypto-Gewinne sind in der Regel steuerpflichtig, selbst wenn die Coins auf ausländischen Börsen liegen. Da HMRC den Ort der Kryptoassets nach dem Wohnsitz des Eigentümers bestimmt, gelten sie aus britischer Sicht als inländisch, sobald der Besitzer im UK steuerlich ansässig ist. Eine Steuerfreiheit im Rahmen des neuen Regimes greift nicht, da die Gewinne als UK-Sourced behandelt werden.
🔹 Reguläre Besteuerung (auch nach Ablauf der 4 Jahre):
– Capital Gains Tax:
• 10 % oder 20 % auf realisierte Gewinne, abhängig vom Einkommen
• Freibetrag: £3.000 (Stand 2025)
– Verlustverrechnung ist möglich
🔹 Einkommensbesteuerung:
– Erträge aus Mining, Staking oder Airdrops gelten als Einkommen und unterliegen der regulären Einkommensteuer (bis 45 %)
Fazit: Wer im UK lebt, muss seine Krypto-Gewinne unabhängig vom Aufbewahrungsort voll versteuern, selbst wenn er ins Land zugezogen ist. Eine steuerfreie Realisierung wie bei anderen ausländischen Kapitalerträgen ist nicht möglich – das macht Großbritannien für Krypto-Vermögen steuerlich unattraktiv.
Lesen Sie auch: Umzug ins steuergünstige Ausland: 12 Beispiele aus der Beratungspraxis
Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden
Ihr Umzug nach Großbritannien muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen mit „Kind und Kegel“ umziehen und ausreichend Präsenz im Land zeigen. Den Steuerbehörden im Vereinigten Königreich ist dies natürlich egal – vielmehr geht es dabei um Deutschland (oder von welchem Land auch immer Sie nach Großbritannien ziehen).
Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.
Ziehen Sie aus Deutschland weg, unterliegen Einkünfte in Deutschland (Mieteinnahmen, Gewerbebetriebe, selbstständige Arbeit etc.) weiterhin der beschränkten Steuerpflicht. Wenn Sie in ein Niedrigsteuerland ziehen, gibt es in Deutschland zusätzlich die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Nur ein richtiger Umzug ins Ausland mit der ganzen Familie kommt für Sie in Frage.
Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen , wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").
Lesen Sie auch: Welche Fallstricke ergeben sich für nicht in Großbritannien ansässige Geschäftsführer von UK-Unternehmen?
Was Großbritannien als Wohnsitzland attraktiv macht
Auswandern Großbritannien und leben in Großbritannien Vor- und Nachteile: Folgende Faktoren machen Großbritannien oder auch das Vereinigten Königreich als Wohnsitzland attraktiv (wobei die einzelnen Faktoren natürlich sehr subjektiv zu bewerten sind):
Das UK ist einer der größten und wichtigsten Staaten in der EU (die Gefahr eines Inselkollers besteht nur sehr beschränkt),
Stabile Marktwirtschaft, viele Job-Möglichkeiten mit guten Einkommen (nach England auswandern ohne Job ist allerdings mittlerweile nach Brexit nicht mehr möglich, Sie brauchen einen Job, um ein Visum zu erhalten),
Viele unternehmerische Chancen,
Vielseitige Möglichkeiten, sich niederzulassen: Vom Cottage in Cornwall über die Cotswolds bis hin zur Mega-Großstadt London schlechthin,
Sehr gute Privatschulen und Universitäten, auch wenn das staatliche Bildungssystem entsetzlich ist,
Ein hoher Grad an Internationalität, gute Anbindung weltweit,
Reichhaltiges Kulturangebot,
Das Wetter ist besser als sein Ruf.
Sind Sie auch an einem Umzug in andere Länder wie z.B. Russland interessiert? Mehr Informationen zu anderen Ländern finden Sie auch auf unserer Startseite.
Lebenshaltungskosten im UK
Die folgenden Daten sind der Website Numbeo entnommen. Dort können Lebenshaltungskosten weltweit abgefragt werden. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.
