UK · Großbritannien
Das legendäre Non-Dom-Regime ist seit 2025 Geschichte. Geblieben ist ein klares Angebot: Wer neu in den UK zieht, bezieht vier Jahre lang sämtliche Auslandseinkünfte komplett steuerfrei. Und geblieben ist London, die Stadt, die mich seit einem Vierteljahrhundert nicht loslässt.
Steuerliche Beratung zum Umzug in den UK buchenDie Liebhaber von Kent, Cornwall, Dorset und all den anderen malerischen englischen Grafschaften mögen mir verzeihen, dass ich die folgenden Abschnitte der Hauptstadt widme. Selbstverständlich kannst Du überall im Vereinigten Königreich leben und dieselben steuerlichen Vorteile genießen. Und lass Dich von meiner Schwärmerei für "The Big Smoke" nicht davon abhalten.
London ist zweifellos "meine" Stadt. Eine alte Liebe, die nicht rostet. Die Stadt, die mir am vertrautesten ist, und die sich doch laufend verändert und von einer neuen Seite zeigt.
Wie sicher ich mich in London auch im Blindflug zurechtfinde, wurde mir vor Jahren bewusst, als ich nach durchzechter Nacht in den Kensington Roof Gardens um drei Uhr früh die zwölf Kilometer quer durch London in meine Wohnung zu Fuß zurücklegte. Ich war so betrunken, dass ich mich an keinerlei Details meiner Nachtwanderung erinnern kann, und schon gar nicht daran, warum ich überhaupt gelaufen und nicht in ein Taxi gestiegen bin. Als ich um sieben Uhr morgens endlich in mein Bett fiel, war ich selbst überrascht, dass ich am Ziel angekommen war.
Seit 1999 bin ich laufend beruflich in London unterwegs. Ab 2003 habe ich dort gelebt, bis ich England 2008 in Richtung USA verließ, und seit vielen Jahren ist London wieder eine meiner beiden Basen. Unsere Kanzlei sitzt hier seit 2006.
London ist das ultimative Stadt-Erlebnis. Die größte Stadt Europas, Finanzhauptstadt des Kontinents, Kultur, eine sich ständig neu erfindende kulinarische Szene. Dynamik, Innovation, Trends. Interessante Menschen, Exzentriker, Gelehrte, Experten: Sie alle tummeln sich hier. Herrlich. Die Möglichkeiten, hier Business zu machen, sind vielfältig, um nicht zu sagen unbegrenzt. London hat mehr Einwohner als ganz Österreich, und hier findet sich nicht ein wirtschaftliches Ökosystem auf engstem Raum, sondern mindestens ein Dutzend.
Auch für Familien ist London ein sagenhaftes Umfeld. Wo sonst kannst Du Deinen Kindern die Möglichkeiten bieten, die diese Stadt bereithält, inklusive fantastischer Schulen? Ich habe mit sechs Kindern in London gelebt, zwei davon sind hier geboren. Noch heute erzählen meine Kinder von ihrem damaligen Lieblingsrestaurant, Bill Wymans "Sticky Fingers" in Kensington, eigentlich ein recht dröger Burger-Laden, aber den Kleinen gefiel es. Das Lokal gibt es inzwischen nicht mehr, die Erinnerung schon.
Der große Nachteil an London sind die immens hohen Preise. Alles ist teuer, und was man für sein Geld bekommt, ist im Vergleich eher mickrig. Mit kleinem Budget ist London nicht zu empfehlen und lässt einen leicht in Depressionen verfallen. Ich kenne etliche gut ausgebildete Berufstätige über 30, die noch in einer WG leben, weil eine eigene Wohnung unerschwinglich ist. Und es ist auffällig, wie manche Randbezirke herunterkommen, während die zentralen Lagen glänzen. "Pretty rough", wie der Engländer sagt.
Aber all das hast Du vergessen, wenn Du nach einem erfolgreichen Tag im Office mit Deinen Kollegen und hundert anderen Anzugträgern auf dem Gehsteig vor einem Pub in der City stehst und ein paar Pints trinkst. In diesem Moment, an einem lauen Sommerabend im gleißenden Licht der tiefstehenden Sonne, bist Du überrascht, dass das Wetter in England viel besser ist als sein Ruf. Und noch überraschter darüber, wie schnell Du Dich in London dazugehörig fühlst. Wer Erfolg hat in London, dem liegt die Stadt zu Füßen.
