Steuergünstige Wohnsitzländer

Aus steuerlichen Gründen in die Schweiz umziehen

Die Schweizer haben entschieden: Die Pauschalbesteuerung bleibt! Damit können Ausländer mit mindestens 10 Mio Sfr Vermögen und 400T Sfr Lebenshaltungskosten von Steuersätzen unter 5% profitieren. Aber auch sonst kommt man in der Alpenrepublik mit unter 25% weg.

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Die Schweiz als Steuerparadies

Für deutsche Auswanderer ist und bleibt die Schweiz eines der beliebtesten Ziele. Leider hat dies auch der deutsche Fiskus längst erkannt. Deshalb hat er in das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einige Hürden eingebaut. Diese zu umgehen ist unter gewissen Voraussetzungen weiterhin möglich. Z.B. liegt die größte Schwierigkeit für einen Wohnsitzwechsel in die Schweiz in dem Umstand, dass der deutsche Fiskus unter bestimmten Voraussetzungen aus deutschen Quellen stammende Einkünfte oder in Deutschland belegene Vermögenswerte eines Auswanderers gemäß dem deutsch-schweizerischen DBA noch bis zu 5 Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt besteuern darf.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dem erweiterten Besteuerungsrecht des deutschen Finanzamts innerhalb der 5-jährigen Karenzzeit (man spricht hier von "überdachender Besteuerung") entgehen, denn es gibt eine sehr attraktive Sonderregelung für Personen, die ein Vermögen von mindestens CHF 10 Millionen nachweisen können. Die sogenannte Pauschalbesteuerung. Dieses erläutern wir Ihnen hier unter Punkt VII. (Das schweizerische Modell der Pauschalbesteuerung). Sie sollten sich dabei aber auf jeden Fall professionell beraten lassen.

 

Die Schweiz auf der Karte

Das sagen andere über die Schweiz

So funktioniert das attraktive Steuersystem in der Schweiz

In der Schweiz werden auf drei Ebenen Steuern erhoben: Vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden. Die Bundesverfassung regelt, welche Steuern der Bund erheben darf und welche die Kantone nicht erheben dürfen, denn grundsätzlich können die Kantone selbst entscheiden, welche Steuern sie erheben wollen.

Jeder der 26 Kantone hat sein eigenes Steuergesetz und besteuert Einkommen, Vermögen, Erbschaften, Kapital- und Grundstückgewinne sowie andere Steuerobjekte auf unterschiedliche Weise.

Auch die Gemeinden erheben Steuern. Die Steuergesetze der einzelnen Kantone regeln jedoch, welche Steuern sie erheben dürfen. Oft erheben die Gemeinden ihre Steuern in der Form von Zuschlägen zur kantonalen Steuer oder sie bekommen einen Teil der Steuereinnahmen des Kantons.

Eine der Eigenarten des schweizerischen Steuersystems ist auch, dass die Bürger selbst darüber entscheiden, welche Steuern von ihnen erhoben werden dürfen. Der Grund dafür ist, dass nur solche Steuern erhoben werden dürfen, die verfassungsmäßig und gesetzlich festgelegt sind.

Bei der Festsetzung der Steuersätze, Steuertarife und der sog. „Steuerfüsse“ hat fast immer die Bevölkerung mitzureden, d.h. sie muss in einer Abstimmung mehrheitlich zustimmen.

Für wen sich der Umzug in die Schweiz lohnt (und für wen nicht)

Auswandern Schweiz Eigenkapital: Als Millionär in die Schweiz auswandern muss absolut nicht sein aber grundsätzlich gilt: Wer in die Schweiz auswandern möchte, sollte entweder das nötige Kleingeld mitbringen oder aber einen unbefristeten Job haben oder annehmen, um die durchgängig hohen schweizerischen Lebenshaltungskosten decken zu können.

Wer eine Arbeit in Anstellung sucht, der findet wohl am ehesten in den in der Schweiz besonders nachgefragten Branchen etwas. Das sind zur Zeit vor allem das Gesundheitswesen (Pflegefachkräfte) und die Hotellerie/Gastronomie. Aber auch für Ingenieure (Maschinenbau, Chemie) sowie bedingt für gelernte Büro- und Einzelhandelskaufleute sieht der Arbeitsmarkt nicht schlecht aus.