Numbeo Index der Lebenshaltungskosten für London:
Anbei der Link zur Numbeo Seite für Großbritannien. Natürlich sind die Lebenshaltungskosten in London höher als im Rest des Vereinigten Königreich. Allerdings ist der ganze Südosten Englands relativ teuer, weswegen die Werte durchaus als repräsentativ betrachtet werden können, zumindest für den Südosten von England.
Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges
Vereinfacht gesagt gilt, dass Sie für deutsche Einkünfte auch weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind (das gilt für Österreich entsprechend).
Zu beachten ist, dass Großbritannien als Niedrigsteuerland gilt – zumindest, wenn Sie die Remittance Basis in Anspruch nehmen.
Dies kann bedeuten, dass Sie als deutscher Steuerzahler nicht nur beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben, sondern unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht fallen. Bitte konsultieren Sie dazu auf jeden Fall Ihren steuerlichen Berater in Deutschland (für Österreich gilt das Gleiche entsprechend. Die Schweiz kennt eine ähnliche Regelung nicht).
Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein EU-Land bis auf Weiteres gestundet – so lange jedenfalls, bis Sie Ihr deutsches Unternehmen tatsächlich veräußern.
Korrekte Vorbereitung
Bei der korrekten Vorbereitung Ihres Umzugs nach Großbritannien sind folgende Gesichtspunkte hinsichtlich Ihrer Steuer- und Vermögensplanung besonders zu beachten:
Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Großbritannien?
Man kann über diese Frage streiten – oder einfach umziehen. Einen wirklich günstigen Termin für den Umzug gibt es nicht, allerdings macht es die Sache natürlich einfacher, wenn Sie z.B. zum Jahreswechsel aus Deutschland wegziehen. Das spart die Steuererklärung für ein Rumpfjahr, aber wirkliche steuerliche Vorteile gibt es nicht.
Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Großbritannien und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?
Wenn Sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung brauchen, sind langfristige Vorbereitungen notwendig. Sie erhalten die notwendigen Papiere in der Regel im Rahmen von Familiennachzug, Investitionen, einer Arbeitsstelle usw. Eine sorgfältige Planung ist in jedem Fall notwendig. Wir stellen Visum-Optionen für England und verschiedene andere Länder vor wie z.B. das Elite-Visum in Thailand.
Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?
Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne Weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wenn Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug über die Bühne zu bringen.
Welche Vor- und Nachteile die IR35 Gesetzgebung für Sie und Ihr Unternehmen bietet, erfahren Sie hier.
Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?
Ggf. macht es Sinn, ein Unternehmen im Ausland zu gründen. Dies klären wir in der Beratung.
Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?
Sie müssen die Wohnung unbedingt aufgeben, um zu vermeiden, dass eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland konstruiert wird.
Macht es Sinn, bereits einige Monate vor dem eigentlichen Umzug eine Wohnung in Großbritannien anzumieten?
Das Anmieten einer Wohnung im Voraus kann Sinn machen, weil Sie dann bereits diverse Vorbereitungsarbeiten erledigen können. So können Sie beispielsweise ohne Wohnadresse kein Konto im UK eröffnen. Das Konto brauchen Sie aber womöglich, um vorab Mittel für die Lebenshaltungskosten zu überweisen. Beachten Sie, dass eine Wohnung im Vereinigten Königreich steuerunschädlich ist bis Sie tatsächlich dort leben.
Was muss ich für den Umzug meiner Familie vorbereiten?
Denken Sie an Schulen, Sport, Freizeitaktivitäten und ggf. die ärztliche Versorgung, wenn hier besonderer Bedarf besteht.
Wie viel Geld überweise ich vorab nach Großbritannien?
Bevor Sie nach Großbritannien umziehen, können Sie unbegrenzte Mittel dorthin überweisen ohne diese vor Ort versteuern zu müssen (Sie leben ja noch nicht im UK und sind dort also noch nicht steuerpflichtig). Wenn Sie über das entsprechende Kapital verfügen, kann es daher Sinn machen, gleich einen größeren Betrag auf Ihr Konto zu überweisen, um den Lebensunterhalt für einen längeren Zeitraum damit bestreiten zu können.
Wie hoch sind meine Lebenshaltungskosten in Großbritannien und aus welcher Quelle finanziere ich diese?
