Du planst den Wegzug in ein Land ohne CFC-Regeln? Wir prüfen, ob Deine Struktur dort wirklich frei ist.
Jetzt beraten lassenEin wichtiger Hinweis vorab
Unsere Liste der Länder ohne CFC-Regeln veröffentlichen wir seit 2009. Und sie wird immer kürzer. Allerdings ist es wichtig, diese Entwicklung im richtigen Kontext zu sehen. Alle Staaten, die bisher keine CFC-Regeln eingeführt hatten, stehen unter enormem Druck seitens OECD, G20 und EU, dies schnellstmöglich nachzuholen. Wer will schon auf einer schwarzen Liste landen? So haben im Rahmen der ATAD auch Zypern, Malta und Irland CFC-Regeln einführen müssen. Beim näheren Hinsehen stellt man allerdings fest, dass diese Regeln nur Gesellschaften treffen, nicht die dort lebende Privatperson mit Auslandsgesellschaft. So mag es auch nicht verwundern, dass die meisten von uns hier empfohlenen Wohnsitzstaaten formal CFC-Regeln implementiert haben. Bei richtiger Gestaltung brauchst Du Dich davor nicht zu fürchten.
Fast alle Industrieländer kennen mittlerweile die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung. Im Englischen spricht man von "Controlled Foreign Corporation Rules" oder schlicht "CFC-Rules". Hier findest Du eine Liste der Länder mit CFC-Rules.
CFC-Regeln sind für natürliche und juristische Personen relevant, die an Auslandsgesellschaften in sogenannten Niedrigsteuerländern beteiligt sind oder diese sogar beherrschen. Fallen diese Steuerzahler unter die Hinzurechnungsbesteuerung, sind Gewinne aus der Auslandsbeteiligung im Wohnsitzstaat oder Sitzstaat des Gesellschafters nachzuversteuern. Es kommt zur "Hinzurechnung".
Besonders betroffen von CFC-Regeln sind Beteiligungen an Auslandsgesellschaften, die keine aktiven Einkünfte erwirtschaften, sondern hauptsächlich passive Gewinne erzielen.
In Deutschland sind die CFC-Regeln im Außensteuergesetz definiert. Hier erfährst Du mehr über CFC-Rules.
Die Liste: Länder ohne Hinzurechnungsregeln (Stand: August 2026)
Abgesehen von den EU-Ländern, denen die ATAD seit dem 1.1.2019 einheitliche Mindeststandards zur Hinzurechnungsbesteuerung vorschreibt, gibt es weiterhin etliche Länder, in denen es kein CFC-Regime gibt. Zu ihnen zählen viele kleine Staaten und die klassischen Nullsteueroasen. Aber auch einige Industrienationen und große Finanzplätze kommen ohne CFC-Rules aus.
Wir haben die komplette Liste 2026 Land für Land gegen aktuelle Quellen der großen Prüfungsgesellschaften verifiziert. Das Ergebnis: Sechs Länder mussten wir streichen, vier prominente Auswandererländer kamen neu dazu.