Gleiches gilt für digitale Nomaden bzw. Freelancer, denn die Schweiz ist auch für kleinere Unternehmen und Freiberufler eine interessante Option. Gerade für Deutsche bietet eine Existenzgründung in der Schweiz lukrative Möglichkeiten. Kleine und mittlere Betriebe, die sich auf Marktnischen spezialisieren, spielen auf dem Markt eine wichtige Rolle.

Geringe bürokratische Hürden, hohe Rechtssicherheit und vor allem natürlich niedrige Steuersätze führen dazu, dass in der Schweiz jedes Jahr ca. 40.000 neue Firmen eingetragen werden.

Für Freelancer reicht oft schon eine geringe Starthilfe, also ein Dach über dem Kopf, ein Internetanschluss und vielleicht eine kleine Investition.

Besonders für Startups bietet die Schweiz viele innovative Chancen. So ist es z.B. einfach, eine repräsentative Geschäftsadresse in A-Lage und ohne hohe Mietkosten zu bekommen, die aber ein professionelles Image vermittelt.

Freelancer gelten in der Schweiz als Selbständige und werden dementsprechend behandelt – auch steuerlich. Wer hingegen in der Schweiz ein Unternehmen gründen will, sollte vor allem die folgenden Punkte beachten:

Wahl der geeigneten Rechtsform

Dies hängt natürlich von mehreren Kriterien ab, wobei die Haftungsfrage oft entscheidend ist. Eine Personengesellschaft ist hier aufgrund des niedrigen (auch finanziellen) Aufwands bei der Gründung interessant. Allerdings haftet der Inhaber unbeschränkt. Daher sind auch in der Schweiz die häufigsten Rechtsformen die AG und die GmbH – eben aufgrund der Haftungsbeschränkung. Dementsprechend höher sind die Hürden bei der Gründung. Das Mindestkapital für eine GmbH beträgt 20.000 CHF, für eine AG 100.000 CHF.

Vorliegen einer Arbeitsbewilligung

Für EU- und EFTA-Bürger gilt das Prinzip der freien Berufs- und Wohnortwahl. Bei manchen Unternehmensformen ist es erforderlich, dass mindestens ein Geschäftsführer in der Schweiz wohnhaft ist. Handelt es sich dabei um einen Ausländer, muss er zunächst eine Arbeitsbewilligung bekommen. Zuständig hierfür und für die Überprüfung ist das jeweilige kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit, welches die Arbeitsbewilligung auch ausstellt. Betreiber von Personengesellschaften müssen keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, da dafür kein haftendes Kapitalvermögen erforderlich ist.

Gewerbeanmeldung

In der Schweiz meldet man erst ein Gewerbe an, wenn man die Tätigkeit bereits ausführt! Man sammelt Belege und geht dann zur Ausgleichskasse. Dort erfolgt die Gewerbeanmeldung als Selbständigerwerbender. Folgende Unterlagen sind dabei einzureichen: die Gründungsdokumente, ein Businessplan (falls vorhanden), die Geschäftsbücher, Nachweise der Selbständigkeit (z.B. Investitionen, Rechnungen an Kunden, Werbung, etc.). Die Anmeldung ist kostenlos, bedeutet aber, dass man Beiträge an die Sozialversicherungen abführen muss.

Versicherungen

Die Versicherungspflicht in der Schweiz ist umfangreich und schreibt, auch für Unternehmer aus dem Ausland, folgende Versicherungen vor:

  • Krankenversicherung

  • Unfallversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

  • Invalidenversicherung

  • eine Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie

  • die berufliche Vorsorge vor.

Ein Wort zur Krankenversicherung in der Schweiz:

Anders als in Deutschland ist die Krankenversicherung in der Schweiz reine Privatsache, aber dennoch Pflicht! D.h. dass man alles selbst bezahlen muss und der Arbeitgeber keine Zuzahlung leistet. Wer länger als sechs Monate in der Schweiz zu bleiben gedenkt, sollte innerhalb von drei Monaten nach Ankunft in der Schweiz eine Krankenversicherung abschließen. Man hat dabei die freie Wahl, bei welcher Krankenversicherung man Mitglied werden möchte. Bei der Grundsicherung sind alle Kassen verpflichtet, die gleichen Leistungen anzubieten, wobei dennoch die Beiträge unterschiedlich sein können. Darüber hinaus kann man Zusatzversicherungen abschließen, die einen größeren Leistungsumfang anbieten.