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Steuerliche Beratung zum Umzug in den UK buchenKurz zur Begriffsklärung, denn bei den Britischen Inseln geht einiges durcheinander. England ist das größte der vier Landesteile, mit London als Hauptstadt; ein eigenes Parlament hat England, anders als Schottland und Wales, nicht. Großbritannien (Great Britain) bezeichnet die Insel mit England, Schottland und Wales. Das Vereinigte Königreich (United Kingdom, kurz UK) umfasst Großbritannien plus Nordirland und ist der eigentliche Staat: rund 69 Millionen Einwohner auf gut 244.000 Quadratkilometern, Amtssprache Englisch, daneben Walisisch und Gälisch. Im Alltag, und auf dieser Seite, sagen wir schlicht: der UK.
„Wenn du einmal in London gelebt hast, wirst du den Rest deines Lebens damit verbringen, dorthin zurückzukehren."Heinrich Heine
„London ist die einzige Stadt der Welt, in der man wirklich anonym sein kann und trotzdem das Gefühl hat, im Mittelpunkt des Universums zu stehen."Jacques Baumel
„London ist eine Welt für sich. Wer London kennt, kennt ein Stück Weltgeschichte."Johann Wolfgang von Goethe
„London ist eine Stadt, die man nie ganz versteht, aber immer liebt."Hanif Kureishi
„Wer Londons überdrüssig ist, ist des Lebens überdrüssig; denn in London gibt es alles, was das Leben zu bieten hat."Samuel Johnson am 20. September 1777, überliefert in James Boswells „Life of Samuel Johnson" (1791); eigene Übertragung
„Grossbritannien schliesst Steuerschlupfloch: Verlassen Superreiche das Land?"Neue Zürcher Zeitung, 4. September 2025, zur Abschaffung des Non-Dom-Status
Zwischen beiden Sätzen liegen 248 Jahre und die eigentliche Frage dieser Seite: Johnsons London gibt es weiterhin, das Steuerregime, das viele Deutsche hergebracht hat, gibt es seit April 2025 nicht mehr. Was an seine Stelle getreten ist, steht im nächsten Abschnitt.
Jahrzehntelang war der UK das Mutterland des Non-Dom-Status: Auslandseinkommen blieb unter der Remittance Basis steuerfrei, solange es nicht ins Land überwiesen wurde. Dieses Regime wurde zum April 2025 abgeschafft. Wer den klassischen Non-Dom-Status sucht, findet ihn heute nur noch auf Malta und in Irland.
An seine Stelle trat das FIG-Regime ("Foreign Income and Gains"), und das ist einfacher und in mancher Hinsicht sogar großzügiger, nur eben kurz:
Wer erstmals oder nach mindestens zehn Jahren Abwesenheit im UK steuerlich ansässig wird, kann vier Steuerjahre lang sämtliche ausländischen Einkünfte und Kapitalgewinne komplett steuerfrei beziehen. Und zwar, anders als früher, unabhängig davon, ob Du das Geld in den UK überweist oder nicht. Kein Remittance-Tracking, keine getrennten Konten, keine Pauschalsteuer. Du beantragst die Freistellung in der Steuererklärung; im Gegenzug verzichtest Du in den Antragsjahren auf den persönlichen Freibetrag und den CGT-Freibetrag.
Dazu kommt das Overseas Workday Relief: Wer im UK ansässig ist, aber regelmäßig physisch im Ausland arbeitet, kann den ausländischen Anteil seines Arbeitseinkommens in den vier FIG-Jahren steuerfrei halten.
Auch die Erbschaftsteuer wurde umgestellt: Sie knüpft seit 2025 nicht mehr an das Domicile an, sondern an die Ansässigkeit. Vereinfacht: In Deinen ersten Jahren im UK unterliegt nur britisches Vermögen der Inheritance Tax; wer zehn der letzten zwanzig Jahre im UK ansässig war, wird mit dem Weltvermögen erfasst, mit einem Nachlauf nach dem Wegzug. Für die Nachlassplanung ist das ein eigenes Kapitel, das vor dem Umzug gehört, nicht danach.
Nach Ablauf der vier Jahre gilt das weltweite Besteuerungsprinzip ohne Sonderregeln. Der UK ist damit das perfekte Land für ein befristetes Kapitel: vier Jahre London, steuerfrei auf alles, was draußen verdient wird, und ein geplanter nächster Schritt. Wer dauerhafte Steuerfreiheit sucht, ist auf Malta oder in Irland besser aufgehoben.
Drei typische Konstellationen aus der Praxis:
Die Gründerin, die ihr Unternehmen in London aufbaut, während ihre Beteiligungen im Ausland Dividenden und Veräußerungsgewinne abwerfen: vier Jahre steuerfrei auf die Auslandserträge, bei vollem Zugriff auf das Londoner Ökosystem.
Der Investor mit Zeithorizont, der vier Jahre in London leben und in Start-ups investieren will, während seine Kapitaleinkünfte außerhalb des UK entstehen: in dieser Zeit keine britische Steuer auf Dividenden, Zinsen oder Kapitalgewinne.