| Land | Anmerkung |
|---|---|
| Schweiz | Der prominenteste Fall in Europa: keinerlei CFC-Regeln |
| Liechtenstein | EWR-Mitglied, aber ohne CFC-Regime |
| Jersey | Kanalinsel, 0 % Regelsteuersatz für Gesellschaften |
| Guernsey | Kanalinsel, 0 % Regelsteuersatz für Gesellschaften |
| VAE / Dubai | Neu auf der Liste: auch nach Einführung der Körperschaftsteuer 2023 keine CFC-Regeln |
| Panama | Neu auf der Liste; beachte aber die EU-Blacklist (siehe Warnkasten) |
| Paraguay | Neu auf der Liste: Territorialbesteuerung ohne CFC-Regime |
| Georgien | Neu auf der Liste: territoriale Besteuerung für Privatpersonen, kein CFC |
| Hongkong | Das FSIE-Regime für ausländische passive Einkünfte ist kein CFC-Regime |
| Singapur | Großer Finanzplatz ohne CFC-Regeln |
| Malaysia | Ohne CFC-Regeln |
| Thailand | Ohne CFC-Regeln; seit 2024 aber Remittance-Besteuerung ausländischer Einkünfte beachten |
| Philippinen | Ohne CFC-Regeln, zudem ohne CRS-Teilnahme |
| Saudi-Arabien | Ohne CFC-Regeln |
| Kuwait | Ohne CFC-Regeln |
| Bahrain | Ohne CFC-Regeln (nur die globale Mindeststeuer für Großkonzerne seit 2025) |
| Guatemala | Territorialbesteuerung ohne CFC-Regime |
| Jamaika | Ohne CFC-Regeln |
| Bahamas | Keine Einkommensteuer; Mindeststeuer seit 2024 nur für Großkonzerne |
| Brunei | Ohne CFC-Regeln |
| Aruba | Ohne CFC-Regeln (ältere Quellenlage, zuletzt ohne Hinweis auf Änderung) |
Warnung, bevor Du diese Liste als Freibrief liest: Kein CFC-Regime im Wohnsitzstaat bedeutet nicht, dass Gesellschaften in diesen Ländern aus deutscher oder EU-Sicht unproblematisch sind. Panama und Vanuatu stehen zum Beispiel auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (Stand Februar 2026), mit harten deutschen Abwehrmaßnahmen für dort ansässige Gesellschaften. Die Liste beantwortet nur eine Frage: ob Dein Wohnsitzstaat Dir Auslandsgewinne zurechnet.
Daneben gibt es eine Gruppe von Ländern, für die keine belastbaren aktuellen Quellen vorliegen, die aber nach allem, was bekannt ist, weiterhin ohne CFC-Regime auskommen: Monaco (das ohnehin keine allgemeine Einkommensteuer kennt), Dominica, Grenada, San Marino, die Marshallinseln, Sint Maarten, Französisch-Polynesien und Costa Rica. Verlass Dich bei diesen Ländern nicht auf Blogwissen, sondern lass den Stand im Einzelfall prüfen.
Beachte, dass sich diese Liste laufend ändern kann.
Diese Länder mussten wir von der Liste streichen
Die Richtung der Entwicklung zeigt sich an den Streichungen. Alle sechs folgenden Länder standen früher auf unserer Liste und haben inzwischen CFC-Regeln eingeführt, die ausdrücklich auch natürliche Personen erfassen:
| Land | CFC-Regeln seit |
|---|---|
| Ukraine | 2022 |
| Taiwan | 2023 (für natürliche Personen über die alternative Mindeststeuer) |
| Chile | 2016 |
| Kolumbien | 2017 (schon ab 10 % Beteiligung) |
| Ecuador | 2024 (ab 25 % Beteiligung) |
| Andorra | 2024 (mit Substanz-Escape) |
Drei Sonderfälle, die Du kennen solltest
Mauritius: Seit 2019 gibt es dort ein CFC-Regime nach ATAD-Vorbild, es trifft aber nur ansässige Gesellschaften. Die auf Mauritius lebende Privatperson mit Auslandsgesellschaft bleibt von einer Hinzurechnung frei. Mauritius gehört damit in dieselbe Kategorie wie Irland oder Malta: formal ein Land mit CFC-Regeln, für Auswanderer aber ohne CFC-Sorgen.
Uruguay: Genau der umgekehrte Fall, und deshalb bewusst nicht auf unserer Liste. Uruguay kennt zwar kein klassisches Company-CFC-Regime, rechnet aber ansässigen natürlichen Personen die Kapitalerträge ihrer Auslandsgesellschaften schon ab 5 Prozent Beteiligung direkt zu, mit Verschärfung seit Anfang 2026. Für ein Auswanderer-Portal ist Uruguay damit gerade kein "CFC-freies" Land.