Steuern

Verglichen mit Deutschland sind die Steuern für Unternehmen in der Schweiz sehr niedrig. Allerdings ist es dabei von großer Bedeutung, wo genau die Firmengründung erfolgt, denn in den 26 Kantonen gibt es noch fast 3.000 kommunale Steuergesetze. Somit kann sich die Steuerlast insgesamt zwischen ca. 15 % und 25 % bewegen, wobei diese Sätze durch gewisse Optimierungen noch um einige Prozente reduziert werden können. Sinnvoll ist hier natürlich die Einbeziehung eines Steuerexperten, was wir ausdrücklich empfehlen.

Insgesamt könnte man sagen, dass in der Schweiz einerseits die Verdienstmöglichkeiten höher und die Steuern niedriger sind als z.B. in Deutschland. Andererseits aber sind die Lebenshaltungskosten höher und Versicherungsumfang größer. Summarisch erreicht man damit vielleicht gewisse Einsparungen. Dies sollte man aber möglichst genau kalkulieren, bevor man den Schritt einer Auswanderung wagt. Das gilt für Unternehmer, Gründer, Freelancer und potenzielle Angestellte gleichermaßen - und natürlich nicht nur für die Schweiz!

Besonderheiten beim Wohnortwechsel in die Schweiz

Einwanderung Schweiz Voraussetzungen: Auch wenn die Schweiz kein Mietglied der EU ist, so genießen Deutsche als EU-Bürger dennoch die volle Freizügigkeit, d.h. sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Arbeitnehmer in der Schweiz. Kurzum steht EU-Bürgern, wenn sie in die Schweiz einwandern möchten, absolut nichts im Weg.

Um in die Schweiz einzureisen, benötigt man lediglich einen Personalausweis oder Reisepass. Damit erhält man automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung von sechs Monaten.

Schweiz Einwanderung: Wer länger in der Schweiz bleiben will oder dorthin auswandern möchte, muss sich dann innerhalb von acht Tagen bei der zuständigen Wohnortgemeinde melden und folgendes mitbringen:

  • einen gültigen Reisepass

  • Geburtsurkunde

  • Nachweis über eine zulässige Krankenversicherung*

  • ein Passfoto

  • Nachweis über eine Erwerbstätigkeit

Man erhält dann eine Aufenthaltsbewilligung. Für Deutsche und andere EU-Bürger gibt es vier verschiedene Formen der Aufenthaltsbewilligung, von denen für Auswanderungswillige zwei relevant sind:

Bewilligung B

Diese ist fünf Jahre gültig und wird denjenigen gewährt, die einen mindestens ein Jahr gültigen Arbeitsvertrag vorweisen können.

Bewilligung C

Diese Aufenthaltsbewilligung ist zeitlich unbefristet und wird gewährt, wenn man mindestens fünf Jahre ununterbrochen seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte und auch weiterhin dort arbeitet.

Um die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen zu können, muss man mindestens zwölf Jahre in der Schweiz gelebt haben. Drei der letzten fünf Jahre vor Antragstellung muss man dabei in der Schweiz verbracht haben.

Steuern in der Schweiz - ein Überblick

Ziehen Sie in die Schweiz um, müssen Sie Ihren deutschen Wohnsitz definitiv aufgeben. Tun Sie das nicht, z.B. indem Sie in Deutschland eine Zweitwohnung beibehalten, die Ihnen als ständige Wohnstätte dient, hält die sog. überdachende Besteuerung der deutschen Finanzbehörde dauerhaft an. Steuerliche Vorteile hätte Ihr Umzug dann keine gebracht!

Nicht nur, aber auch, um diesem erweiterten Besteuerungsrecht des deutschen Fiskus zu entgehen, sollten Sie sich vor einem Umzug in die Schweiz auf jeden Fall professionell beraten lassen.

Wer ein Unternehmen gründen will, sollte dies in der Regel erst nach seinem Wegzug aus Deutschland tun. Andernfalls greifen u.U. gewisse Meldepflichten und eine Auswanderungssteuer! Auch hier: Holen Sie sich professionellen Rat!