Fragen Sie sich, welche Mittel Sie monatlich brauchen und wie Sie diese finanzieren. Haben Sie Einkünfte in Großbritannien? Überweisen Sie Auslandseinkünfte auf ein britisches Konto und versteuern diese dann dort? Leben Sie von bereits vorhandenem Vermögen (keine Besteuerung, wenn Sie dieses ins UK überweisen)?
Polizeiliche und steuerliche Abmeldung
Als letzter Punkt der vorbereitenden Arbeiten sollten Sie sich Gedanken dazu machen, wann Sie sich abmelden und wie Sie mit dem Finanzamt umgehen.
Wenn Sie ganz sicher sein wollen, können Sie vom Finanzamt nach Bezahlung aller noch fälligen Steuern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern – damit haben Sie schwarz auf weiß, dass Sie alle Abgaben bezahlt haben und werden vom Haken gelassen.
Unsere erfahrenen Mitarbeiter und Partner unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres Umzuges nach Großbritannien umfassend und stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite.
Homeschooling & Hausunterricht in Großbritannien
Homeschooling ist im Vereinigten Königreich erlaubt, wobei die Eltern nicht einmal dazu angewiesen sind, die Behörden zu informieren, wenn das eigene Kind zu Hause unterrichtet wird. Es besteht jedoch eine gesetzliche Pflicht der Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder eine ihrem Alter, ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Begabung entsprechende wirksame Ganztagsschulausbildung erhalten.
Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS & Non-Dom-Status
Wenn Sie Non-Dom-Steuerzahler sind, muss Ihnen der neue automatische Informationsaustausch gemäß OECD CRS kein Kopfzerbrechen bereiten. Sie sind ja offiziell berechtigt dazu, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.
Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als Großbritannien bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von Seiten der Briten nichts zu befürchten, denn Sie hinterziehen ja keine Steuern. Erfahren Sie hier mehr zu Konto in der Schweiz eröffnen.
Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge ins Vereinigte Königreich ausschütten und dies nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen.
Umzugsformalitäten
Sobald Sie umgezogen sind, erfolgt die steuerliche Anmeldung in Großbritannien.
Diese nehmen wir für Sie vor. Ihrerseits ist dafür ein Besuch beim Arbeitsamt notwendig, für den Sie mit mindestens einem halben Tag Zeitaufwand rechnen sollten (wobei der eigentliche Termin nur 15 Minuten dauert). Den Rest der Zeit müssen Sie für An- und Abfahrt, sowie Wartezeiten einplanen.
Ein polizeiliches Meldewesen gibt es in Großbritannien nicht. Eine eigentliche Anmeldung nach unserem Verständnis findet hier nicht statt.
Deutsche Staatsbürger können auf Wunsch ihren Personalausweis bei der deutschen Botschaft ändern lassen, damit dieser dann die ausländische Adresse anzeigt. Es kann seit 2013 auch ein neuer Personalausweis bei der deutschen Botschaft bestellt werden.
Temporäre Wohnadresse UK für 6 Monate
Wenn es mit der Abmeldung zu Hause schnell gehen muss, können wir Ihnen für bis zu sechs Monate eine temporäre Wohnadresse in London zur Verfügung stellen.
Dabei handelt es sich nicht um ein Büro und schon gar nicht um einen Briefkasten, sondern um eine Privatadresse. Ankommende Post leiten wir an Sie weiter. Es handelt sich um eine rein administrative Adresse. Die Adresse kann nicht länger als ein halbes Jahr genutzt werden.
Die Nutzung der Adresse erlaubt Ihnen, sofort über eine zustellbare Adresse im Ausland zu verfügen und sich dann mit der Wohnungssuche und dem Umzug noch ein paar Monate Zeit lassen zu können.
So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen
Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.
Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.
Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.
Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.
Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)
Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs. Wenn Sie sich Sorgen um einen Lastenausgleich in Deutschland machen und deswegen umziehen wollen, erfahren Sie hier mehr.
Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung nach UK beraten
Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung nach UK und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach UK im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?
Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung nach UK zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug nach UK zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung nach UK sind.
Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in UK.
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