Und als Gegenbeispiel die Ruheständlerin mit deutscher Rente und Dauerwohnwunsch: Für sie läuft das Regime nach vier Jahren aus, danach greift die volle Besteuerung des Welteinkommens. Für den Ruhestand sind Malta oder Irland steuerlich die bessere Wahl.
Eine wichtige Ausnahme gilt für Krypto: Der britische Fiskus verortet Kryptoassets am Wohnsitz des Eigentümers. Sobald Du im UK ansässig bist, gelten Deine Coins als britisches Vermögen, und Gewinne sind steuerpflichtig, FIG hin oder her. Für große Krypto-Vermögen ist der UK damit unattraktiv; die Alternativen erklären wir auf KryptoSteuern.info.
| Steuer | Sätze |
|---|---|
| Einkommensteuer | 0 % bis £12.570 (Personal Allowance), dann 20 % bis £50.270, 40 % bis £125.140, 45 % darüber |
| Kapitalertragsteuer (CGT) | 18 % / 24 % je nach Einkommensstufe, Freibetrag £3.000 |
| Dividenden | 8,75 % / 33,75 % / 39,35 %, Freibetrag £500 |
| Körperschaftsteuer | 25 % (19 % bei Gewinnen unter £50.000) |
| Erbschaftsteuer (IHT) | 40 % über dem Freibetrag von £325.000 pro Person |
| Mehrwertsteuer (VAT) | 20 % Regelsatz |
| Sozialabgaben (NICs) | Arbeitnehmer 8 % / 2 %, Arbeitgeber 15 % |
Wichtig: Wer die FIG-Freistellung beantragt, verliert in diesen Jahren die Personal Allowance und den CGT-Freibetrag. Das ist bei hohen Auslandseinkünften ein glänzender Tausch, bei kleinen nicht immer.
Wie der UK insgesamt im weltweiten Vergleich abschneidet, zeigt Dir unser Steueratlas. Für Rentner und Pensionäre aus Deutschland regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem UK die Zuordnung: Gesetzliche Renten und Beamtenpensionen bleiben grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig, private Vorsorge kann je nach Ausgestaltung im UK landen. Die Details für den UK findest Du auf unserer Schwesterseite Ruhestand im Ausland.
Einstündiges Beratungsgespräch mit einem Experten der Kanzlei
Steuerliche Beratung zum Umzug in den UK buchenFür Einkünfte aus deutschen Quellen bleibst Du auch nach dem Wegzug in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (für Österreich gilt Entsprechendes). Ob Du zusätzlich unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG fällst, hängt beim UK vom Einzelfall ab: Das Land ist mit seinen regulären Sätzen kein Niedrigsteuerland, aber die Vorzugsbesteuerung des FIG-Regimes kann Dich aus deutscher Sicht zu einem niedrig besteuerten Zuzügler machen. Das prüfen wir vor dem Umzug, nicht danach. Österreich kennt eigene Mechanismen über Ansässigkeit und DBA; die Schweiz kennt eine vergleichbare Regelung nicht.
Hältst Du wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (ab 1 Prozent), greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Deutschland besteuert die stillen Reserven Deiner Anteile, als hättest Du sie verkauft. Seit der ATAD-Reform gilt für alle Wegzüge seit 2022 dasselbe Regime, egal ob EU oder nicht: keine dauerhafte Stundung mehr, auf Antrag sieben Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Dass der UK nicht mehr in der EU ist, verschlechtert Deine Position hier also nicht zusätzlich, sie ist für alle Ziele gleich streng. Alle Details in unserem Beitrag zur Wegzugsbesteuerung.
Und wie überall gilt: Der Umzug muss echt sein, mit Kind und Kegel und Lebensmittelpunkt im UK. Wie Du die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzugs vermeidest und was die 16 Fragen des Finanzamts bedeuten, liest Du in unserem eigenen Beitrag.
Dein Wegzug im Überblick: Deutschland, Österreich, Schweiz
Wegzugsteuer auf wesentliche Beteiligungen und bis zu zehn Jahre nachwirkende Steuerpflicht können greifen; was für UK gilt, steht oben im Dossier. Wegzug aus Deutschland →
Der Wegzug nach UK gilt in Österreich als Veräußerung Deines Kapitalvermögens: 27,5 % auf den Wertzuwachs, ohne den EU-Aufschub. Wegzug aus Österreich →
Die Schweiz kennt keine Wegzugssteuer auf privates Kapitalvermögen; entscheidend sind die saubere Abmeldung und die Quellensteuer auf später bezogene Vorsorgegelder. Wegzug aus der Schweiz →
Hier unterscheidet sich der UK fundamental von Malta und Irland: Die EU-Freizügigkeit gilt seit dem Brexit nicht mehr. Als Bürger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz brauchst Du für den Zuzug ein Visum, in der Regel über eine Anstellung (Skilled Worker), eine Unternehmensgründung (Innovator Founder), besondere Qualifikation (Global Talent) oder Familiennachzug. Die Verfahren sind machbar, aber sie brauchen Vorlauf und saubere Planung; einfach hinziehen und einen Job suchen funktioniert nicht mehr. Die Visum-Optionen für England und den ganzen UK stellen wir auf der Website unserer Londoner Kanzlei im Detail vor.