Einkommensteuer:

Anders als in Deutschland wird Arbeitnehmern in der Schweiz die Einkommensteuer nicht direkt vom Lohn abgezogen, sondern lediglich einmal im Jahr im Rahmen der Steuererklärung bezahlt. Ausländische Steuerpflichtige müssen ihre Steuern hingegen jeden Monat als Anteil ihres Lohnes bezahlen, und zwar so lange, bis sie die Aufenthaltsbewilligung C bekommen haben. Danach gilt für sie dieselbe Regelung wie für Schweizer. Die Einkommensteuer liegt üblicherweise zwischen 15% und 25%.

Vermögensteuer:

Eine Vermögensbesteuerung natürlicher Personen durch den Bund erfolgt nicht, jedoch durch jeden der 26 Kantone der Schweiz und einzelne Gemeinden. Diese stehen in einem Steuerwettbewerb untereinander, daher sind die Steuersätze je nach Kanton oder Wohnsitzgemeinde unterschiedlich hoch und bewegen sich zwischen 1,3‰ und 10,1‰. Da es sich um eine progressive Steuer handelt, betrifft sie besonders Steuerpflichtige ab einem Vermögen von ca. CHF 1 Million.

Erbschaftsteuer:

Nur zwei Kantone erheben keine Erbschaftsteuer: Schwyz und Obwalden. Je nach Kanton und Verwandtschaftsverhältnis gibt es Freibeträge, wobei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und direkte Nachkommen in den meisten Kantonen von der Erbschaftsteuer befreit sind.

Personen, die ein Erbe aus dem Ausland bekommen, müssen keine Erbschaftsteuer bezahlen, aber es können ggf. Vermögensteuern anfallen. Die Steuer wird grundsätzlich im Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers erhoben. Ausgenommen ist unbewegliches Vermögen; dort wird die Steuer in dem Kanton erhoben, in welchem das Grundstück liegt.

Körperschaftsteuer:

Die Ausschüttung der Gewinne eines Unternehmens unterliegt der Quellensteuer. Diese Steuer beträgt derzeit 35%. Abhängig vom jeweiligen Steuerabkommen zwischen der Schweiz und dem Land des Wohnsitzes ist eine Rückerstattung möglich.

Holdinggesellschaften sind von der kantonalen Einkommensteuer befreit und zahlen einen verringerten Kapitalertragssteuersatz. Auf Bundesebene kann eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Hier sollten Sie sich unbedingt professionell beraten lassen!

Steuern auf Bankzinsen:

Der Bund erhebt die sog. Verrechnungssteuer auf Erträge von Geldanlagen, also auf Zinsen und Dividenden der Anlegerinnen und Anleger, als Quellensteuer. Diese liegt bei 35%.

Steuern auf Immobilien:

Im Vergleich zu anderen Ländern erhebt die Schweiz keine besonders hohen Steuern auf Immobilien.

Beim Kauf:

Wer eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich gut informieren. Die Besteuerung ist trotz der insgesamt vergleichsweise geringen Steuerbelastung durchaus komplex. So kann z.B. der Besitz von Immobilien in verschiedenen Orten zu einer Steuerpflicht in unterschiedlichen Kantonen führen. Daher sollten Sie sich auf jeden Fall von Experten beraten lassen.

Beim Verkauf:

Grundsätzlich fallen auf Immobilienverkäufe Grundstücksgewinn- und Handänderungssteuern an. In manchen Kantonen tritt bei Immobilienverkäufen durch juristische Personen oder aus dem Geschäftsvermögen einer natürlichen Person die Gewinn- bzw. Einkommensteuer an die Stelle der Grundstücksgewinnsteuer. 

Fortlaufende Besteuerung:

Diese obliegt dem Kanton, in dem sich die Immobilie befindet. Wer Immobilien in mehreren Kantonen besitzt, muss auch für jeden Kanton eine Steuererklärung ausfüllen.

Besteuerung von Mieterträgen:

Auf Mieterträge fallen die ordentlichen Einkommen-/ Gewinnsteuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene an. Bei selbst bewohnten Immobilien wird statt der Mieteinnahmen ein kalkulatorischer „Eigenmietwert“ angesetzt. 

Mehrwertsteuer:

Der übliche Mehrwertsteuersatz in der Schweiz liegt bei nur 8%. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen ist der Satz noch niedriger, nur 2,5%.

Rente, Pension & Ruhegehälter aus Deutschland: In Deutschland oder Schweiz zu versteuern?