Vietnam: Hat tatsächlich kein eigenes CFC-Regime, steht aber seit Februar 2026 auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete. Beides stimmt gleichzeitig, und genau deshalb gehört es auseinandergehalten: Dass Dein Wohnsitzstaat keine CFC-Regeln hat, sagt nichts darüber aus, wie Gesellschaften in diesem Staat von Deutschland oder der EU aus behandelt werden. Auch Curaçao führen wir nicht mehr vorbehaltlos: Ein klassisches CFC-Regime ist nicht belegbar, die Quellenlage ist aber dünn.
Liste ist nicht gleich Freibrief: EU-Blacklist, deutsche Nachwirkungen und lokale Regeln gehören in jede Planung. Wir denken sie für Dich mit.
Jetzt beraten lassenWelche Konsequenzen ergeben sich, wenn es in meinem Wohnsitzstaat kein CFC-Regime gibt?
Wenn Du in einem Land lebst, in dem es kein CFC-Regime gibt, kannst Du legal Auslands- und Offshore-Gesellschaften in Niedrigsteuerländern besitzen und mit diesen nach Belieben arbeiten.
Konkret bedeutet dies auch: Wenn Du in einem Land ohne CFC-Regime lebst, kannst Du selbst Gesellschafter und in manchen Fällen sogar Geschäftsführer einer Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland sein. Die Auslandsgesellschaft braucht in diesem Falle viel weniger oder sogar keine Substanz. Ganz ohne Substanzfragen lebst Du trotzdem nicht: Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, Betriebsstättenregeln des Wohnsitzstaats, Quellensteuern und die Anforderungen der Banken bleiben als praktische Themen bestehen.
Ebenso greift der automatische Informationsaustausch nach OECD CRS ins Leere. Selbst wenn das Finanzamt in Deinem Wohnsitzstaat durch den Informationsaustausch von Deiner Auslandsgesellschaft hört, ist der Besitz an dieser Gesellschaft völlig legal und somit steuerlich für Dich unschädlich.
In der Regel musst Du den Erwerb einer Auslandsgesellschaft dort auch nicht melden. Eine wichtige Einschränkung aus deutscher Sicht: Solange Du noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, gelten die deutschen Meldepflichten für Auslandsbeteiligungen (§ 138 AO) weiter, und im Wegzugsjahr überlappen sich beide Welten. Die Freiheit von Meldepflichten gilt erst für Deinen neuen Wohnsitzstaat.
Auslandsgesellschaften aus Niedrigsteuerländern können an Unternehmen, die ihren Sitz in einem solchen Land ohne CFC-Regime haben, relativ frei Rechnungen stellen. Wobei fiktive Rechnungen auch in diesem Zusammenhang unzulässig sind.
Erhältst Du von einer Auslandsfirma Dividenden oder eine Vergütung, muss diese oftmals dennoch in der Steuererklärung angegeben und am Wohnsitzstaat versteuert werden.
Eine Holding mit Sitz in einem Land ohne CFC-Regime kann nach Belieben Tochtergesellschaften und Beteiligungen in Niedrigsteuerländern besitzen und verwalten, ohne dass damit am Ort der Muttergesellschaft die Existenz einer Betriebsstätte und somit steuerliche Negativwirkungen befürchtet werden müssten.
Und noch eine deutsche Nachwirkung für die ersten Jahre nach dem Wegzug: Unterliegst Du als Deutscher in einem Niedrigsteuerland der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, kann Deutschland Dir deutsche Einkünfte einer zwischengeschalteten Auslandsgesellschaft bis zu zehn Jahre lang direkt zurechnen (§ 5 AStG). Das CFC-freie Wohnsitzland schirmt Dich gegen den deutschen Fiskus insoweit nicht ab.
So kann unsere Kanzlei Dich bei Deinem Vorhaben unterstützen
Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Deiner Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.
Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.
Auch Dinge wie die Wegzugsbesteuerung beachten wir und erstellen einen Plan, wie wir diese bestmöglich vermeiden.
Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.
Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.
Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)
Die häufigsten Fragen und Antworten findest Du in unserer Wissensdatenbank. Werden Deine persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, empfehlen wir die Buchung eines telefonischen Beratungsgesprächs.
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