Den generellen Fahrplan für einen sauberen Wegzug findest Du in unserem Leitfaden zur Umzugsvorbereitung. UK-spezifisch:
Visum zuerst. Anders als bei EU-Zielen steht die Visumsfrage am Anfang jeder Planung, nicht am Ende. Erst wenn der Aufenthaltstitel steht, lohnt sich der Rest.
Wohnung vor dem Umzug anmieten. Ohne UK-Adresse kein britisches Konto; das Konto brauchst Du womöglich für Vorab-Überweisungen. Eine Wohnung im UK ist steuerlich unschädlich, solange Du noch nicht dort lebst. Und: Vor dem Umzug kannst Du unbegrenzt Mittel in den UK überweisen, ohne sie dort versteuern zu müssen.
Temporäre Wohnadresse für sechs Monate. Wenn es mit der Abmeldung zu Hause schnell gehen muss, stellen wir Dir für bis zu sechs Monate eine temporäre Privatadresse in London mit Postweiterleitung zur Verfügung, damit Du sofort eine zustellbare Auslandsadresse hast.
Anmeldung? Gibt es nicht. Ein Meldewesen existiert im UK nicht; es zählt die steuerliche Registrierung bei HMRC, die wir für Dich übernehmen.
Schulen und Familie. Die Privatschulen und Universitäten gehören zur Weltspitze, das staatliche Schulsystem ist durchwachsen und steht und fällt mit dem Einzugsgebiet. Homeschooling ist in England erlaubt und bemerkenswert liberal geregelt: Eltern müssen die Behörden nicht einmal informieren, tragen aber die Pflicht, eine dem Alter und den Fähigkeiten des Kindes entsprechende Vollzeitbildung sicherzustellen.
Dein Personalausweis. Deutsche Staatsbürger können bei der Botschaft einen neuen Personalausweis mit der britischen Adresse bestellen.
Einstündiges Beratungsgespräch mit einem Experten der Kanzlei
Steuerliche Beratung zum Umzug in den UK buchenDer klassische Weg: fünf Jahre bis zur Niederlassungserlaubnis (Indefinite Leave to Remain), danach zwölf Monate bis zur Einbürgerung, zusammen also rund sechs Jahre. Aber genau hier baut die Regierung gerade um: Das geplante Earned Settlement soll die Wartezeit auf die Niederlassung von fünf auf zehn Jahre verdoppeln (verkürzbar bei hohem Beitrag, verlängerbar bei niedrigem), und es soll nach dem erklärten Willen der Regierung auch für alle gelten, die heute schon im Land sind. Stand heute ist das noch nicht Gesetz; die Umsetzung ist für Ende 2026/2027 angekündigt. Realistisch planst Du den britischen Pass deshalb eher auf zehn Jahre oder mehr, nicht auf sechs. Wer den UK ohnehin als Vier-Jahres-Kapitel unter FIG nutzt, den stört das nicht. Wer bleiben und einbürgern will, braucht jetzt eine saubere, langfristige Einwanderungsstrategie. Doppelstaatsbürgerschaft ist im UK erlaubt, und seit Deutschland 2024 Mehrstaatigkeit zulässt, auch von deutscher Seite kein Problem mehr.
UK: FIG-Regime, Non-Dom und das Leben in London
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Der UK ist unser Heimspiel: Unsere Kanzlei sitzt seit 2006 in London, dazu kommen die Standorte in Dublin, Valletta und Austin. Wir übernehmen die steuerliche Analyse vor dem Wegzug (inklusive der FIG-Planung und der Frage, was nach den vier Jahren kommt), die Gestaltung Deiner Gesellschafts- und Vermögensstruktur, Gründung und Betreuung britischer Gesellschaften, Kontoeröffnung, die Registrierung bei HMRC und die Vermittlung erfahrener Anwälte für das Einwanderungsverfahren.
Der erste Schritt ist ein gut vorbereitetes, einstündiges Beratungsgespräch: Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, ob der UK für Dein Vorhaben das richtige Kapitel ist, was es Dich kostet und wo Dein Plan noch Lücken hat.
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Steuerliche Beratung zum Umzug in den UK buchenDeutsches Sekretariat 24/7
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