Wer von Deutschland nach Schweiz umzieht, um den Ruhestand im Ausland geniessen zu können, der wird sich fragen, wo Rente, Pension und Ruhegehälter zu versteuern sind. Im Grundsatz gilt: Für alle aus einer deutschen Quelle stammenden Altersbezüge hat Deutschland ein Besteuerungsrecht. Selbst wenn man als Rentner und Pensionär in Schweiz lebt, ist man möglicherweise in Deutschland weiterhin beschränkt steuerpflichtig. Allerdings: Nur weil es eine grundsätzliche beschränkte Steuerpflicht gibt, heisst dies noch nicht, dass Bezüge tatsächlich in Deutschland zu versteuern sind. Hier ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Schweiz ausschlaggebend.

Unterschieden werden muss generell zwischen gesetzlichen Renten, prvater bzw. betrieblicher Altersvorsorge, Bezüge an ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, sowie weitere Zahlungen, z.B. Einmalzahlungen (“Abfindungen”) oder auch Pensionszusagen der eigenen GmbH. Für sie alle gelten alle möglicherweise abweichende Regelungen im DBA.

Wir haben für Sie die für Rente und Pension relevanten Artikel aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz zusammengefasst,

Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in der Schweiz

Egal, ob es um Erlöse aus dem private von Kryptowährungen und Crypto-Assets geht, oder um Gewinne aus Mining, Staken und gewerblichem Crypto-Trading: Auf unserer Website KryptoSteuern.info erfahren Sie, wie daraus resultierende Gewinne in der Schweiz zu versteuern sind und ob sich als Krypto-Investor der Umzug in die Schweiz lohnt. Zusätzlich stellen wir über 60 andere steuergünstige oder steuerlich nachteilige Länder für Krypto Investoren vor.

Das schweizerische Modell der Pauschalbesteuerung

Viele werden sich schon einmal gefragt haben, warum sehr reiche Menschen wie Michael Schumacher und viele andere Stars in die Schweiz umgezogen sind. Gut möglich, dass sie das mit den unter Punkt VI. genannten Steuersätzen auch nicht getan hätten. Sie wussten jedoch, dass die Schweiz sehr vermögenden Nicht-Schweizern die Möglichkeit bietet, bei Wohnsitznahme in der Schweiz eine Pauschalbesteuerung auszuhandeln. Wie das funktioniert, erläutern wir Ihnen nun. 

Zunächst einmal müssen Sie, um in den Genuss der Vorteile der Pauschalbesteuerung zu kommen, weder ein Star noch berühmt sein. Die wichtigste Voraussetzung ist nämlich, wie eingangs schon erwähnt, dass Sie ein Vermögen von mindestens CHF 10.000.000 nachweisen können, wobei berufliche Tätigkeiten separat bewilligt werden müssen. Zudem muss Ihr persönlicher Lebensaufwand mindestens CHF 400.000, in manchen Kanton bis zu CHF 600.000, betragen. Wenn Sie dann noch kein Schweizer Bürger sind, erfüllen Sie schon einmal die wesentlichen Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung.

Mit der Schweizer Pauschalbesteuerung können Sie unter Umständen weit über 80% Ihrer jährlichen Steuern einsparen. Und ein außerordentlich wichtiger Aspekt kommt noch hinzu: Sowohl Ihr Einkommen als auch Ihr Vermögen bleibt, dank der Pauschalsteuer, Ihre Privatsache. Der Schweizer Staat garantiert Ihre Privatsphäre zu 100%.

Das Prinzip dahinter:

Ihre jährlichen Lebenshaltungskosten (bzw. Ihr Lebensaufwand) werden als das zu besteuernde Einkommen angesehen. D.h. dass die Kosten für Ihren Lebensaufwand pro Jahr von den Schweizer Steuerbehörden so behandelt werden, als wären diese Ihr zu versteuerndes Einkommen. Natürlich sind die Lebenshaltungskosten stets niedriger als Ihr Einkommen. Und deshalb ist auch die Besteuerung entsprechend niedriger. Und da die Basis für die Besteuerung eben Ihre Lebenshaltungskosten sind, müssen Sie auch weder Ihr Einkommen noch Ihr Vermögen offenlegen.

Die Steuer selbst bemisst sich nach dem 7-fachen Ihrer jährlichen Lebenskosten oder nach dem 7-fachen Ihrer Jahresmiete. Hier gilt immer der jeweils höhere Betrag. Darüber hinausgehendes Einkommen oder Vermögen interessiert den Schweizer Staat nicht. Was allerdings für ihn interessant ist, sind Ihre Kosten für die Lebenshaltung, wie z.B. für Ihr Privatflugzeug, Ihre Yacht, etc., die diese stark ansteigen lassen.

Sie bezahlen nun jedes Jahr nur die vertraglich vereinbarte Pauschalsteuer („tax ruling“). Damit wissen Sie bereits vor dem Umzug in die Schweiz exakt, was Sie an Steuern bezahlen werden.

Weitere Vorteile der Pauschalbesteuerung:

Der Steuervertrag, den wir für Sie aushandeln, gilt für alle weiteren Jahre, und zwar so lange, bis Sie die Schweiz verlassen. Damit ersparen Sie sich auch endlose Steuererklärungen.

Mit dem Umzug in die Schweiz erledigen sich zugleich alle Schwierigkeiten mit dem Automatischen Informationsaustausch (AIA) bzw. CRS, da nun Ihr Bankkonto oder Ihre Bankkonten bei einer Schweizer Bank ist nicht mehr steuerbar und auch nicht mehr meldepflichtig sind. Als Inländer profitieren Sie nämlich vom Schweizer Bankgeheimnis, d.h. möglicherweise geheim gehaltene Konten in der Schweiz sind dann ab sofort legal.

Aus dem eben genannten folgt natürlich auch, dass Sie keine komplexen und manchmal auch riskanten Steuersparkonstrukte mehr benötigen.

Zudem profitieren Sie natürlich weiterhin von den anderen Steuervorteilen, welche die Schweiz bietet und die wir unter Punkt VI. für Sie zusammengefasst haben.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, zu wissen, dass es aufgrund der kantonalen Struktur der Schweiz deutliche Unterschiede bei der Pauschalbesteuerung gibt. Einige haben diese Möglichkeit bereits ganz angeschafft. Wo es sie noch gibt, existieren Unterschiede bei der Bemessung der Pauschalsteuer und auch innerhalb eines einzelnen Kantons gibt es Unterschiede zwischen den möglichen Wohnortgemeinden.

Aus diesem Grund ist es unabdingbar, sich vorab fachmännisch beraten zu lassen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

Wenn Sie in die Schweiz umziehen, müssen Sie Ihren deutschen Wohnsitz definitiv aufgeben. Auch wenn Sie in Deutschland nur eine Zweitwohnung weiter behalten, die Ihnen als ständige Wohnstätte dient, gilt die überdachende Besteuerung des deutschen Finanzamts dauerhaft weiter. Damit würde Ihnen eine ein Wohnsitz in der Schweiz definitiv keine Steuervorteile bringen. Folglich muss Ihr Umzug in die Schweiz unbedingt ein „echter“ Umzug sein, d.h. dass Sie Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend lange viele Tage im Jahr in der Schweiz physisch anwesend sein müssen.

Wenn Sie sich aber weiterhin ständig in Deutschland oder Österreich aufhalten, wird Ihr Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland, ggf. mit der ganzen Familie, kommt also für Sie in Frage.

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen , wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").

Was die Schweiz als Wohnsitzland attraktiv macht

Ja, die Schweiz hat viel zu bieten. Die Lebensqualität ist hoch wie die Schweizer Berge – die Kriminalitätsrate dagegen so niedrig wie die Wellen des Luganersees. Sowohl das Bildungssystem als auch das Gesundheitssystem sind gut und über die Vorzüge, die die Schweiz kulturell, kulinarisch, geographisch und wirtschaftlich zu bieten hat, muss man nicht viel erzählen. Zweifellos ist die Schweiz ein Land, in dem es sich sehr gut leben lässt und das Zeitalter des digitalen Nomadentums machen die Schweiz auch für andere Europäer zur bevorzugten Wahl, wenn sie über einen Wechsel ihres Wohnsitzlandes nachdenken.

Lebenshaltungskosten in der Schweiz

Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.

Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren. Natürlich sind die Mietpreise im Stadtkern von Zürich deutlich höher als in den äußeren Bereichen. Beim Vergleich der Kosten sollte dieser Aspekt berücksichtigt werden. Während im Stadtkern für eine 2-Zimmer-Wohnung knapp CHF 2.000 aufgerufen werden kann, sind außerhalb des Stadtkerns nur noch knapp CHF 1.500. Je nach Lage, Zustand sowie der Unterscheidung Neu- oder Altbau bewegen sich die Mietpreise also auch hier in einer recht großen Spanne.

Hier der Link zur Numbeo Seite für die Schweiz: https://de.numbeo.com/lebenshaltungskosten/land/Schweiz

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten.

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen.

Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein Nicht-EU-Land nicht gestundet – haben Sie ein Unternehmen in Deutschland, so wird sofort der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt, den Sie dann versteuern müssen.

Korrekte Vorbereitung

Um seinen Umzug in die Schweiz korrekt vorzubereiten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt werden, auf die wir im folgenden Abschnitt kurz eingehen möchten. Es gibt einige Aspekte bezüglicher Ihrer Steuer- und Vermögensplanung, über die vor diesem wichtigen Schritt Klarheit herrschen sollte.

  • Denken Sie daran, sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland abzumelden.

  • Klären Sie Ihre Renten- und Sozialversicherungsansprüche. Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen. D.h. die jeweiligen Rentenansprüche werden gegenseitig anerkannt. Die schweizerische Altersvorsorge beruht auf drei Säulen. Erstens, die staatliche Rentenversicherung, in die alle Arbeitnehmer einzahlen. Zweitens, die Pensionskasse. Wer mindestens rund CHF 21.000 pro Jahr verdient, muss Mitglied einer Pensionskasse sein. Und drittens, die private Rentenversicherung, die sehr beliebt ist, weil man die Beiträge von der Steuer absetzen kann.

  • Wer seinen Hausrat und sein Auto mitnehmen will, muss den Nachweis erbringen, dass er seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, damit bei der Einfuhr kein Zoll anfällt.  Hierzu dient dann die Abmeldebestätigung des deutschen Einwohnermeldeamts (siehe oben!), ein Arbeitsvertrag in der Schweiz oder eine Wohnanschrift in der Schweiz. Außerdem muss ein Antragsformular über das Übersiedlungsgut ausgefüllt werden. Wenden Sie sich hierzu an die Eidgenössische Zollverwaltung.

  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine geeignete Wohnung. Das kann in der Schweiz dauern. Wohnraum ist in der Schweiz zwar ausreichend vorhanden, doch gerade in Ballungszentren rar und teuer. Leichter, eine geeignete und bezahlbare Wohnung zu finden, wird es vermutlich „auf dem flachen Land“ und diese haben den Vorteil, dass die Städte auch von entlegeneren Gebieten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, weil die Infrastruktur in der Schweiz sehr gut ausgebaut ist.

  • Der deutsche Führerschein ist in der Schweiz gültig ein Jahr gültig. Danach muss man beim zuständigen Straßenverkehrsamt einen schweizerischen beantragen.

Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Die Schweiz?

Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches vom 1. Januar bis 31. Dezember gilt, zeitpunktunabhängig.

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für die Schweiz und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?

Nein. Wollen Sie aber länger in der Schweiz bleiben, brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung, wie schon unter Punkt V. beschrieben.

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wen Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen.

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?

Sie müssen nicht zwingend ein neues Unternehmen gründen. Um von den Steuervergünstigen in der Schweiz zu profitieren, kann es aber u.U. sinnvoll sein. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett in die Schweiz zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Damit Ihre Steuerpflicht in Deutschland aufgehoben werden kann, ist eine Wohnungsaufgabe nicht zu umgehen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie eigene Immobilien verkaufen müssen – Sie können diese ggf. ja vermieten. Aber abmelden müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland auf jeden Fall.

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS

Wenn Sie in der Schweiz leben und dortiger Steuerzahler sind, müssen Sie hinsichtlich des neuen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS keine Handlungen unternehmen. Sie sind offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.

Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als die Schweiz bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von den schweizerischen Behörden nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge in die Schweiz ausschütten und die Einnahmen nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen.

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug in die Schweiz

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach UK, Malta, Irland, die USA und auf die Bahamas zu begleiten.

Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut:

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen;

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort;

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums;

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen;

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft,

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise.

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Skype, Zoom oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in Rumänien her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland. 

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination. 

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren. 

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung in die Schweiz beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung in die Schweiz und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug in die Schweiz im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung in die Schweiz zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug in die Schweiz zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung in die Schweiz sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in der Schweiz.

Die Wohnsitzverlagerung in die Schweiz kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.